561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über
die Petitionen Nr. 1, 8, 11, 12, 14 bis 16, 18, 22, 29, 31 und 34 sowie
über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 6, 8, 16 und 17
Inhaltsverzeichnis
I. Der
Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen
Erledigung durch Kenntnisnahme des
Ausschussberichtes Seiten 3 bis 12
II. Sonstiges
1. Petitionen Seiten 12 bis 19
2. Bürgerinitiativen Seiten 19 bis 20
VERZEICHNIS
der
im Bericht enthaltenen Petitionen und Bürgerinitiativen
Petition Nr. 1
überreicht von den Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim
und Kurt Eder betreffend "Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für MotorradfahrerInnen" Seite
18
Petition Nr. 8
überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Uwe Scheuch
betreffend „Wer ist Eigentümer des Staatswaldes?“ Seite 3
Petition Nr. 11 (inhaltlich
gleich mit Bürgerinitiative Nr. 5)
überreicht von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Dr. Helene Partik-Pablé betreffend
„Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem“ Seiten 16
bis 17
Petition Nr. 12
überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier
betreffend „Frächterskandale“
Seiten 14 bis 15
Petition Nr. 14
überreicht von der Abgeordneten Erika Scharer
betreffend „Handelsware Wasser“
Seiten 3 bis 4
Petition Nr. 15
überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada betreffend
„gegen die geplante Fahrplanänderung für die Zugverbindung Marchegg-Wien
Südbahnhof“ Seiten 4 bis 6
Petition Nr. 16
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „für den Erhalt
der Mariazellerbahn“ Seiten 6 bis 7
Petition Nr. 18
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl
betreffend „Erhaltung des Personalstandes der Kriminalpolizei St. Pölten“ Seiten 7
bis 9
Petition Nr. 22
überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Stefan Prähauser, Mag. Hans Langreiter, Konrad Steindl, Franz Eßl, Franz Xaver Böhm, Peter Haubner, Mag. Eduard Mainoni, Heidemarie Rest-Hinterseer, Erika Scharer betreffend „Plattform
gegen den Gebührennepp“ Seiten 15 bis 16
Petition Nr. 29
überreicht vom Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner
betreffend „zur Unterstützung der Mobilfunkpetition vom 7. Mai 2003 der WHO
und der Europäischen Kommission“
Seiten 18 bis 19
Petition Nr. 31
überreicht vom Präsidenten des Nationalrates
sowie von den Abgeordneten Helga
Machne, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Dr. Alfred Brader,
Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer, Johann Ledolter, Hermann Krist
und Gerhard Reheis betreffend „Unterstützung für die gemeinsamen Probleme in der
Europa-Region-Tirol“ Seite 13
Petition Nr. 34
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl
betreffend „für die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes“ Seiten 13
bis 14
Bürgerinitiative Nr. 5
(inhaltlich gleich mit Petition Nr. 11)
eingebracht von Mag. Helene Jarmer betreffend „Chanchengleichheit
gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem“ Seite 19
Bürgerinitiative Nr. 6
eingebracht von Mag. Dr. Vrtala betreffend „Rückstellung
des Ausbaus der Schnellstraße S1 (Abschnitt B8, Angerer Straße bis zur B7,
Brünner Straße) und Neuplanung dieses Abschnitts mit Neubewertung der
untersuchten Varianten auf der Grundlage der von der Gemeinde Wien vorgelegten
neuen Daten (SUPer NOW)“
Seiten 9 bis 11
Bürgerinitiative Nr. 8
eingebracht von Michael Zieger betreffend
„Rückstellung des Ausbaus der Hochleistungsstraßen, die im Generalverkehrsplan
vorgesehen sind, insbesondere des Ausbaus der S1 und der darin einmündenden
Hochleistungsstraßen sowie Umsetzung von Alternativen“ Seiten 11 bis 12
Bürgerinitiative Nr. 16
eingebracht von Karl Honeder betreffend
„das Bundes-Tierschutzgesetz und die Zukunft unseres ländlichen Raums“ Seite 12
Bürgerinitiative Nr. 17
eingebracht von Johann Takacs betreffend
„gegen den Ausbau der B 303 als Schnellstraße und in Folge als zukünftige
Autobahn“ Seiten
19 bis 20
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat
sich zur Vorbereitung der Entscheidungen über die einzelnen Anliegen an die
Bundesministerien und andere Behörden bzw. Organisationen mit dem Ersuchen um
Stellungnahmen gewandt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und
Bürgerinitiativen
Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes
Petition Nr. 8
überreicht
vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Uwe Scheuch betreffend „Wer ist Eigentümer
des Staatswaldes?“
Der Abgeordnete Dipl.-Ing.
Uwe Scheuch überreichte
dem Nationalrat folgende vom Österreichischen Unabhängigen Bauernverband
initiierte Petition:
„Der ÖUBV hat bei seinem Bundesverbandstag einstimmig beschlossen, dass bezüglich
der dringenden Anfrage - wer der wahre und redliche Eigentümer des derzeit in
der Bundesforste AG verbliebenen Waldes ist - eine Petition einzubringen:
Der ÖUBV schlägt zur Klärung dieser Problematik vor, eine Rechtshistoriker
-Kommission einzusetzen. Dieser Kommission sollte auch ein Vertreter des
Petitionswerbers angehören. Grundlage für die Einreichung der Petition ist
beiliegende Kundmachung vom 4. Dez. 1849 (hier nicht abgedruckt), welche die
Grundlage dafür war, dass zB. in Salzburg 14.000.ha unrechtmäßig
beschlagnahmter erarischer Wald in 14 Gemeinden des Pinzgaues und Pongaues
kostenlos in agrar-gemeinschaftliches Eigentum rückübereignet wurde. Durch den
Sieg der Konterrevolution wurde schließlich dieser Prozess der Waldrückgabe
unterbrochen.“
In seiner Sitzung am 22. Mai 2003 hat der Ausschuss beschlossen, eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft einzuholen.
Diese Stellungnahme hat folgenden Inhalt:
„Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBI. Nr. 793 i.d.F. BGBI. I Nr.
142/2000, wurden die Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste neu
geordnet. Durch die Verfassungsbestimmung des § 1 Abs. 1 ist das Eigentumsrecht
des Bundes an den Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste
festgeschrieben und die Verpflichtung vorgesehen, das Eigentum des Bundes an
diesen Liegenschaften zu erhalten.
Der durch § 2 Abs. 1 errichteten Österreichischen Bundesforste AG obliegt
die Fortführung des Betriebes ‚Österreichische Bundesforste’ und die Verwaltung
des weiterhin im Eigentum des
Bundes befindlichen Liegenschaftsbestandes für den Bund. Die als
Betriebsgesellschaft konzipierte Österreichische Bundesforste AG hat ein
gesetzliches Fruchtgenussrecht an den genannten Liegenschaften des Bundes, ist
jedoch nicht Eigentümerin.
Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass nach der geltenden
Rechtslage die Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste unzweifelhaft
im Eigentum des Bundes stehen.“
Einstimmiger
Beschluss in der
Sitzung des Ausschusses am 10. März 2004:
Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Petition Nr. 14
überreicht
von der Abgeordneten Erika Scharer betreffend „Handelsware Wasser“
Die Abgeordnete Erika
Scharer überreichte dem
Nationalrat folgende Petition:
„Die heimische Wasserkraft, der größte Energieträger Österreichs wird in
zunehmenden Maße zur Handelsware. Im Zuge der ÖBB-Reform ist naheliegend, dass
auch die Wasserkraftwerke zur Erzeugung von ÖBB-eigenem Strom mehr und mehr vom
‚Handel mit Wasser’ betroffen sein werden.
Für die MitarbeiterInnen und die Bevölkerung der Regionen sowie für die
Ökonomie Österreichs sind die Kraftwerke von großer Bedeutung. Über 3000
Unterschriften betreffend die Kraftwerksgruppe Stubachtal gegen unüberlegte
Veränderungen sollen mit Nachdruck verhindern, dass im Zuge von weiteren
Reformen der Schwarzblauen Regierung heimisches ‚Wasser an Kraft verliert’.
Ein Ziel dieser Petition ist die Erhaltung der funktionierenden Einheit der
ÖBB und deren ÖBB-eigenen Stromerzeuger aus der heimischen Wasserkraft. Darüber
hinaus sei der Thematik ‚Handelsware Wasser’ entsprechend der Bedeutung für
Österreich ein Platz zur öffentlichen Diskussion im Parlament einzuräumen.“
In seiner Sitzung am 4. November 2003 hat der Ausschuss beschlossen, eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
einzuholen.
Diese Stellungnahme lautet wie folgt:
„Bezugnehmend auf die Petition Nr. 14 muss von Seiten des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie grundsätzlich
festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG
92) ab 1. Jänner 1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen-
und Güterverkehres, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden
ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt
daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder
Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der
ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das
ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92
auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der
freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte
Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen
kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten
Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die
ÖBB zu bezahlen.
Die ÖBB wurden dennoch mit der gegenständlichen Petition befasst und teilen
dazu mit, dass gegenwärtig für
die bahneigenen Kraftwerke keine Verkaufsabsichten bestehen.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Petition Nr. 15
überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada betreffend „gegen die geplante Fahrplanänderung für
die Zugverbindung Marchegg-Wien Südbahnhof“
Der Abgeordnete Dr. Robert Rada überreichte dem
Nationalrat folgende Petition:
„Der Personenzugverkehr auf der Strecke Wien Süd -
Marchegg soll laut Hauptfahrplan ab Ende 2003 drastisch eingeschränkt werden.
Diese Einschränkung beruht auf der Reduzierung der
Zugsequenzen und der Verringerung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für
Reisende. So werden zum Beispiel in Breitensee die Zughalte um nahezu 25%
gestrichen. Für die infrastrukturelle Anbindung der Region Marchfeld/Bezirk
Gänserndorf wäre diese Maßnahme eine bedeutende Verschlechterung, die zum
Zeitpunkt der EU-Osterweiterung ein Zeichen in die falsche Richtung darstellt.
