550 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
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elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Volksbegehren
Pensions-Volksbegehren
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens
haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem
Wortlaut beantragt:
Pensions-Volksbegehren
Der Nationalrat wird aufgefordert eine
gerechte Pensionsreform unter Berücksichtigung folgender Ziele zu beschließen:
● Gerechte
Pensionen für alle durch eine langfristige Harmonisierung der Pensionssysteme!
● Langfristige
Absicherung der Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems durch
– eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage durch
Berechnung der Arbeitgeberbeiträge von gesamtbetrieblichen Kennzahlen
– Erhöhung
der Erwerbsquote
– Maßnahmen
zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik
– Aufrechterhaltung
der Beteiligung des Staates
● Klares
Bekenntnis zum Generationenvertrag und zum umlagefinanzierten Pensionssystem!
Weiterentwicklung und Sicherung unseres weltweit anerkannten staatlichen
Pensionssystems!
● Beachtung
des Vertrauensgrundsatzes durch Wahrung erworbener Pensionsansprüche! Keine überfallsartigen
Verschlechterungen und Kürzungen!
● Sicherung
des Lebensstandards im Alter!
● Berücksichtigung
des Arbeitsmarktes bei der Gestaltung des Pensionsantrittalters!
● Keine
Verlagerung der Altersversorgung in den spekulativen Kapitalmarkt!
Begründung:
Unter dem Deckmantel der so genannten
„Pensionssicherungsreform“ sind mit den Stimmen
der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ massive Einschnitte bei den Pensionen beschlossen worden. Diese überfallsartigen,
radikalen Pensionskürzungen verschärfen die Ungerechtigkeiten im
Pensionssystem, statt sie zu reduzieren. Allein bis 2007 summieren sich die
Pensionskürzungen auf fast drei Milliarden Euro - der Großteil dieser Summe
wird für die Abfangjäger fällig.
So werden die Pensionen der
Österreicherinnen gekürzt:
● 12%
weniger für viele, die im nächsten Jahr in Pension gehen! Das bedeutet den
Verlust von 1,7 Monatspensionen jedes Jahr!
● Minus
12 Prozent auch bei sehr langer Beitragszeit - von der so bezeichneten
„Arbeiter-Regelung“ bleibt nichts übrig!
● Invaliditätspensionisten
sind von den Kürzungen voll betroffen!
● Minus
40% für Arbeitnehmerinnen unter 35 bei Einführung des von der Regierung
geplanten beitragsorientierten Pensionskontos! Den Jungen droht die
Armutsfalle!
● Massive
Verschlechterungen für Frauen! Sie treffen die Pensionskürzungen besonders
hart, da sie aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungslücken durch
Kindererziehung ohnehin niedrige Pensionen beziehen!
● Eingriff
in bestehende Pensionen!
Pensionen
über der Medianpension (ca.660 € monatlich) werden nicht an die Inflation
angepasst und dadurch real gekürzt!
● 85 000
ältere Menschen werden in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Bis zu 45 000
Jugendliche werden ohne Job sein, weil weniger Arbeitsplätze frei werden.
● Die
Lasten dieser Pensionskürzungen sind ungleich verteilt – 90 Prozent der
Kürzungen treffen Arbeiterinnen und Angestellte.
Mit der im Juni 2003 beschlossenen
Pensionsreform erfolgte eine massive Pensionskürzung, die Arbeitslosigkeit
droht weiter zu steigen. Ausschlaggebend für die erheblichen finanziellen
Einbußen sind insbesondere die Senkung des jährlichen Steigerungsbetrages von
2,0 auf 1,78 Prozent, die Erhöhung der Abschläge von 3 auf
4,2 Prozent bei vorzeitigem Pensionsantritt, die Verlängerung des
Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre sowie die Nicht-Valorisierung im
ersten Pensionsbezugsjahr.
Es wird weder der Vertrauensschutz für
ganze Generationen von Einzahlern gewahrt, noch gibt es eine Zukunftssicherung
für die heutigen Berufseinsteiger. Diese so genannte Pensionsreform zielt
ausschließlich auf eine kurzfristige Einsparung von fast 3 Milliarden Euro
in den nächsten 4 Jahren ab. Am meisten zur Kasse gebeten werden wieder
einmal die ASVG-Versicherten.
Es gibt keinen Grund zu derartigen
Pensionskürzungen und übereilten Reformen, da sogar die von der ÖVP-FPÖ
Bundesregierung einberufene Pensionsreformkommission lediglich einen geringen
Anstieg des Finanzierungsbedarfes für Pensionen gegenüber dem heutigen Niveau
bei positiver Entwicklung der Erwerbsquote prognostiziert. Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt wird der Aufwand von 10,5 Prozent im Jahr 2000 auf
11,5 Prozent im Jahr 2050 steigen. Der Höchstwert liegt bei
12,8 Prozent im Jahr 2035. Es handelt sich also um eine durchaus zu
bewältigende Herausforderung. Der Mehrbedarf kann - ohne Pensionskürzungen oder
schmerzhafte Beitragserhöhungen - durch Maßnahmen wie einer Anhebung der
Erwerbsquote, einer Verbreiterung der Basis der Finanzierung, Transparenz und
Kostenwahrheit bei den Ersatzzeiten, Vereinheitlichung der Beitragssätze,
Gestaltung des Pensionsalters unter Rücksichtnahme auf Arbeitsmarkt und
Lebensplanung, Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie Sicherung
der Arbeitsplätze etc. finanziert werden.
Keineswegs dramatisch ist auch die
Entwicklung des Bundeszuschusses zu den Pensionen. Dieser wird sogar von 3,1%
des BIP im Jahr 2003 auf 2,9% im Jahr 2007 sinken! Diese Zahlen
stammen nicht von Regierungsgegnern, sondern aus dem Regierungsentwurf zur
Pensionsreform und belegen, dass es die von der Regierung behauptete
„Explosion" beim Bundeszuschuss nicht gibt. Der Grund für diese sinkenden
Zuschüsse sind die Pensionsreformen der letzten Jahre.
Wenn die Bundesregierung trotz dieses sinkenden
Bundesbeitrages Finanzierungsprobleme angibt, dann liegt die Ursache dafür bei
den Fehlern der ÖVP-FPÖ Regierung. Den Pensionsversicherungen fehlen jene
Geldmittel, die jahrelang aus den Fonds des Arbeitsmarktservice (AMS), des
Familienlastenausgleichs (FLAF) und der Insolvenzreserve überwiesen worden
sind. Die Bundesregierung hat aber - um die Budgetzahlen zu schönen - diese
Töpfe ausgeräumt. Jetzt sind sie leer. Das Problem ist also hausgemacht.
Arbeitslosigkeit wird explodieren:
Mehr als die Hälfte der heute ihre Pension
Antretenden ist arbeitslos oder krank. Wer ältere Arbeitnehmerinnen bei
vorzeitigem Pensionsantritt bestraft oder ihnen den Weg in eine Frühpension
versperrt, drängt sie in Arbeitslosigkeit oder Krankenstand - bei wesentlich
geringerem Einkommen. Damit wird kein Finanzierungsproblem gelöst, sondern die
Kosten nur von der Pensionsversicherung in die Arbeitslosen- und
Krankenversicherung verschoben.
Durch die Anhebung des
Pensionsantrittsalters auf 65 bzw. 60 Jahre wird die Arbeitslosigkeit
massiv steigen. 85 000 ältere Arbeitnehmerinnen werden arbeitslos und
werden keinen Arbeitsplatz mehr finden. Bis zu 45 000 Jugendliche werden
durch fehlende Frühpensionierungen nicht am Arbeitsmarkt unterkommen.
Neue Armut im Alter:
Derzeit beziehen ca. 230 000
Österreicherinnen, deren Eigenpension nicht ausreicht, eine Ausgleichszulage.
Durch die Pensionskürzungen wird sich diese Gruppe drastisch vergrößern. Etwa
ein Drittel aller PensionistInnen hat nur knapp mehr als die Ausgleichszulage
von 643 €. Die massiven Pensionskürzungen bedrohen die Existenz dieser
Menschen. Die Einrichtung eines Härtefonds ist ein „Gnadenakt". Es besteht
kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Fonds, der völlig unzureichend dotiert
ist. Die Betreffenden werden zu Bittstellern gemacht. Nur ein Teil der Bezieher
niedriger Pensionen, darunter kaum Frauen, verfügt über ausreichend
Beitragsjahre, um aus dem Härtefonds überhaupt Mittel zu bekommen. Diese
Einmalzahlungen sind außerdem völlig ungenügend, um die lebenslangen Pensionskürzungen
auszugleichen. Bei einer Pensionsbezugsdauer von 20 Jahren würden auf
einen Bezieher einer niedrigen Pension pro Monat nicht einmal 2 €
entfallen!
Frauen:
Frauen, die wegen ihrer geringeren
Aktiveinkommen ohnehin bereits benachteiligt sind, werden besonders getroffen.
Der längere Durchrechnungszeitraum führt insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung
und Beschäftigungslücken durch Kindererziehung zu massiven Pensionskürzungen.
Bei den Frauen in Pension erreicht schon jetzt nicht einmal die Hälfte die Höhe
der Ausgleichzulage. Bereits jetzt sind fast drei Viertel der
Ausgleichszulagenbezieherlnnen weiblich. Neben der Pensionskürzung von bis zu
10%, die Frauen aufgrund ihrer niedrigen Pensionen härter trifft als Männer,
werden Frauen von der Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen
überdurchschnittlich beeinträchtigt. (So beträgt z.B. der Frauenanteil bei der
vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit 80%!).
Unter 35-Jährige:
Ab 2004 soll es ein beitragsorientiertes
Pensionskonto für alle unter 35-Jährigen geben. Da die Deckelung der Verluste
mit der Einführung des Pensionskontos endet, drohen den unter 35-Jährigen
massive Pensionsverluste! Ein rein beitragsdefiniertes Pensionskonto hätte laut
Berechnungen des IHS folgende Kürzungen zur Folge: Männerpensionen minus 42%,
Frauenpensionen minus 48%! Den Jungen droht somit die Armutsfalle!
ArbeitnehmerInnen mit langer
Versicherunqsdauer:
Sogar Menschen, die ihr ganzes Leben
gearbeitet haben, sind von den Kürzungen betroffen und verlieren massiv. Auch
jene, die 45 volle Beitragsjahre zusammenbringen, verlieren bis zu 12% ihrer
Pension, das entspricht 1,7 Monatspensionen!
Ältere Arbeitslose:
Wer vor dem Pensionsantrittsalter seine
Arbeit vertiert, erhält künftig ein „Altersübergangsgeld“ in der Höhe seines
Arbeitslosengeldbezugs plus 25% Zuschlag. Dieses „Altersübergangsgeld"
kann bis zu einem Viertel unter der bisher ausbezahlten Pension liegen. Das
Altersübergangsgeld gibt es außerdem nur für Personen, die spätestens 2006 das
bisherige Pensionsantrittsalter 61,5 bzw. 56,5 Jahren erreichen. Danach
gibt es nur Notstandshilfe oder - wegen der Anrechnung des Einkommens des
Partners - gar keine Leistung.
Unsichere Kapitalmärkte:
Die Menschen werden in eine private Vorsorge
gedrängt, die sich viele nicht leisten können und etliche Nachteile in sich
birgt. Jeder zweite Österreicher verdient monatlich weniger als 1280 €
netto. Da bleibt für die private Vorsorge nicht viel übrig. Außerdem haben
ältere Personen durch die fehlenden Übergangsregelungen keine Möglichkeit zur
Eigenvorsorge.
Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens:
– es
ist unsicher, weil es von den Börsenkursen abhängig ist
– es
ist teuer – die Verwaltungskosten bei Privatversicherungen betragen ein
Vielfaches der staatlichen Pensionsversicherung
– es
löst die Probleme, die sich aufgrund der zunehmenden „Alterung der
Gesellschaft“ ergeben, nicht. Im Gegenteil: Wenn z.B. im Jahr 2030 viele ihre
als private Eigenvorsorge abgesparten Wertanlagen verkaufen müssen, um eine
Privatpension zu erhalten, und entsprechend wenig Junge da sind, die diese
Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, etc. kaufen, verfällt der Preis und damit
die erhofften Pensionen.
– durch
ein stärker auf private Eigenvorsorge ausgerichtetes System wird ein
Pensionssystem insgesamt nicht billiger, sondern nur anders finanziert: Die
Kosten tragen allein die Arbeitnehmerinnen, die Arbeitgeber zahlen dabei nicht
mit.
Durch die im Juni 2003 beschlossene
Pensionsreform werden die Pensionen nicht gesichert, sondern nur gekürzt!
Notwendig ist daher ein einheitliches Pensionssystem für alle
Bevölkerungsgruppen, wo gleichen Beitragssätzen auch gleiche Leistungen
gegenüberstehen sowie die Beseitigung der im Juni 2003 beschlossenen
Pensionskürzungen! Diese neu zu beschließende, sozial gerechte Pensionsreform
ist den Betroffenen – also dem Volk – einer Abstimmung vorzulegen!
Als Bevollmächtigte wurden gemäß
§ 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:
|
Vor-
und Familienname |
Beruf |
Adresse |
Bevollmächtigte(r) |
DI Erich HAIDER |
Landeshauptmann-Stv. |
4020 Linz, Wischerstr. 2 |
1. Stellvertreter(in) |
Josef ACKERL |
Landesrat |
4020 Linz, Roseggerstr.71 |
2. Stellvertreter(in) |
Drin
Silvia STÖGER |
Landesrätin |
4020 Linz, Volksfeststr. 3 |
3. Stellvertreter(in) |
HR Dr. Karl FRAIS |
Klubobmann im OÖ Landtag |
4020 Linz, Grüntalerstr.38 |
4. Stellvertreter(in) |
Drin
Ingrid HOLZHAMMER |
Stadträtin |
4040 Linz, Voltastraße 5 |
Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 91
vom Dienstag, 11. Mai 2004 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der
Eintragungen erschienen:
Bundeswahlbehörde
Zl. 48.637/50-III/6/04
Pensions-Volksbegehren
Gemäß § 16 Abs. 1 des
Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2003, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer
Sitzung vom 10. Mai 2004 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden
folgendes Ergebnis der Eintragungen für das „Pensions-Volksbegehren“ ermittelt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl
der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung
in % |
|
|
Burgenland |
218
455 |
36 400 |
16,66 |
|
|
Kärnten |
424
946 |
32 576 |
7,67 |
|
|
Niederösterreich |
1 175
925 |
142
041 |
12,08 |
|
|
Oberösterreich |
1 020
417 |
148
379 |
14,54 |
|
|
Salzburg |
365
401 |
27 631 |
7,56 |
|
|
Steiermark |
925
618 |
84 308 |
9,11 |
|
|
Tirol |
487
245 |
23 922 |
4,91 |
|
|
Vorarlberg |
241
077 |
8 436 |
3,50 |
|
|
Wien |
1 102
940 |
123
866 |
11,23 |
|
|
Österreich |
5 962 024 |
627 559 |
10,53 |
|
Da somit mehr als 100 000 gültige
Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die
Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des
Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Wien, am 10. Mai 2004 168507
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
Dr. Vogl
Ergebnis inklusive
Unterstützungserklärungen
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen
und
gültige Eintragungen |
Stimmbeteiligung
inklusive Unterstüzungs-erklärungen |
Gültige Unterstützungserklärungen |
gültige
Eintragungen |
ungültige
Eintragun-gen |
Burgenland |
218
455 |
36 400 |
16,66% |
0 |
36 400 |
49 |
Kärnten |
424
946 |
32 576 |
7,67% |
0 |
32 576 |
5 |
Niederösterreich |
1 175
925 |
142
041 |
12,08% |
52 |
141
989 |
129 |
Oberösterreich |
1 020
417 |
148
379 |
14,54% |
33 156 |
115
223 |
329 |
Salzburg |
365
401 |
27 631 |
7,56% |
5 |
27 626 |
20 |
Steiermark |
925
618 |
84 308 |
9,11% |
2 |
84 306 |
88 |
Tirol |
487
245 |
23 922 |
4,91% |
1 |
23 921 |
11 |
Vorarlberg |
241
077 |
8 436 |
3,50% |
1 |
8 435 |
25 |
Wien |
1 102
940 |
123
866 |
11,23% |
55 |
123
811 |
91 |
Österreich |
5 962 024 |
627 559 |
10,53% |
33 272 |
594 287 |
747 |