562 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Regierungsvorlage (479 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967
geändert wird
Die praxisorientierte Ausrichtung neuer
Lehrpläne an den Schulen hat eine Erweiterung des „Schulweges“ im Bereich der
Schulfahrtbeihilfe notwendig gemacht, um den Lastenausgleich im Interesse der
Familien und die Chancengleichheit für die Jugendlichen beim Zugang zu den
Ausbildungsmöglichkeiten mit Mitteln des Familienlastenausgleichs zu
verbessern.
Die Vielzahl an Praktika wie bei den
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, im Bereich der verschiedenen höheren
technischen Lehranstalten, im Bereich von Hotelfachschulen,
Gartenbaufachschulen, von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sowie im
Bereich diverser anderer berufsbildender Fachschulen oder Schulen mit
Sonderausbildungsformen machen es aber unmöglich, alle Fahrten zu den Praktika
in die Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe einzubeziehen.
Unter Berücksichtigung einer vollziehbaren
Regelung wird nun der „Schulweg“ für Fahrten zu verpflichtenden Praktika
erweitert, die außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden und mittels eines
Praktikantenvertrages der Schule nachzuweisen sind. Diese Erweiterung
begünstigt alle SchülerInnen, die eine lehrplanmäßige praktische Ausbildung
außerhalb des Schulstandortes über einen Zeitraum von grundsätzlich vier Wochen
bis zu einem Schuljahr zu absolvieren
haben.
Außerdem wird der Schulbegriff für den
medizinisch-technischen Fachbereich und die Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen auf die praktische Ausbildung ausgedehnt.
Für die praktische Ausbildung an
Krankenanstalten, die sich nicht am Standort der Schulen befinden, und für
sämtliche vom Schulstandort dislozierten Einrichtungen für die praktische
Ausbildung wird somit eine Fahrtenbeihilfe möglich sein.
Durch die Gewährung einer Fahrtenbeihilfe
für die verpflichtenden Praktika soll die Wahlmöglichkeit für Praxisplätze
erleichtert und durch mehr Mobilität auch bessere Ausbildungsmöglichkeiten
erreicht werden.
Damit sind nur mehr Praktika, die an
einzelnen Tagen in der Unterrichtszeit stattfinden, von der Begünstigung einer
Fahrtenbeihilfe ausgenommen. Diese Praktika können von den Schulen leichter
organisiert werden, sodass diese Praktika mit günstigen Aufzahlungsmodellen zur
SchülerInnenfreifahrt, die auch für alle privaten Fahrten genutzt werden
können, erreichbar sind.
Die Mehrkosten werden im vollen Ausmaß
erstmalig im Jahr 2005 entstehen. Durch Umschichtungen im Bereich
Fahrtbeihilfen wird dadurch aber kein finanzieller Mehraufwand gegenüber dem
Bundesvoranschlag
2004 notwendig sein.
Die Mehrkosten berechnen sich wie folgt: |
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Ca. 28.000 Praktika-Monate/Schuljahr |
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28.000 |
20 % der Praktika in der Nähe des
Wohnsitzes |
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-
5.600 |
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22.400 |
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durchschnittliche
Kosten |
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50 % Heimfahrtbeihilfe 11.200 X |
42,00
€ |
470.400
€ |
50 %
Fahrtenbeihilfe 11.200 X |
19,70
€ |
220.640 € |
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691.040 € |
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt
sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG.
Der Familienausschuss hat die
gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die
Abgeordnete Barbara Rosenkranz.
An der Debatte beteiligten sich neben der
Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler, Sigisbert Dolinschek,
Sabine Mandak, Dr. Caspar Einem,
Mag. Andrea Kuntzl sowie die Staatssekretärin im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Ridi Steibl.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ferner beschloss der Familienausschuss
einstimmig folgende Feststellung:
„Der
Familienausschuss stellt fest, dass für schulpflichtige Kinder, die im Rahmen
der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über
gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und
schutzbedürftige Fremde in Österreich versorgt werden, bis zum Ende des Jahres
2004 vom Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern
eine Lösung für die Administration der Schülerbeförderung gefunden werden
soll.“
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Familienausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (479
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 29
Barbara Rosenkranz Ridi Steibl
Berichterstatterin Obfrau