Grenznahe Regionen, die wirtschaftlich ohnehin nicht
zu den stärksten zählen, würden eigentlich jetzt verstärkte Unterstützung
benötigen, um im internationalen Wettbewerb standhalten zu können. Bei einem
praktisch Nichtvorhandensein von Buslinien stellt der Zugverkehr für den
Pendlerdienst eine unabdingbare Notwendigkeit dar. Auch für die individuell
Reisenden, die die Zugverbindung zur Abdeckung ihrer persönlichen
Lebensbedürfnisse wie Arzt, Spitalsbesuche, Nahversorgung und Schülerfahrten
benötigen, bedarf es der bahnmäßigen Basisversorgung.
Durch die sich durch die geplanten Fahrplanänderungen
ergebenden Zeitfenster ist die verkehrsmäßige Nahversorgung durch die
öffentliche Hand nicht mehr gegeben. Die Bevölkerung steht dieser Entwicklung
mehr als negativ gegenüber und hat auch kein Verständnis für die Argumentation
der Fahrplanersteller, zumal von diesen für die Verringerung der Halte das
Zeitargument durch Zollmaßnahmen ins Treffen geführt wird. Zollbedingte
Aufenthalte an den Grenzen fallen ohnehin zum Großteil weg.
Wir fordern den Herrn Bundesminister für Infrastruktur
Dr. Hubert Gorbach und den Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll
auf, von allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln Gebrauch zu
machen, eine weitere fahrplanmäßige Einschränkung auf der Strecke Wien Süd -
Marchegg zu verhindern. Die Aufrechterhaltung des Zugverkehres im bestehenden
Ausmaß ist als volkswirtschaftlich sinnvolle Notwendigkeit zu erachten, die als
sinngebende österreichische Begleitmaßnahme im Zuge der EU-Osterweiterung zu
betrachten ist und letztendlich entscheidend zur Wahl der ansässigen
Bevölkerung entscheidend beiträgt.“
In seiner Sitzung am 10. März 2004 hat der Ausschuss beschlossen, eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
einzuholen.
Folgende Stellungnahme wurde übermittelt:
„Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
muss zur gegenständlichen Petition Nr. 15 grundsätzlich festgestellt werden,
dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1. Jänner.1993
hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in
die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die
Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder
Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der
ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das
ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92
auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden. Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003
und die nunmehrige ÖBB-Holding AG ändert sich daran nichts.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der
freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte
Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen
kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten
Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die
ÖBB zu bezahlen.
Die gegenständliche Petition wurde dennoch den Österreichischen
Bundesbahnen übermittelt, die dazu Folgendes mitteilen:
‚Vor einigen Monaten haben 15 Bürgermeister des Marchfeldes in einer
Petition die Attraktivierung des Marchegger Astes der Ostbahn gefordert. Diesem
Ansinnen wurde seitens der ÖBB mit der Gestaltung des Fahrplanes für das Jahr
2004, der am 14. Dezember 2003 in Kraft trat, entsprochen.
Die Gestaltung erfolgte unter Berücksichtigung folgender Faktoren:
- Forderung
nach Schaffung einer schnelleren Zugverbindung zwischen den europaweit am
nächsten zusammen liegenden Hauptstädten Wien und Bratislava.
- Die
von der Stadt Wien in Aussicht gestellte Bestellung eines 20 min-Taktes der
Schnellbahnlinie S80 zwischen Südbahnhof und Hausfeldstraße.
- Einbeziehung
des Regionalverkehrs für Pendler und Schüler des Marchfeldes.
- Zugtrassen
auf slowakischer Seite und Grenzübertrittszeiten.
- Eingleisigkeit
und fehlende Elektrifizierung zwischen Hausfeldstraße und Marchegg, bzw.
Devinska Nova Ves.
- Der
auf dem Wiener Streckenabschnitt starke Güterverkehr inklusive der mehrmals
täglich stattfindenden Bedienfahrten zu Opel Austria.
In Anbetracht dieser Voraussetzungen stellt der Fahrplan eine optimale
Kombination dar, die einerseits den Ansprüchen einer raschen internationalen
Verbindung und andererseits den Erfordernissen der Reisenden des Binnenverkehrs
entspricht.
Die Attraktivierung der Strecke dokumentiert sich in einer bedeutenden
Verkürzung der Fahrzeit der grenzüberschreitenden EURegio-Züge. Das Potenzial
an Fahrgästen in beiden Hauptstädten würde spätestens nach dem Beitritt der
Slowakei zur EU auch die Führung von Nonstop-Zügen rechtfertigen. Die
EURegio-Züge kommen aber auch den größeren Orten des Marchfeldes zu Gute. Ich
ersuche jedoch um Verständnis, dass Haltestellen mit wenigen Reisenden, wie
beispielsweise Raasdorf, Glinzendorf und Breitensee, nicht von den
internationalen Zügen bedient werden können.
In den Morgen- und Nachmittagsstunden bleiben die Regionalzüge jedoch in
allen Haltestellen der Strecke stehen.
Nach Verhandlungen mit den Eisenbahnunternehmen und Grenzorganen beider
Staaten ist es gelungen, den Grenzaufenthalt eines Zuges um drei Minuten zu
kürzen. Ab Montag, 3. Mai 2004, fährt der um 11.04 Uhr von Marchegg Richtung
Wien abfahrende EURegio-Zug bereits um 11.01 Uhr ab und hält um 11.04 Uhr in
der Haltestelle Breitensee.
Von der Einführung eines Haltes bei einem zwei Stunden vorher Richtung Wien
fahrenden Zug wurde Abstand genommen, da Breitensee zu diesem Zug einen
Busanschluss in Marchegg besitzt.’“
Einstimmiger
Beschluss in der
Sitzung des Ausschusses am 29. Juni 2004:
Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Petition Nr. 16
überreicht
vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „für den Erhalt der Mariazellerbahn“
Der Abgeordnete Anton Heinzl überreichte
dem Nationalrat folgende Petition:
„PETITION für den Erhalt der Mariazellerbahn betreffend
Maßnahmen für die langfristige finanzielle Absicherung der Infrastruktur und
des Wagenmaterials der schönsten Spur ins Alpenland
Die Mariazellerbahn darf nicht sterben!
Petition für den Erhalt der Mariazellerbahn
Die Mariazellerbahn ist ein Kulturgut ersten Ranges in
Österreich. Der Erhalt der schönsten Spur ins Alpenland ist uns deshalb ein
Anliegen.
Vom damaligen Verkehrsminister Streicher wurde Mitte der
neunziger Jahre die Anschaffung neuer und moderner Triebwagen für diese
Schmalspurbahn ermöglicht. Weitere Investitionen in den Wagenpark und in die
Infrastruktur der Mariazellerbahn sind seither aber nicht erfolgt.
Für den Erhalt der Mariazellerbahn wurden von Seiten der
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 von den Ex-Infrastrukturministern Schmid und
Forstinger (beide FPÖ) wiederholt Versprechen abgegeben. Bei einer
Veranstaltung im September 2000 in Kirchberg a. d. Pielach hat der damalige Infrastrukturminister
Dipl.Ing. Schmid (FPÖ) vor Bürgermeistern, Gemeindevertretern und zahlreich
erschienener Bevölkerung ein Bekenntnis zum Erhalt der Mariazellerbahn
abgegeben. Dipl.Ing. Forstinger hat in der 75. Sitzung des Nationalrates in der
21. Gesetzgebungsperiode ebenfalls ein klares Bekenntnis zur Erhalt der
Mariazellerbahn abgegeben.
Trotzdem ist seit damals weder Geld des Bundes noch des
Landes Niederösterreich unmittelbar in die Infrastruktur investiert worden noch
sind langfristige Staatsverträge des Bundes mit dem Land Niederösterreich über
den Erhalt der Mariazellerbahn geschlossen worden.
Mittlerweile ist höchste Eile geboten, da ohne neue
Investitionen in Infrastruktur und/oder Wagenmaterial der fahrplanmäßige
Betrieb der Mariazellerbahn langfristig nicht aufrecht erhalten werden kann.
Bereits jetzt müssen Fahrgäste an Spitzentagen wegen Überbelastung der
vorhandenen Transportkapazitäten zurückgewiesen werden.
Wir fordern daher Infrastrukturminister Gorbach und
Landeshauptmann Pröll auf, die für den Erharl der Mariazellerbahn notwendigen
finanziellen Mittel bereitzustellen und die technische Restaurierung der fast
hundert Jahre alten Bahn unverzüglich in die Wege zu leiten.“
In seiner Sitzung am 10. März 2004 hat der Ausschuss
beschlossen, Stellungnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie und des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung
einzuholen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie führt in seiner Stellungnahme Folgendes aus:
„Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie wird zur gegenständlichen Petition grundsätzlich
festgestellt, dass auch bei Herrn Vizekanzler ein klares Bekenntnis zum Erhalt
der Mariazellerbahn vorhanden ist.
Um die laufende Erhaltung der Gleisanlagen, Brücken,
Tunnels und Signalanlagen dauerhaft sicher zu stellen, haben Herr
Landeshauptmann Pröll und der Herr Vizekanzler am 19. Dezember 2003 in Gösing
den Infrastrukturvertrag unterzeichnet, in welchem vereinbart wurde, dass der
Bund die Finanzierung des derzeitigen Infrastruktur–Ausbaustandards der
Mariazellerbahn zur Gänze übernimmt unter der Voraussetzung, dass die
Schienenverkehrsleistungen wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erbracht
werden.
Im Rahmen dieses Vertrages wurde auch vereinbart, dass
bezüglich des ins Auge gefassten Teilumbaus der Mariazellerbahn auf Normalspur
eine Projektgruppe die Voraussetzungen zu klären und zu erarbeiten hat. Sollte
dieses Projekt umgesetzt werden, dann gilt für die Infrastrukturinvestitionen
ein Finanzierungsschlüssel von 80 % Bund und 20 % Land.
Hinsichtlich der Fahrbetriebsmittel gibt es eine klare
Haltung des Bundes, dass aus Wettbewerbsgründen eine Mitfinanzierung durch den
Bund nicht erfolgen kann.
Der Vorwurf, dass weder Gelder des Bundes noch des Landes
Niederösterreich unmittelbar in die Infrastruktur investiert wurden, ist nicht
nachvollziehbar, da für den Erhalt der Mariazellerbahn laufend Aufwendungen
getätigt werden. Bezüglich des Projektes ‚Umspurung der Mariazellerbahn’ können
erst dann investive Aktivitäten gesetzt werden, wenn die eingesetzte
Projektgruppe, die bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hat, die notwendigen
Voraussetzungen erarbeitet hat. Die dafür notwendigen Geldmittel werden zum
Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs auch zur Verfügung stehen.
Es wurden gemeinsam mit dem Land Niederösterreich alle
Weichen gestellt, um den Erhalt der Mariazellerbahn zu gewährleisten. Die
Region ist aufgefordert, ihren Teil zu dieser Weichenstellung beizutragen,
indem sie die Mariazellerbahn langfristig bewirbt und deren Nutzung forciert.“
Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung langte
folgende Stellungnahme ein:
„Die Mariazellerbahn stellt ein wichtiges verkehrs- und
wirtschaftspolitisches Rückgrat der Regionen Pielachtal/Mariazellerland dar.
Die Aufrechterhaltung eines dauerhaften fahrplanmäßigen Regelbetriebes auf
dieser Bahnstrecke ist für die Bevölkerung der betroffenen Regionen, die
Wirtschaft und den Tourismus inklusive der in diesen Branchen Beschäftigten
zweifellos ein wichtiges Anliegen.
Ebenso stellt die Schmalspurstrecke der Mariazellerbahn
eine umweltfreundliche regionale Verkehrsachse und erhaltenswertes Kulturgut
dar. Demgegenüber ist es in den letzten Jahren seitens der verantwortlichen
Stellen des Bundes bzw. des ÖBB-Managements verabsäumt worden, notwendige
Instandhaltungen, Investitionen und Attraktivierungsmaßnahmen zu finanzieren
und durchzuführen.
Das Land Niederösterreich hat gegenüber den
Verantwortlichen im Bund und bei den ÖBB mehrfach die notwendigen Maßnahmen zur
Sicherung eines dauerhaften fahrplanmäßigen Regelbetriebes auf der
Mariazellerbahn und Ybbstalbahn eingefordert und angeboten, gemeinsame Lösungen
zu erreichen.
Einen wesentlichen Schritt dazu stellt der am 19.
Dezember 2003 abgeschlossene Infrastruktur-Vertrag zwischen dem BMVIT
(vertreten durch Bundesminister Gorbach) und dem Land Niederösterreich
(vertreten durch Landeshauptmann Dr. Pröll) dar, der eine Bestandsgarantie des
Bundes für die nächsten fünf Jahre enthält. Gleichzeitig wurde die Einsetzung
einer Arbeitsgruppe vereinbart (BMVIT, Land Niederösterreich, NÖVOG und ÖBB),
die einen Teilumbau der Strecken St. Pölten – Obergrafendorf - Mariazell bzw.
Mank sowie Waidhofen/Ybbs - Ybbsitz auf Normalspur inkl. Elektrifizierung zu
erarbeiten hat, wobei sowohl technische als auch ökonomische Aspekte untersucht
werden sollen. Die Arbeitsgruppe wurde bereits eingerichtet und hat schon
mehrmals getagt. Die Gemeinden und Verbände in der Region sind in diese Arbeit
eingebunden. Zwischenzeitlich wurden die Gespräche zwischen dem Land
Niederösterreich und den ÖBB zur Gründung einer Betriebsgesellschaft für die
Niederösterreichischen Schmalspurbahnen auf der Basis des Letters of Intent vom
16. Mai 2002 weitergeführt.
Seitens des Bundes wurde klargestellt, dass der Bund
keinen Beitrag für die Finanzierung neuer Fahrbetriebsmittel der
Mariazellerbahn leistet.
Es ist daher notwendig, die Untersuchungen zur teilweisen
Umspurung der Mariazellerbahn zu Ende zu führen, um eine gesicherte
Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu haben.“
Beschluss
mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Erledigung durch
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Petition Nr. 18
überreicht vom
Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Erhaltung des
Personalstandes der Kriminalpolizei St. Pölten“
Der Abgeordnete Anton Heinzl überreichte
dem Nationalrat folgende Petition:
„Petition zur Erhaltung des Personalstandes der
Kriminalpolizei St. Pölten vom 26. November 2003
Der ‚Team 04’-Entwurf zur Auflösung der Polizei und
Gendarmerie in der derzeitigen Organisationsstruktur ist eine Fortsetzung der
verfehlten Personalpolitik des Innenministers seit dem Februar 2000.
Es ist beispielsweise vorgesehen, den Kriminaldienst in
St. Pölten von derzeit 28 Planstellen (Stand Ende 1999: 33 Planstellen) auf 16
Planstellen zu reduzieren, in Steyr statt 22 Planstellen nur mehr 16
vorzusehen, Schwechat von 64 Planstellen auf 35 zu verringern, in Wiener
Neustadt statt 25 Beamten nur mehr 17 einzusetzen und so weiter. Die
verbleibenden Planstellen werden im Vergleich zum Gehalt der Kripo-Beamten auch
weitaus schlechter bewertet als dies jetzt der Fall ist.
Der Kriminalpolizei St. Pölten wurde aufgrund von
Arbeitsüberlastung zu den bestehenden 28 Kripo-Beamten ein weiterer kürzlich
zugeteilt. Jetzt sind also bereits 28 Beamte nicht genug, in ein paar Monaten
sollen dann 16 Beamte ausreichen. Das ist nicht nachvollziehbar.
Durch die Reform entstehen beispielsweise für die
Verbrechensbekämpfung in St. Pölten folgende Nachteile:
• Der
selbständige Exekutivwachkörper Kriminaldienst wird aufgelöst
• Der
Personalstand wird fast halbiert und damit die Aufklärungskapazität massiv
eingeschränkt
• Die
Arbeitskraft von voll ausgebildeten Spezialisten geht dem Sicherheitsgefüge der
Landeshauptstadt St. Pölten verloren
Für Gewaltdelikte (Raub, schwere Körperverletzung etc.)
stehen dann beispielsweise nur mehr zwei Beamte zur Verfügung. Wenn von diesen
einer Urlaub hat oder krank wird, ist für diese nicht unerheblichen Delikte
niemand mehr da, um sie aufzuklären. Vermögensdelikte (Diebstahl,
Wirtschaftsdelikte, Betrug etc.) sollen nur mehr von vier Beamten aufgeklärt
werden, obwohl in diesem Bereich die Anzahl der Delikte rasant ansteigt und
darüber hinaus enormes Spezialwissen der Beamten (z.B. Kenntnisse im
Buchhaltungs- und Rechnungswesen für die Aufklärung von Wirtschaftsdelikten)
notwendig ist.
Da aber laut ‚Team 04’ und Ihren eigenen Angaben zufolge
alle Beamten alles können sollen und alles erledigen werden müssen, ist nicht
damit zu rechnen, dass mit Produktivitätsvorteilen aufgrund von derzeit noch
vorhandenem Spezialwissen gerechnet werden kann. Ein Generalist kann zwar
alles, aber dies im Detail eben nicht so gut wie ein Spezialist. Es ist
absehbar, dass damit die Qualität der Aufklärungsarbeit und weiters die
Aufklärungsrate weiter sinken wird.
Die bereits erfolgten Personaleinsparungen im
Kriminaldienst St. Pölten, die durch die Nicht-Nachbesetzung von Planstellen
erfolgt ist, hat dazu geführt, dass beispielsweise die Einbrüche in der
niederösterreichischen Landeshauptstadt von Jänner bis Oktober 2003 um mehr als
30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zugenommen haben.
Darüber hinaus werden die 12 in St. Pölten von der
Planstellenstreichung betroffenen Kriminalbeamten im unklaren über ihr weiteres
Dasein gelassen, ohne zu berücksichtigen, dass die betroffenen Mitarbeiter auch
Familie haben, für die sie verantwortlich sind.
Hier wird auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung und
auf dem Rücken der Exekutivbeamten die Umfärbungspolitik Strasser'scher Prägung
exekutiert.
Ich fordere den Innenminister auf, die geplanten
Stellenkürzungen bei der Kriminalpolizei St. Pölten zurückzunehmen und im
Gegenteil den Personalstand wieder auf das Niveau von 1999anzuheben.
Alles andere ist eine vorsätzliche Gefährdung der
Sicherheit im niederösterreichischen Zentralraum angesichts eines ständig
steigenden Gefährdungspotentials.“
In seiner Sitzung am 10. März 2004 hat der Ausschuss
beschlossen, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres einzuholen.
Diese
Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
„Derzeit sind für Kriminaldienstangelegenheiten in der
Stadt St. Pölten ausschließlich die Kriminalbeamten der BPD St. Pölten mit
einem derzeitigen Personalstand von 19 Beamten zur Bekämpfung der Kriminalität
vorgesehen. Die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich (Personalstand von derzeit 203 Bediensteten) hat grundsätzlich
keine Zuständigkeit.
In der neuen Struktur sind künftig 16 Planstellen (1
Offizier und 15 dienstführende Beamte) für den operativen Kriminaldienst im
Stadtpolizeikommando St. Pölten bzw. koordinierten Dienst mit dem Bezirk
St. Pölten Land vorgesehen. Ebenfalls sind für die Bekämpfung der
Kriminalität dann erstmals die Spezialisten des Landeskriminalamtes
Niederösterreich für die Stadt St. Pölten zuständig. Der Personalstand des
Landeskriminalamtes wird 247 Planstellen aufweisen.
Aufgrund spezieller sachlicher und örtlicher
Voraussetzungen werden Stadt- und Bezirkspolizeikommanden unter Beibehaltung
der jeweiligen verantwortlichen Kommandofunktion räumlich zusammengefasst,
dienstrechtliche und administrative Aufgaben dem Stadtpolizeikommando
übertragen, um die besonders aufgrund der geografischen Verhältnisse
erforderliche permanente überörtliche Koordination der Aufgabenbewältigung zu
gewährleisten.
Weiters ist es möglich und auch gewünscht, dass
anlassbezogen von den Verantwortlichen sowohl im Stadt- als auch im
Bezirksbereich auf Inspektionsebene sogenannte Kriminaldienstgruppen temporär eingerichtet
werden.
