534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 150/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Sicherheit der Lebensmittel beginnt mit sicherem Tierfutter. Mit diesem Satz im Weißbuch für Lebensmittelsicherheit über die Europäische Kommission Verantwortung in einem Bereich, der europaweit Jahrzehnte lang bei der Kontrolle vernachlässigt wurde.

Die Verordnung Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und der Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung des Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit schließt die Futtermittel mit ein (Lebensmittelbasis Verordnung). Mit dieser EU-VO wurde u.a. auch das Futtermittelrecht dem Lebensmittelrecht im Sinne des Kontrollprinzips von „Stall bis zum Teller“ gleichgestellt. Diese Zielsetzungen werden nun von der Kommission weiter verfolgt.

Diese „Lebensmittelbasisverordnung“ der EU sieht die eine Aufklärungspflicht der Behörden vor, wenn ein Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier mit sich bringen kann (Erweiterung des § 36 LMG). Im Agrarrechtsänderungsgesetz 2002 wurde diesen Forderungen nicht Rechnung getragen.

Anfang Februar 2003 hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag verabschiedet, mit dem die amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen reformiert werden sollen. Der Verordnungsentwurf sieht ein einheitlicheres, gestrafftes und effizienteres Kontrollsystem sowie strengere Durchsetzungsmaßnahmen vor. Außerdem schafft der Vorschlag einen Rahmen zur Unterstützung von Entwicklungsländern, damit auch diese die EU- Einfuhrbestimmungen erfüllen können. Dieser Verordnungsvorschlag gehört zu den Maßnahmen, die im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom Januar 2000 angekündigt worden waren. Die wichtigsten Grundsätze des Lebensmittelrechts sind in der Verordnung 178/2002/EG festgelegt, der neue Entwurf legt dar, wie diese Grundsätze auszulegen und umzusetzen sind. Die Vollständige nationale Umsetzung der im Jänner 2002 erlassenen Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel-Basis-Verordnung) im Lebensmittelgesetz sowie im Futtermittelgesetz. (z.B. öffentliche Warnpflicht bei mensch- oder tiergesundheitsschädlichen Futtermitteln) daher absolut notwendig.

Das Österreichische Futtermittelgesetz und damit auch die Vollziehung (Futtermitteluntersuchungen) fallen in die Verantwortung des Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Das Problem liegt nun darin, dass die Vollziehung des Futtermittelgesetzes in den Bundesländern im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung erfolgt (Soweit im Land nicht eigene Bundesbehörden bestehen [= unmittelbare Bundesverwaltung], üben die Vollziehung des Bundes, der Landeshauptmann oder in seinem Namen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung andere Mitglieder der Landesregierung aus (= mittelbare Bundesverwaltung). Dies gilt aber nicht nur für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes, sondern auch für alle anderen Materien des agrarischen Betriebsmittelrecht.

Im Gegensatz zum Lebensmittelgesetz kennt aber das Futtermittelgesetz keine öffentliche Warnung, wenn verbotene oder für die Tiere - und damit für den Menschen - gesundheitsschädliche Futtermittel in Verkehr gebracht werden. § 25a Lebensmittelgesetz sieht eine öffentliche Warnung vor, wenn gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Eine derartige ähnliche Bestimmung - gerade auch zum Schutz der bäuerlichen Betriebe - fehlt, sodass hier Handlungsbedarf besteht. Diese Informations- und Warnpflicht soll in einem neuen § 3a festgelegt werden.

Ein Proben - und Revisionsplan, wie er für Lebensmittel vorgesehen ist, fehlt ebenfalls im derzeit gültigen Futtermittelgesetz. Mit der vorgesehenen neuen Regelung im § 11 a soll die Verpflichtung einen Revisions- und Probenplan für die durch dieses Bundesgesetz erfassten Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffe jährlich zu erstellen, festgelegt werden, um eine flächendeckende Kontrolle bei Hersteller, Importeure, Handel sowie auf bäuerlichen Betrieben (Anwender) sicherzustellen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 4. November 2003 und am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier und Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber. Auf Antrag des Abgeordneten Franz Eßl wurden die Verhandlungen am 4. November 2003 vertagt. Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der Sitzung am 8. Juni 2004 ergriffen die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz, Jakob Auer, Franz Eßl, Klaus Wittauer, Rainer Wimmer, Gerhard Reheis, Karl Freund, Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther, Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Gabriele Binder, Notburga Schiefermair, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort .

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 06 08

               Dipl.-Ing. Günther Hütl    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann