534 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 150/A der Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung
von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999) geändert
wird
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am
13. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Sicherheit der Lebensmittel beginnt
mit sicherem Tierfutter. Mit diesem Satz im Weißbuch für Lebensmittelsicherheit
über die Europäische Kommission Verantwortung in einem Bereich, der europaweit
Jahrzehnte lang bei der Kontrolle vernachlässigt wurde.
Die Verordnung Nr. 178/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2002 zur Festlegung der
allgemeinen Grundsätze und der Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur
Errichtung des Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur
Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit schließt die Futtermittel mit
ein (Lebensmittelbasis Verordnung). Mit dieser EU-VO wurde u.a. auch das
Futtermittelrecht dem Lebensmittelrecht im Sinne des Kontrollprinzips von
„Stall bis zum Teller“ gleichgestellt. Diese Zielsetzungen werden nun von der
Kommission weiter verfolgt.
Diese „Lebensmittelbasisverordnung“ der EU
sieht die eine Aufklärungspflicht der Behörden vor, wenn ein Lebensmittel oder
Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier mit sich bringen
kann (Erweiterung des § 36 LMG). Im Agrarrechtsänderungsgesetz 2002 wurde
diesen Forderungen nicht Rechnung getragen.
Anfang Februar 2003 hat die Europäische
Kommission einen neuen Vorschlag verabschiedet, mit dem die amtlichen Lebens-
und Futtermittelkontrollen reformiert werden sollen. Der Verordnungsentwurf
sieht ein einheitlicheres, gestrafftes und effizienteres Kontrollsystem sowie
strengere Durchsetzungsmaßnahmen vor. Außerdem schafft der Vorschlag einen
Rahmen zur Unterstützung von Entwicklungsländern, damit auch diese die EU-
Einfuhrbestimmungen erfüllen können. Dieser Verordnungsvorschlag gehört zu den
Maßnahmen, die im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom Januar 2000
angekündigt worden waren. Die wichtigsten Grundsätze des Lebensmittelrechts
sind in der Verordnung 178/2002/EG festgelegt, der neue Entwurf legt dar, wie
diese Grundsätze auszulegen und umzusetzen sind. Die Vollständige nationale
Umsetzung der im Jänner 2002 erlassenen Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung
der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur
Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur
Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
(Lebensmittel-Basis-Verordnung) im Lebensmittelgesetz sowie im
Futtermittelgesetz. (z.B. öffentliche Warnpflicht bei mensch- oder tiergesundheitsschädlichen
Futtermitteln) daher absolut notwendig.
Das Österreichische Futtermittelgesetz und
damit auch die Vollziehung (Futtermitteluntersuchungen) fallen in die
Verantwortung des Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Das Problem liegt nun darin, dass die
Vollziehung des Futtermittelgesetzes in den Bundesländern im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung erfolgt (Soweit im Land nicht eigene
Bundesbehörden bestehen [= unmittelbare Bundesverwaltung], üben die Vollziehung
des Bundes, der Landeshauptmann oder in seinem Namen nach Maßgabe der
Geschäftsverteilung andere Mitglieder der Landesregierung aus (= mittelbare
Bundesverwaltung). Dies gilt aber nicht nur für die Vollziehung des
Futtermittelgesetzes, sondern auch für alle anderen Materien des agrarischen
Betriebsmittelrecht.
Im Gegensatz zum Lebensmittelgesetz kennt
aber das Futtermittelgesetz keine öffentliche Warnung, wenn verbotene oder für
die Tiere - und damit für den Menschen - gesundheitsschädliche Futtermittel in
Verkehr gebracht werden. § 25a Lebensmittelgesetz sieht eine öffentliche
Warnung vor, wenn gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr gebracht
werden. Eine derartige ähnliche Bestimmung - gerade auch zum Schutz der
bäuerlichen Betriebe - fehlt, sodass hier Handlungsbedarf besteht. Diese
Informations- und Warnpflicht soll in einem neuen § 3a festgelegt werden.
Ein Proben - und Revisionsplan, wie er für
Lebensmittel vorgesehen ist, fehlt ebenfalls im derzeit gültigen
Futtermittelgesetz. Mit der vorgesehenen neuen Regelung im § 11 a soll die
Verpflichtung einen Revisions- und Probenplan für die durch dieses Bundesgesetz
erfassten Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffe jährlich zu erstellen,
festgelegt werden, um eine flächendeckende Kontrolle bei Hersteller,
Importeure, Handel sowie auf bäuerlichen Betrieben (Anwender) sicherzustellen.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am
4. November 2003 und am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag.
Johann Maier die Abgeordneten Franz Eßl, Mag. Johann Maier und
Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber. Auf Antrag des
Abgeordneten Franz Eßl wurden die Verhandlungen am
4. November 2003 vertagt. Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der
Sitzung am 8. Juni 2004 ergriffen die Abgeordneten Heinz Gradwohl,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz, Jakob Auer, Franz Eßl, Klaus Wittauer, Rainer Wimmer, Gerhard Reheis, Karl Freund, Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther,
Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner
Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Gabriele Binder, Notburga Schiefermair,
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag.
Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort .
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 06 08
Dipl.-Ing.
Günther Hütl Fritz
Grillitsch
Berichterstatter Obmann