Durch diese Umstrukturierungen kommt es nicht, wie
befürchtet, zu einer Kürzung des Personalstandes bzw. gehen die Arbeitskräfte
von voll ausgebildeten Spezialisten dem Sicherheitsgefüge der Landeshauptstadt
St. Pölten verloren.
Die Meinung, dass für Gewaltdelikte künftig in St. Pölten
nur mehr zwei Beamte zur Verfügung stehen werden, entspricht nicht den
Tatsachen. Neben den Beamten des Stadtpolizeikommandos St. Pölten sind auch 22
Beamte im Referat 1 (Leib/Leben, Raub, Sittlichkeitsdelikte) des
Landeskriminalamtes für die Bekämpfung derartiger Delikte in St. Pölten
zuständig.
Zur Bekämpfung der Vermögensdelikte kommen neben den von
Ihnen genannten vier Beamten aus dem Stadtpolizeikommando St. Pölten noch
insgesamt 60 Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Referat 2, bzw.
können Beamte anlassbezogen zur speziellen Bekämpfung dieser Deliktsart
verwendet werden.
Wie von Ihnen bereits angeführt, ist es im neuen Modell
auch vorgesehen, dass die Beamten auf Inspektionsebene verstärkt in die
Bekämpfung der Kriminalität eingebunden werden. Dadurch sollen Synergien
künftig noch besser genützt werden und alle Exekutivbeamten zur Bekämpfung der
Kriminalität vermehrt herangezogen werden.“
Beschluss
mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Erledigung durch
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Bürgerinitiative Nr. 6
eingebracht
von Mag. Dr. Vrtala betreffend „Rückstellung des Ausbaus der
Schnellstraße S1 (Abschnitt B8, Angerer Straße bis zur B7, Brünner Straße) und
Neuplanung dieses Abschnitts mit Neubewertung der untersuchten Varianten auf
der Grundlage der von der Gemeinde Wien vorgelegten neuen Daten (SUPer NOW)“
Mag.
Dr. Aharon Vrtala hat als Erstunterzeichner
folgende Bürgerinitiative dem Nationalrat unterbreitet:
„Der
Nationalrat wird ersucht, den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie aufzufordern, den Ausbau des Abschnitts B8 bis B7 der Schnellstraße
S1 zurückzustellen, bis der Abschnitt B8 - 6. Donauquerung - Schwechat fertig
gestellt ist, sowie eine neue Nutzen-Kosten-Untersuchung dieses Abschnitts zu
veranlassen, welche die neuen, von der Gemeinde Wien in der ‚SUPerNOW’-Studie
publizierten Daten berücksichtigt.
Wir
fordern außerdem, dass den Bürgern in einem echten Mediationsverfahren die
Möglichkeit zur Mitgestaltung gegeben wird.
Begründung:
1. Der verkehrsanziehende Effekt durch die S1 ohne
die Möglichkeit eines Abflusses auf eine 6. Donauquerung birgt die Gefahr,
dass die A23 - Südosttangente einer zusätzlichen unzumutbaren Belastung ausgesetzt
wird.
2. Im vom Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung eingereichten Vorprojekt zur S1 (vormals B305, Wiener
Nordostrand Straße) werden für die Nutzen-Kosten-Untersuchung 30.000 KFZ/24h
(2015) zugrunde gelegt. Die im April 2003 von der Gemeinde Wien vorgelegte
Abschlussstudie zur Strategischen Umweltprüfung Entwicklungsraum Nordosten Wien
(SUPer NOW) prognostiziert dagegen für ebendiesen Abschnitt der S1 zwischen
80.000 und 90.000 KFZ/24h (2021). Der offensichtlich nicht mehr aktuelle Wert
aus dem Vorprojekt führt zu einem völlig verzerrten Ergebnis in der
Nutzen-Kosten-Untersuchung insbesondere bei den Lärmwerten, wo bei Einsetzen
des neuen Wertes der Grenzwert in der Intensität um das Dreifache überschritten
wird.“
In seiner Sitzung am 9. Juli 2003 hat der Ausschuss beschlossen,
Stellungnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie,
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, des Amtes der
Niederösterreichischen Landesregierung sowie des Amtes der Wiener Landesregierung
einzuholen.
Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der gegenständliche Abschnitt der S 1 ist Teil einer umfassenden
Netzerweiterung für das hoch-rangige Straßennetz in der Ostregion, die aufgrund
der EU-Erweiterung im Jahr 2004 so rasch wie möglich zur Verfügung stehen muss.
Die gesamte Netzerweiterung, die in Wien eine 6. Donauquerung und die
Nordostumfahrung bis zur B 8 sowie die Verlängerung der Donauuferautobahn bis
zum Knoten Lobau und die S 2 Wiener Nordrandschnellstraße Umfahrung Süssenbrunn
umfasst, ist zeitlich so abzustimmen, dass das gesamte Netz inklusive
Nordostumfahrung spätestens 2011/12 verkehrswirksam werden kann. Damit soll
sichergestellt werden, dass der Nord-Süd-Verkehr maximal weitere zwei bis drei
Jahre über die A 23 abgewickelt werden muss, weil deren Kapazitäten für einen
längeren Zeitraum nicht ausreichen.
Eine Evaluierung der Verkehrsprognosen hat ergeben, dass die in der SUP
angegebene Prognose für 2021 von mehr als 80.000 Kfz/Tag auf überhöhte Annahmen
bei der Wirtschaftsentwicklung sowie der Betriebsansiedlung und dem
Mobilitätsverhalten zurückzuführen ist. Die aktuellsten Prognosen für das Jahr
2021 liegen bei etwa 37.000 Kfz/Tag. Diese Werte werden auch dem UVP-Verfahren
zugrunde gelegt. Das heißt auch, dass die dem Vorprojekt zugrunde gelegten
Werte von ca. 32.000 Fahrzeuge/Tag im Jahr 2015 den aktuellen Prognosen
weitgehend entsprechen.
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der
Gemeinden Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im
Weinviertel und Großebersdorf gemäß § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971,
BGBI. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. l Nr. 50/2002 (BStG
1971), ist bereits ergangen (siehe BGBI. II Nr. 354/2003 vom 6. August 2003).“
Die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übermittelte
Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass seriöse Aussagen zu den
gesundheitlichen Auswirkungen der in Rede stehenden Straßenprojekte nur auf der
Grundlage von eingehenden technischen Unterlagen über die Lärm- und
Schadstoffimmissionen bei den betroffenen Anrainern möglich sind, solche
Unterlagen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen jedoch nicht zur
Verfügung stehen.
Im Übrigen darf auf das geltende Bundesstraßengesetz (insbesondere § 7)
sowie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 verwiesen werden, wonach
bei der Planung von Bundesstraßen auf die Umweltverträglichkeit Rücksicht zu
nehmen ist bzw. größere Straßenbauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung
zu unterziehen sind. Demnach wären in der Planungsphase auch die Lärm- und
Schadstoffauswirkungen durch einschlägige Sachverständigengutachten zu
beurteilen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geht davon aus,
dass dies von den dafür zuständigen Behörden auch so gehandhabt wird.“
Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung gab folgende
Stellungnahme ab:
„Bei der von der Gemeinde Wien beauftragten Studie SUPer NOW handelt es
sich hinsichtlich der Bearbeitungstiefe und des Projektstatus um eine
Machbarkeitsstudie, welche inhaltlich und methodisch (es wurde in der SUPer NOW
keine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt) nicht mit dem Vorprojekt zur S1
im Abschnitt B7 - B8, welches im Auftrag des Amtes der Niederösterreichischen
Landesregierung im Jahr 2002 erstellt wurde, vergleichbar ist.
Wie den Unterlagen zur SUPer NOW zu entnehmen ist, wurden bei dieser Studie
keinerlei Verkehrserhebungen (weder Zählungen noch Befragungen) durchgeführt.
Die dem Verkehrsmodell zugrunde liegenden Matrixdaten dürften somit synthetisch
und ohne empirische Grundlagen erzeugt worden sein.
Die in der SUPer NOW errechneten täglichen Kfz-Fahrten auf der S1, Wiener
Außenring-Schnellstraße (je nach Szenario zwischen ca. 83.000 und 89.000 Kfz/24
h) können nicht nachvollzogen werden, zumal auch die Verkehrsstärke der benachbarten
Straßenzüge (A5 Nord-Autobahn und die S1 im Abschnitt zwischen B7 und B6)
deutlich geringere Werte aufweist. Aus der Verkehrserzeugung der Umlandgemeinde
können diese Zahlen ebenfalls nicht begründet werden.
Die von der Bürgerinitiative Nr. 6 angeführte Befürchtung der Überlastung
der A23 Südosttangente (Begründung 1) wurde weder in der SUPer NOW noch im
Vorprojekt des Landes Niederösterreich bestätigt. Im Gegenteil, sowohl A23 und
vor allem das untergeordnete Straßennetz im Planungsraum werden in beiden
Arbeiten in allen vergleichbaren und maßgebenden Varianten deutlich entlastet.“
Das Amt der Wiener Landesregierung legte folgende Stellungnahme vor:
„Der gegenständliche Abschnitt der S1 ist Teil einer umfassenden
Netzerweiterung für das hochrangige Straßennetz in der Ostregion, das aufgrund
der EU-Erweiterung im Jahr 2004 so rasch wie möglich zur Verfügung stehen muss.
Aus der Sicht der Stadt Wien ist die gesamte Netzerweiterung, die in Wien die
Errichtung einer 6. Donauquerung und die Nordostumfahrung bis zur B8 sowie
die Errichtung der Verlängerung der Donauuferautobahn bis zum Knoten Lobau und
die S2 Wiener Nordrandschnellstraße Umfahrung Süßenbrunn umfasst, zeitlich so
abzustimmen, dass das gesamte Netz einschließlich Nordostumfahrung spätestens 2011/12
verkehrswirksam werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass der
Nord-Süd-Verkehr nach Fertigstellung der A5 maximal weitere zwei bis drei Jahre
über die A23 abgewickelt werden muss, weil deren Kapazitäten für einen längeren
Zeitraum nicht ausreichen.
Eine Evaluierung der Verkehrsprognosen von Dr. Snizek hat ergeben, dass die
in der SUP angegebene Prognose für 2021 (mehr als 80.000 Kfz/Tag) auf überhöhte
Annahmen bei der Wirtschaftsentwicklung und Betriebsansiedlung sowie beim
Mobilitätsverhalten zurückzuführen sind. Die aktuellsten Prognosen für das Jahr
2021 liegen bei etwa 37.000 Kfz/Tag. Diese Werte werden auch dem UVP-Verfahren
zugrunde gelegt. Das heißt auch, dass die dem Vorprojekt zugrunde gelegten
Werte (ca. 32.000 Kfz/Tag im Jahr 2015) den aktuellsten Prognosen weitgehend
entsprechen.
Zusammenfassung:
Es ist daher auch im Interesse Wiens, dass der in Rede stehende - ca. 10 km
lange - Abschnitt der S1 in der geplanten Form realisiert wird, weil
andernfalls bei Realisierung der A5 Nordautobahn, die im Jahr 2009 in Betrieb
gehen soll, eine massive Überlastung der Brünner Straße auf Wiener Gebiet in
Floridsdorf entstehen würde. Von Seiten Wiens wird daher die plangemäße
Realisierung der S1 zwischen B7 und B8, für die bereits eine Umweltverträglichkeitserklärung
vorbereitet wird, und eine Verordnung nach § 14 BStG (Planungsgebiet) erlassen
wurde, sehr befürwortet.“
Beschluss
mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Erledigung durch
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Bürgerinitiative Nr. 8
eingebracht
von Michael Zieger betreffend „Rückstellung des Ausbaus der
Hochleistungsstraßen, die im Generalverkehrsplan vorgesehen sind, insbesondere
des Ausbaus der S1 und der darin einmündenden Hochleistungsstraßen sowie
Umsetzung von Alternativen“
Von
Michael Zieger als Erstunterzeichner wurde folgende Bürgerinitiative dem
Nationalrat unterbreitet:
„Der
Nationalrat wird ersucht, den Ausbau der Hochleistungsstraßen, die im
Generalverkehrsplan vorgesehen sind, insbesondere den vierspurigen Ausbau der
S1 und der darin einmündenden Hochleistungsstraßen (Nordautobahn,
Marchfeld-Schnellstraße, Donauuferautobahn) zurückzustellen. Stattdessen sollen
die jetzt schon vom Verkehr stark beeinträchtigten Gemeinden entlang dieser
geplanten Straßen durch zweispurige Ortsumfahrungen entlastet werden.
Vorhandene Mittel für den Ausbau der Infrastruktur sollen in den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsmittel fließen. Um die Verlagerung des Güterverkehrs auf
die Schiene zu unterstützen sind noch zahlreiche Maßnahmen im Bereich des
öffentlichen Verkehrs zu setzen. Besonders die Verbindungen zu den künftigen
EU-Mitgliedsländern Tschechien und Slowakei müssen rasch ausgebaut werden, um
mit der Bahn eine attraktive Alternative zum LKW zu schaffen. Wir fordern,
bereits jetzt in einem Mediationsverfahren (Strategische Umweltprüfung, SUP)
auch die Bürger in die Planungsarbeiten einzubinden.
Begründung:
Die
Lebensqualität in Korneuburg ist bereits jetzt durch die B3 und die A22 schwer
durch den Verkehr beeinträchtigt. Durch den 4spurigen Ausbau der S1 und das
erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Schaffung einer Transitstrecke würde die
Bevölkerung einer enormen Belastung ausgesetzt. Neueste Studien belegen die
erhöhte Gesundheitsgefährdung von Autobahnanrainern (Abgase, Lärm, etc.). Wir
fordern Sie daher auf, das Bestmögliche zum Schutz unserer Gesundheit zu
unternehmen und uns nicht mit weiteren Hochleistungsstraßen zu gefährden.“
In seiner Sitzung am 4. November 2003 hat der Ausschuss beschlossen, eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
einzuholen, welche folgenden Inhalt aufweist:
„Der Generalverkehrsplan wurde auf der Grundlage umfassender Studien,
Erhebungen und Untersuchungen erstellt, wobei die Sicherung des
Wirtschaftsstandorts Österreich, die Bewältigung des zu erwartenden Verkehrs,
der berechtigte Schutz von Anrainern und des Lebensraums und die Effizienz der
eingesetzten Mittel gleichrangige Ziele waren. Im Zuge dieser Überlegungen, die
durchaus bereits Elemente einer Strategischen Umweltprüfung mit einschlössen,
war insbesondere auch der Lage Österreichs in der Mitte Europas Rechnung zu
tragen.
Des weiteren haben diese Untersuchungen aufgezeigt, dass der private
Straßenpersonen- und Güterverkehr unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch
mit extrem verbesserten Alternativangeboten in nur vergleichsweise geringem
Umfang tatsächlich auf die Schiene oder zum Öffentlichen Verkehr hin
verlagerbar sind.
Zur Abdeckung des künftigen Anforderungsprofils und einer geregelten
Führung der zu erwartenden Verkehrsströme in der erweiterten Europäischen Union
ist die Schaffung der gegenständlichen Hochleistungsstraßen unabdingbar.
Das Verkehrsressort und alle Gebietskörperschaften, Infrastrukturbetreiber
und Interessensvertreter, die an der Erstellung des GVP-Ö mitgewirkt haben,
sind sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer
Mitbürgerinnen und Mitbürger bewusst. Im Sinne einer tatsächlich auf
Nachhaltigkeit orientierten Verkehrspolitik muss es daher das gemeinsame Ziel
sein, auf gesamteuropäischer Ebene jene Überzeugungsarbeit zu leisten, die
nötig ist, um über eine verursachergerechte Kostenanlastung faire und
effiziente Bedingungen auf dem Verkehrsmarkt zu schaffen und eine auf Dauer
nicht verträgliche Verkehrsentwicklung von ihren Wurzeln her zu verhindern.“
Beschluss
mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Erledigung durch
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
Bürgerinitiative Nr. 16
eingebracht
von Karl Honeder betreffend „das Bundes-Tierschutzgesetz und die Zukunft
unseres ländlichen Raums“
Der
Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag Karl Honeder hat als Erstunterzeichner dem
Nationalrat folgende Bürgerinitiative unterbreitet:
„Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Österreich ist durch die
natürlichen Produktionsbedingungen im ländlichen Raum und die bäuerliche
Besitzstruktur geprägt. In den Bergregionen stellt die Haltung von Nutztieren
für viele Betriebe die einzige Nutzungsmöglichkeit des Grünlands dar. Diese
naturnahe Bewirtschaftung ist Lebensgrundlage von 141000 bäuerlichen Betrieben
und deren Familien sowie Ausgangspunkt für nachhaltigen Tourismus in
sogenannten ‚wirtschaftlichen Ungunstlagen’. Die Haltung landwirtschaftlicher
Nutztiere und die Veredelung tierischer Produkte als Arbeitsplatz - und
Einkommensfaktor für rund 400 000 Menschen ist daher für die Erhaltung des
ländlichen Raums in seinen vielfältigen Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-
und Erholungsraum unabdingbar.
Der Nationalrat wird daher ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass folgende
Anliegen im Bundes-Tierschutzgesetz Berücksichtigung finden:
• Regelung der konkreten Haltungsanforderungen im
Gesetz und nicht auf Verordnungsebene, damit Planungssicherheit für die
landwirtschaftlichen Betriebe gewährleistet ist
• Abwägung der Tierschutzinteressen mit den
wirtschaftlichen Auswirkungen, damit der Fortbestand
der bäuerlichen Familienbetriebe, die ihr Einkommen aus der tierischen Produktion
beziehen, sichergestellt ist
• Bemessung von Übergangsfristen derart, dass die
landwirtschaftlichen Betriebe nicht überfallsartig neue Investitionen tätigen
müssen oder sich bereits getätigte Investitionen nicht mehr rechnen
• Tierschutz auf der Basis der einschlägigen EU-Regelungen,
denn noch höhere Tierschutzstandards bringen
keine Vorteile für den Tierschutz, sondern nur handfeste Nachteile für
die österreichische Nahrungsmittelproduktion“
Einstimmiger
Beschluss in der
Sitzung des Ausschusses am 29.Juni 2004:
Erledigung durch
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.
II. Sonstiges
Nachstehend werden jene Petitionen und
Bürgerinitiativen aufgezählt, die der Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen in Verhandlung genommen hat und die nicht unter dem
Abschnitt I anzuführen sind. Dies betrifft diesfalls jene Petitionen und
Bürgerinitiativen, die auf Grund eines Ersuchens des Ausschusses vom
Präsidenten des Nationalrates einem anderen Ausschuss zugewiesen worden sind.
Für diese Petitionen und Bürgerinitiativen sieht das Geschäftsordnungsgesetz
keine Berichtspflicht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen vor.
Eine Darstellung der Verhandlungsgegenstände erscheint allerdings sinnvoll.
1. Petitionen:
Außenpolitischer Ausschuss:
Petition Nr. 31
überreicht
vom Präsidenten des Nationalrates sowie von den Abgeordneten Helga Machne, Dr. Michael Spindelegger,
Mag. Dr. Alfred Brader, Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer,
Johann Ledolter, Hermann Krist und Gerhard Reheis betreffend „Unterstützung
für die gemeinsamen Probleme in der Europa-Region-Tirol“
Der
Präsident des Nationalrates Dr. Andreas Khol sowie die Abgeordneten Helga Machne, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Dr. Alfred
Brader, Mag. Karin Hakl, Klaus Wittauer, Johann Ledolter, Hermann Krist und Gerhard Reheis haben dem Nationalrat
folgendes Anliegen des Bundes der Tiroler Schützenkompanien, des Südtiroler
Schützenbundes und des Welschtiroler Schützenbundes als Petition überreicht:
„In
der Meinung, dass Probleme der Bevölkerung in der Europa-Region-Tirol
(Bundesland Tirol, Südtirol und Trentino) gegenüber Brüssel oder den
angrenzenden Nachbarstaaten nur in der gemeinsamen Zusammenarbeit mit den in
dieser Region befindlichen Regierungen und den angrenzenden Nachbarn
(Österreich, Italien, Bayern - BRD) gelöst werden können, ersuchen die
anwesenden Schützenbünde das österreichische Parlament um Unterstützung für die
gemeinsamen Probleme in der Europa-Region-Tirol.
1. Transitproblematik:
Die Vertreter der Schützenbünde sind Realisten und
wissen, dass in Europa eine starke Wirtschaft gebraucht wird, um Arbeitsplätze
zu sichern und den erreichten Wohlstand der Bevölkerung zu halten bzw. zu
verbessern. Gleichzeitig ist es aber auch in höchstem Ausmaß geboten, den
Lebensraum der Bevölkerung im Rahmengebiet der Alpenkonvention sowie speziell
entlang der Transitrouten dauernd und nachhaltig zu schützen, damit unsere
schöne Heimat nicht nur für uns als Wirtschafts- und Lebensraum erhalten
bleibt, sondern auch noch für unsere Kinder lebenswert bleibt. Wir ersuchen
daher alle Politiker, sofort darauf einzuwirken, dass im Rahmengebiet der
Alpenkonvention die im EU-Beitrittsvertrag (Protokoll Nr. 9) verankerte
NOx-Emissionsreduktion dauerhaft und nachhaltig erreicht wird, der überflüssige
Transit verboten wird, die Schiene als konkurrenzfähiges Unternehmen ausgebaut
wird und bestimmte Güter gesetzlich nur mehr auf der Schiene transportiert
werden dürfen. Gleichzeitig sind sofortige Maßnahmen vorzunehmen, die die
infolge Lärm und Luftverschmutzung bereits aufgetretenen gesundheitlichen Probleme
der Bevölkerung entlang der Transitrouten beseitigen und in Zukunft verhindern
(wie z.B. Vorschreibung eines Dieselfilters durch die Südtiroler
Landesregierung; Verhinderung der Mautflucht des LKW-Verkehrs durch Vorgabe der
Benützung der Autobahnen und nicht der Bundes- und Landesstraßen in den
Ortsbereichen).
2. Trageverbot von
historischen Waffen in Südtirol und im Trentino:
Mit
Staatsvertrag zwischen der BRD und Österreich ist es gelungen, die
traditionellen historischen Waffen der Schützen bzw. die Sportwaffen zu
kulturellen Veranstaltungen bzw. Sportveranstaltungen in den jeweiligen
Vertragstaat problemlos mitzunehmen. Den Schützen aus dem Bundesland Tirol
sowie aus Bayern ist es jedoch nach wie vor verboten, ihr Offizierssäbel und
historische Waffen zu den kulturellen Veranstaltungen nach Südtirol und in das
Trentino mitzunehmen. Wir ersuchen daher das Hohe Haus - in Anlehnung an den
Mustervertrag mit der BRD - ein derartiges Abkommen mit der Republik Italien zu
vereinbaren, damit die Tiroler Schützen (wie auch die Bayerischen
Gebirgsschützen) - wie seit vielen hundert Jahren - wieder in allen Tiroler
Landesteilen traditionell mit den zur Tracht gehörenden historischen Waffen
ausrücken können.
3. Toponomastikprobleme
in Südtirol:
Die
Schutzmacht Österreich wird ersucht, sich des Problems der Toponomastik in
Südtirol anzunehmen und die historische Lösung der Schützenbünde (Absicherung
der historisch gewachsenen ladinischen, deutschen und italienischen Orts- und
Flurnamen unter gleichzeitiger Abschaffung der faschistischen Ortsnamen) zu
unterstützen.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss.
Finanzausschuss:
Petition Nr. 34
überreicht
vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „für die Erhöhung des amtlichen
Kilometergeldes“
Der
Abgeordnete Anton Heinzl hat
folgendes Anliegen des ARBÖ Niederösterreich dem Nationalrat als Petition
überreicht:
„Seit
1997 hält das amtliche Kilometergeld, durch das entstandene Autokosten (Benzin,
Steuer, Versicherung etc.) für die berufliche Nutzung des privaten Pkw bzw.
Kombi abgegolten werden, unverändert bei 36 Cent pro Kilometer. Durch meine
Unterschrift fordere ich die Regierung auf, diesen Satz auf mindestens 45 Cent
zu erhöhen bzw den heutigen Erfordernissen anzupassen.“
Beschluss
mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Finanzausschuss.
Justizausschuss:
Petition Nr. 12
überreicht
vom Abgeordneten Mag. Johann Maier betreffend „Frächterskandale“
Der
Abgeordnete Mag. Johann Maier überreichte
dem Nationalrat folgende Petition:
„Petition
Frächterskandale: Illegale Beschäftigung darf kein Kavaliersdelikt bleiben!
Sozialbetrug ist Diebstahl und Diebstahl muss strafrechtlich verfolgt werden!
Bis heute hat die
österreichische Bundesregierung aus den nationalen und internationalen
‚Frächterskandalen’ offensichtlich nicht viel gelernt. Die zuletzt
vorgenommenen gesetzlichen Änderungen (zB. Konjunkturbelebungsgesetz 2002)
haben nicht ausgereicht, das Schwarzunternehmertum in Österreich effektiv zu
bekämpfen, um vor Verstößen gegen das Fremdenrecht, vor illegaler
Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug in der Speditionswirtschaft
abzuschrecken. Ein umfassendes Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde trotz
öffentlicher Bekenntnisse bis heute nicht vorgelegt und beschlossen.
Schätzungen über das Volumen der Wertschöpfung aus der Schwarzarbeit in
Österreich bewegen sich zwischen € 7,3 Milliarden und € 22,5 Milliarden. Ziel
eines Gesetzesvorschlages ist es daher, Beschäftigungsmöglichkeiten zu
ordnungsgemäßen Entgelt- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen und
Schwarzarbeit weitgehend auszuschließen. Nicht zu Erwerbszwecken erfolgende
Hilfeleistungen, wie die gegenseitige Unterstützung im Familien-, Freundes-
oder Nachbarschaftskreis fallen nicht darunter und sollen durch neue
gesetzliche Regelungen nicht beeinträchtigt werden.
So wurden
beispielsweise in den letzten Monaten in Österreich weiterhin LKW-Fahrer nicht
wie vorgeschrieben nach Stunden, sondern nach gefahrenen Kilometern bezahlt.
Überstunden wurden als Diäten abgegolten. Speditionsunternehmer ersparten sich
damit Millionenbeträge an vorenthaltenen Sozialversicherungsabgaben und
Lohnsteuer. Die persönlichen Nachteile haben die LKW-Fahrer spätestens mit
Pensionsantritt zu tragen, weil nun auch der Durchrechnungszeitraum für den
Pensionsanspruch ausgedehnt wurde. Auch das Modell der stillen Gesellschafter,
beispielsweise der Spedition Karl Augustin, ist ein klares Umgehungsgeschäft zu
Lasten der Fahrer und des österreichischen Steuer- und
Sozialversicherungsbeitragszahlers. Dasselbe gilt für die bilateralen
Grenzgänger- und Praktikantenabkommen (z.B. Ungarn).
Illegale
Beschäftigung in der Transportwirtschaft gilt in der österreichischen
Rechtsordnung weiterhin als Kavaliersdelikt, weil dieses Delikt auch in Zukunft
mit einem zahnlosen Verwaltungsstrafverfahren und nicht gerichtlich nach dem
Strafgesetzbuch verfolgt wird. Die zuletzt erfolgte ‚moderate’ Erhöhung der
Verwaltungsstrafsätze um ein Drittel, nämlich von € 700,-- auf € 1.000,--
werden diese Schwarzunternehmer auch in Zukunft aus der Portokassa bezahlen.
Zudem sind bis
heute noch keine Abschöpfungsregelungen des aus dieser sozial- und
rechtswidrigen Tätigkeit gewonnenen wirtschaftlichen Vorteils- und
Regressmöglichkeiten für geschädigte Mitkonkurrenten gesetzlich festgelegt
worden. Dies ist ebenfalls völlig unverständlich.
Während Betrug
(§§146-148 StGB) nach dem Strafgesetzbuch einen Tatbestand darstellt, der
gerichtlich zu verfolgen ist, ist organisierter ‚Sozialbetrug’ in Österreich
weiterhin ein Verwaltungsstrafdelikt. Der österreichische Frachter Karl
Kralowetz wurde am 12. Juni 2003 in einem Strafprozess in München rechtskräftig
verurteilt. In diesem wurde ihm vorgeworfen, im Laufe von etwa drei Jahren
3.427 osteuropäische LKW-Lenker illegal ohne Sichtvermerk oder Aufenthaltstitel
in die EU geschleust und diese ohne Sozialversicherung eines EU-Landes unter
katastrophalen Arbeitsbedingungen beschäftigt zu haben. Er wurde zu drei Jahren
und 8 Monaten Gefängnis verurteilt, aber nur wegen ‚Einschleusens’. In
Deutschland ist dieses Delikt mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht. In Österreich
wäre dies nur ein Verwaltungsstrafdelikt, allerdings wird nun ein
Finanzstrafverfahren nicht ausgeschlossen.
Wenn jemand seinen
Arbeitnehmern bewusst und vorsätzlich Arbeitsentgelt und durch Nichtanmeldung
zur Sozialversicherung die soziale Sicherheit vorenthält, was ist denn das
anderes als Betrug im strafrechtlichen Sinn? ‚Sozialbetrug’ ist Diebstahl und
Diebstahl ist gerichtlich zu bestrafen!
Auch nach Ansicht
des Bundesministers für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer, sollte die gewerbsmäßige
Organisation von Schwarzarbeit und auch die führende Tätigkeit im Rahmen der
Verhinderung einer größeren Zahl von illegal erwerbstätigen Personen
gerichtlich strafbar sein (XXII. GP Nr. 266/AB). Daneben wird auch zu prüfen
sein, ob die Nichtanmeldung von Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen zur
Sozialversicherung derzeit ausreichend sanktioniert ist (vgl. etwa § 111 ASVG:
maximal € 3.630 Geldstrafe), so der Justizminister.
Die Übertragung
der Kontrollkompetenzen an die Zollbehörden (BMF) war grundsätzlich zu
begrüßen. Völlig unverständlich bleibt aber, dass die Zollorgane nur für die
Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
zuständig sind. Kontrollen jeder illegalen Beschäftigung von In- wie Ausländern
und jede Form von Umgehungshandlungen, die darauf abzielen, arbeitsrechtliche
Vorteile zu erzielen, Steuer- und Beitragshinterziehung zu begehen, sollte
daher von den Zollorganen des BMF kontrolliert werden müssen.
Auch die Erhöhung
der diesbezüglichen Planposten im BMF von vorerst 38 auf 98 wird kaum zu einer
wesentlichen Verbesserung der Kontrolleffizienz führen. Im Vergleich zu 400
Zöllnern, die in Bayern die illegale Beschäftigung bekämpfen, liegt Österreich
weiterhin zurück. Die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit der
Behörden, die bei der Kontrolle der illegalen Beschäftigung tätig sind, gesetzt
wurden, bedeuten zwar einen kleinen Fortschritt, können aber die fehlenden
strafrechtlichen Bestimmungen und Sanktionen nicht ersetzen.
Befürchtet wird,
dass mit der Erweiterung der Europäischen Union sich die Probleme verstärken
und verlagern werden.
Die Unterzeichner dieser
Petition sowie die Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV) fordern daher
die Mitglieder des Österreichischen Nationalrats auf, nachstehende Maßnahmen
legislativ umzusetzen:
1. Die Einführung
eines gerichtlichen Strafrechtstatbestandes ‚Sozialbetrug’ analog zur Regelung
in Deutschland.
2. Abschreckende
Strafsätze im (Verwaltungs-)Strafrecht beim Nachweis gewerbsmäßiger
organisierter illegaler Beschäftigung von Dienstnehmer/innen.
3. Gesetzliche
Regelung zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei jenen Unternehmen,
die Vorteile aus illegaler Beschäftigung und Sozialbetrug gezogen haben.
4. Erweiterung des
Sanktionenkataloges, so dass in Extremfällen auch Arbeitsgegenstände und andere
Arbeitsmittel beschlagnahmt werden können (z.B. LKW).
5. Die Zollorgane
müssen mit umfassenden Kompetenzen bei der Bekämpfung der illegalen
Beschäftigung von In- und Ausländern und bei der wirksamen Bekämpfung des
Sozialbetruges (z.B. durch Umgehung abgabenrechtlicher Bestimmungen)
ausgestattet werden.
6. Ein
Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz unter Berücksichtigung der geschilderten
Problemstellungen zu beschließen.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Justizausschuss.
Petition Nr. 22
überreicht
von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Stefan Prähauser, Mag. Hans Langreiter, Konrad Steindl, Franz Eßl, Franz Xaver Böhm, Peter Haubner, Mag. Eduard Mainoni, Heidemarie Rest-Hinterseer, Erika Scharer betreffend „Plattform
gegen den Gebührennepp“
Die
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Stefan Prähauser, Mag. Hans Langreiter, Konrad Steindl, Franz Eßl, Franz Xaver Böhm, Peter Haubner, Mag. Eduard Mainoni, Heidemarie Rest-Hinterseer, Erika Scharer haben folgende Petition
dem Nationalrat überreicht:
„Was
uns bewegt
Salzburgs
Familien, Wohnungskaufende und Wohnbauförderungsbezieher der letzten fünf Jahre
sind ob der sozialen Kälte des Justizministeriums sprachlos und verärgert.
> Ja, manche sind
auch verzweifelt und wissen nicht, wie sie die plötzlichen Forderungen
begleichen sollen!
> Unerwartete
Gebührennachforderungen bis € 7000,- bringen die meisten Familien in
finanzielle Schwierigkeiten!
> Über 4000
Betroffene fordern eine unbürokratische Sofortlösung durch den Justizminister!
> Keine
rückwirkenden Vorschreibungen mehr, kein Gebührennepp!
> Unbürokratische
Rückzahlung bereits einbezahlter Beträge (einige Familien ziehen bereits vor
den VwGH, VfGH, weil sie in zweiter Instanz verloren haben!)
> Was ist ein
Vertrag zwischen Land und Bund noch wert?
> Die Gültigkeit
des Bund/Land-Vertrages (Art. 15a ) muss bleiben.
> Verankerung der
einheitlichen Gebührenbefreiung im Wohnbauförderungsgesetz (§53 Abs3).
> Die derzeitige
Vorgangsweise des Justizministeriums wird als willkürlich und als
Ungleichbehandlung empfunden.
> Die
Rechtssicherheit sowie der Vertrauensgrundsatz sind gefährdet!
Daher
hat sich die Bürgerinitiative ‚Plattform gegen den Gebühren-Nepp’ formiert.
Im Land Salzburg
unterstützen bereits Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien, also von
ÖVP, SPÖ, FPÖ und Bürgerliste die berechtigten Anliegen.
Das
Land Salzburg hat ebenfalls bereits reagiert und diesbezüglich eine Klage beim
Verfassungsgerichtshof eingebracht.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Justizausschuss.
Verfassungsausschuss:
Petition Nr. 11
überreicht
von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Dr.
Franz-Joseph Huainigg und Dr. Helene Partik-Pablé betreffend „Chancengleichheit
gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem“
Die
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Dr.
Franz-Joseph Huainigg und Dr. Helene Partik-Pablé haben folgende der Bürgerinitiative Nr. 5
gleichlautende Petition dem Nationalrat überreicht:
„BügerInneninitiative
für Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem
Die
Unterzeichneten setzen sich für die Gleichbehandlung aller Menschen ein, das
bedeutet insbesondere den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Wissen auch
für Gehörlose. Das Recht auf eine Muttersprache ist Grundvoraussetzung und
Schlüssel für Bildung, Ausbildung und Wissenserwerb und damit für die
Gesamtheit aller Chancen in der eigenen Lebensplanung. Nur die österreichische
Gebärdensprache (ÖGS) ermöglicht es gehörlosen Menschen in Österreich, jene
Sprachkompetenz zu entwickeln, die hörende Menschen in Lautsprachen, zB.
Deutsch, erreichen.
Das
Abdrängen von gehörlosen Menschen in die für sie nicht einmal durchschnittlich
erlernbare Lautsprache ist eine Diskriminierung und macht tausende gehörlose
Menschen unnötigerweise zu lebenslangen ‚Sozialfällen’. Auf jeden Fall schränkt
sie deren Bildungs- und somit soziale Aufstiegschancen drastisch ein.
Die
Unterzeichneten halten deshalb weiterhin die Anerkennung der österreichischen
Gebärdensprache als nicht-ethnische Minderheitensprache für unbedingt
notwendig. Darüber hinaus ist eine umfassende Neuorientierung im Bereich der
Gehörlosenbildung notwendig. Dies betrifft die Bereiche Frühförderung, Schulen,
Berufsausbildung und Universitäten.
Die
Unterzeichneten unterstützen und fordern folgende konkrete Maßnahmen:
Frühförderung:
• Früherkennung
von gehörlosen Babies und Kleinkindern sowie Elternschulung;
• Errichtung
von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörloser
Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern (die existierenden
Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein
medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als ‚Defekt’ und versprechen deren
- in Wahrheit nie zufriedenstellend mögliche - Behebung durch medizinische
Maßnahmen. Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen
wird derzeit überhaupt nicht angeboten);
• rechtzeitige
kostenlose Gebärdensprachkurse für Eltern und Kinder mit gehörlosen Fachleuten
als wesentliche Grundlage für den geeigneten vorschulischen Spracherwerb;
• Förderung
im Kindergarten und in der Volksschule: Einsatz bilingualer Förderungs- und
Bildungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Gebärdensprache.
Schule:
• Hörende
LehrerInnen, die gehörlose SchülerInnen unterrichten, müssen die
Gebärdensprache beherrschen und nach gebärdensprachlichen Standards beurteilt
werden. Gehörloses Fachpersonal sollte Prüfungsfunktionen ausüben. (Nach
aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die
Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal
Grundkenntnisse der Gebärdensprache!);
• Die
Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss
auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an
Schulen muss die Fächer ‚Gehörlosenstudien’ und ‚Gebärdensprachstudien’ sowie
bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache
sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen.
Gehörloses Fachpersonal soll diese Fächer unterrichten;
• Die
Adaptierung von völlig sinnlosen Unterrichts- und Prüfungsformen ist notwendig
(z.B. schriftliche Englischprüfung statt wie bisher mündliche, keine
Musikerziehung für gehörlose SchülerInnen, statt dessen spezielle
Gebärdensprache für gehörlose LehramtsanwärterInnen und KindergärtnerInnen, sie
beinhaltet Vermittlung der Gebärdensprache als Kunstform wie Gebärdenlieder,
-poesie etc.);
• Angleichung
des Sonderschullehrplanes an den Regellehrplan mit Schwerpunkt auf bilingualem
Unterricht und der Gebärdensprache als eigenem Unterrichtsfach;
• Themen wie
z.B. Gehörlosenkunst, Gehörlosen-Geschichte müssen verpflichtend in den
Lehrplan eingebaut werden;
• Entwicklung
und Förderung von visuellen Lehrmitteln (siehe z.B. das Angebot des Dänischen
Lehrmittelzentrums Døveskolerner Materialcenter);
• Neuorientierung
des ‚Ausbildungslehrganges zum Lehramt für gehörlose und schwerhörige Kinder’
mit Erhöhung des Besuchs des Gebärdensprachkurses von derzeit 40 auf 510
Stunden mit Prüfung, (siehe z.B. das in Schweden praktizierte Modell).
Berufsausbildung:
• Gehörlose
müssen die Möglichkeit haben, eine Berufsausbildung IHRER Wahl zu treffen, und
dürfen an diesem selbstgewählten Weg nicht durch Sprachbarrieren gehindert
werden. In Ausbildung stehende Jugendliche müssen ein Recht auf kostenfreie
Begleitung durch DolmetscherInnen haben;
• Gehörlose
ArbeitnehmerInnen müssen bei wichtigen Besprechungen, Teamsitzungen etc. eine
Dolmetscherin/einen Dolmetscher zu Verfügung gestellt bekommen;
• Der
diskriminierende Ausschluss von gehörlosen PädAk-Studierenden muss beseitigt
werden. (Derzeit erhalten PädAk-AbsolventInnen - mit Begründungen wie die
Unfähigkeit, Musikunterricht durchzuführen - nur ein ‚Zertifikat’, aber kein
Lehramtszeugnis. Diese AbsolventInnen bleiben so in der Hierarchie von
Gehörlosenschulen immer nur ‚HelferInnen’, obwohl gerade sie für die Kinder
unersetzliche Ansprechpersonen sind.)
• Gehörlose
müssen in Berufen, die besonders gehörlosenrelevant sind und in denen es
derzeit ein großes Defizit an gehörlosen SpezialistInnen gibt, besonders
gefördert werden (LehrerInnen, SprachwissenschaftlerInnen, ÄrztInnen etc.)
Universitäten:
• Der Zugang
zu höherer Bildung muss auch für Gehörlose möglich sein. Das vom
Bundessozialamt bereitgestellte Budget für DolmetscherInnen reicht nicht, um
den durchgängigen Besuch und die aktive Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
zu sichern. Studierende müssen ein Recht auf DolmetscherInnen haben, wo sie es
als notwendig empfinden.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Verfassungsausschuss.
Verkehrsausschuss:
Petition Nr. 1
überreicht von den
Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Kurt Eder betreffend "Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für MotorradfahrerInnen"
Die
Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Kurt Eder überreichten dem Nationalrat folgende
Petition:
„Konkret
liegen folgende Anliegen der Plattform ‚MotorradfahrerInnen für Veränderungen’
vor:
1. Verwendung eines
Wechselkennzeichens zwischen Auto und Motorrad soll zulässig sein
2. Busspuren sollen
von Motorrädern befahren werden dürfen
3. Anbau- und
Zubehör-Teile mit EU-/CE- Zertifikat sollen ohne neuerliche Typisierung
verwendet werden dürfen.
Ziel dieser
Forderungen soll sein, die sachlich nicht gerechtfertigte Unterscheidung
zwischen Auto und Motorrad zu beseitigen. Weiters eine Verwaltungsvereinfachung
durch die Zulassung von bereits durch die EU geprüfte und als verkehrstauglich
empfundene Zusatzteile, ohne nochmalige Typisierung in Österreich.
Beilage:
Die Plattform
‚Motorradfahrer/Innen für Veränderungen’ wendet sich, stellvertretend für
480.000 angemeldete Motorräder und deren Besitzer/-innen mit folgenden Anliegen
an Sie:
- Die
Verwendung eines Wechselkennzeichens zwischen Auto und Motorrad soll zulässig
sein
Wer
z.B. im Sommer Motorrad fährt und im Winter Auto, soll nicht beide Fahrzeuge
einzeln anmelden müssen. Das ergibt auch weniger verstellte Parkplätze durch
die nicht benutzten Fahrzeuge.
- Busspuren
sollen von Motorrädern befahren
werden dürfen
Ein
Befahren der Busspuren verbessert den Verkehrsfluss und erhöht die Sicherheit
der gefährdeten Einspurigen im Stau. Wir erhoffen uns dadurch auch eine Senkung
der Unfallzahlen.
- Anbau- und
Zubehör-Teile mit EU-/CE-Zertifikat sollen ohne neuerliche Typisierung verwendet werden dürfen
Teile,
die in anderen EU-Staaten als verkehrssicher deklariert werden, können in
Österreich nicht verkehrsgefährdend sein. Es geht nicht darum, übermäßig laute
Auspuffanlagen zu legalisieren. Verwaltungsvereinfachung bedeutet aber, dass im
EU-Raum zugelassene Austausch- oder Zubehörteile mit EEC/ECE-Prüfzertifikat
unbürokratisch, also ohne besondere Eintragung in den Fahrzeugpapieren, am
Motorrad verwendet werden dürfen.
Die große Anzahl
an Motorradfahrer/-innen gibt Ihnen diese
Anliegen und Wünsche mit auf Ihren Weg zur kommenden Wahl zum
Österreichischen Nationalrat. Wir ersuchen Sie, diesen berechtigten Forderungen
zur Umsetzung zu verhelfen. DANKE!“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Verkehrsausschuss.
Petition Nr. 29
überreicht
vom Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner betreffend „zur Unterstützung der
Mobilfunkpetition vom 7. Mai 2003 der WHO und der Europäischen Kommission“
Der
Abgeordnete Mag. Kurt Gaßner hat
dem Nationalrat folgende Petition überreicht:
„Der
Gemeinderat der Marktgemeinde Schwertberg hat in seiner Sitzung vom 15. April
2004 einstimmig beschlossen, die Mobilfunkpetition vom 7. Mai 2003 der WHO und
der Europäischen Kommission zu unterstützen und stellt den Antrag auf
Behandlung im Petitionsausschuss des Landes Oberösterreich. und der
Bundesregierung.
Die zentralen
Forderungen lauten:
1. Unverzüglicher
Start des bereits seit langem in Aussicht gestellten interministeriellen und
interdisziplinären ‚Runden Tisches’ mit Beteiligung der Plattform
Mobilfunk-Initiativen zur Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor
elektromagnetischen Feldern;
2. Erstellung eines
auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Immissionskatasters für
Mobilfunksender (z.B. Vorbild Italien);
3. Industrieabhängige
Überprüfung und Monitoring nach Errichtung von Anlagen (z.B. Vorbild Italien);
4. Interdisziplinäre
Abklärung der von der Bevölkerung berichteten und mit der Errichtung von
Mobilfunksendern in Zusammenhang gebrachten Störungen des Wohlbefindens und
akuter gesundheitlicher Reaktionen und Störungen (mit Einbeziehung
niederfrequenter Körperschallmessungen);
5. Maßnahmen bis zur
Realisierung des Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung;
6. Sanierungsmaßnahmen
für bereits bestehende Anlagen;
7. Klärung der
Haftungsfrage;
8. Intensivierung
der Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene, um unverzüglich,
basierend auf der derzeitigen wissenschaftlichen Datenlage massive Forschungen
in Richtung technischer Minimierung der Strahlenbelastung sowohl der
Handybenutzer als auch der passiven Konsumenten (Gesamtbevölkerung) und der
Anrainer von Mobilfunksendern einzuleiten;
9. Musterverträge
für Mobilfunk-Bestandsverträge mit Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber zur
Abklärung typischer Anrainerbeschwerden und Verzicht auf die einseitige
20-jährige Unkündbarkeit;
10. Verpflichtende
Gewerbeberechtigung (Maklerkonzession) für die Akquisiteure von
Mobilfunk-Bestandsverträgen zwischen Bestandsgebern (Grundstücksbesitzer) und
Bestandsnehmern (Mobilfunkbetreiber). Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich
festhalten, dass die Unterzeichner dieser Petition nicht prinzipiell gegen
mobile Kommunikation auftreten. Wir treten jedoch für eine
gesundheitsverträgliche Errichtung der erforderlichen Infrastruktur unter
Wahrung demokratischer Rechte und Verantwortung für die Volksgesundheit ebenso
ein wie für die Klärung weiterer offener Fragen wie z.B. Arbeitnehmerschutz
(Handys als Betriebsmittel, ungeklärte Fragen bei Dacharbeiten etc.) und die
Intensivierung der nationalen und internationalen Forschungsbemühungen für eine
Minimierung der Strahlenbelastung für die Gesamtbevölkerung, die Anrainer von
Mobilfunksendern und die Handybenutzer;
11. Benutzung der Sendemasten
durch mehrere Mobilfunkbetreiber.
Nachdem auch die
Bevölkerung in der Gemeinde Schwertberg davon betroffen ist und die Betreiber
der Sendeanlagen in vielen Fällen nicht einmal der mit dem Gemeindebund
vereinbarten Informationspflicht nachkommen, ist ein gemeinsamer Appell an die
Landes- und Bundesregierung im Sinne der Mobilfunkpetition nötig.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Verkehrsausschuss.
2. Bürgerinitiativen:
Verfassungsausschuss:
Bürgerinitiative Nr. 5
eingebracht
von Mag. Helene Jarmer betreffend
„Chanchengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem“
Mag.
Helene Jarmer hat als
Erstunterzeichnerin die mit der Petition Nr. 11 wortgleiche Bürgerinitiative,
welche vom Österreichischen Gehörlosenbund getragen wurde, eingebracht. Der
Text der Bürgerinitiative ist der Petition Nr. 11 zu entnehmen.
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. März
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Verfassungsausschuss.
Verkehrsausschuss:
Bürgerinitiative
Nr. 17
eingebracht
von Johann Takacs betreffend „gegen den Ausbau der B 303 als
Schnellstraße und in Folge als zukünftige Autobahn“
Johann
Takacs hat als
Erstunterzeichner folgende Bürgerinitiative dem Nationalrat unterbreitet:
„Der
Nationalrat wird ersucht, gegen diese Verkehrspolitik in Ost-Österreich lenkend
einzugreifen.
Durch
den Ausbau von mehreren hochrangigen Straßen durch Niederösterreich wird der
Transit in Ost-Österreich um ein vielfaches ansteigen.
Damit
wird eine Situation geschaffen, die für die Bevölkerung eine unzumutbare und
bedrohliche Belastung bedeuten würde.
Die
gesundheitlichen, wirtschaftlichen, umweltpolitischen und kulturellen Schäden
sind nicht absehbar. Die Verkehrsplanung für diese Region bedarf einer völlig
neuen, zukunftsweisenden Konzeption.
Ein
ausreichender Schutz der Gesundheit der Bewohner ist zwingende Aufgabe eines
modernen Verkehrs- und Gesundheitswesens.
Wir
ersuchen daher den Nationalrat, den Gestaltungsauftrag der Politiker zum Schutz
der Bevölkerung zu erfüllen.“
Einstimmiger
Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 29. Juni
2004:
Ersuchen um
Zuweisung an den Verkehrsausschuss.
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat
die gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen in seinen Sitzungen am
22. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 4. November 2003, 10. März
und 29. Juni 2004 in Verhandlung genommen.
An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl. Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin
Spindelberger, Johann Ledolter,
Karl Freund, Theresia Haidlmayr,
Erika Scharer, Mares Rossmann,
Dipl. Ing. Mag. Roderich Regler, Klaus Wittauer, Helga Machne, Anton Heinzl, Dr. Robert Rada, Johann
Kurzbauer, Dr. Alfred Brader, Mag.
Hans Langreiter sowie die Vorsitzende des
Ausschusses Mag. Gisela Wurm.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen
Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 06 29
Klaus Wittauer Mag. Gisela Wurm
Berichterstatter Obfrau