563 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 420/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Mag. Barbara Prammer, Josef Bucher, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz
geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Barbara Prammer,
Josef Bucher, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2004 im Nationalrat eingebracht
und wie folgt begründet:
„Das Kuratorium des Allgemeinen
Entschädigungsfonds hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2004 den Plan einer
Verlängerung der Antragsfrist im Bereich der Naturalrestitution einstimmig
gutgeheißen.
Ausschlaggebend für diesen Schritt war,
dass diverse Stellen, unter anderem die Schiedsinstanz für Naturalrestitution,
die ursprünglich im Entschädigungsfondsgesetz festgelegte Frist zur Einreichung
von Anträgen an die Schiedsinstanz, nämlich bis 27. Jänner 2004, aus
mehreren Gründen für zu kurz angesehen haben:
So haben mehrere Bundesländer die ihnen mit
§ 38 des Entschädigungsfondsgesetzes eingeräumte Möglichkeit des „opting-in“
zwar Mitte 2002 wahrgenommen, und die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträgen
auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen, das sich im Eigentum der
Länder befindet, eingesetzt. Diese Beschlüsse wurden allerdings nicht umgehend
bekannt gegeben, sodass eine gehörige und fristgerechte Kundmachung dieser
Antragsmöglichkeit nicht erfolgen konnte und damit eine Antragstellung in der
verbliebenen kurzen Zeitspanne nur eingeschränkt möglich war. In Wien kommt
hinzu, dass ein Forschungsprojekt zur Feststellung in Betracht kommender
Liegenschaften erst im April 2004 fertiggestellt wurde.
Wird nun aber die Frist zur Antragstellung
hinsichtlich der im Eigentum der Länder befindlichen Liegenschaften erstreckt,
so bietet sich eine gleichzeitige Verlängerung der Antragsfrist auch in Bezug
auf Bundes-Liegenschaften an, zumal die von der Historikerkommission ermittelten
Daten aus technischen Gründen für Dritte nicht ohne weiteres zugänglich sind.
Um allen in Frage kommenden Antragstellern angemessene Zeit zur Einsichtnahme
in diese Daten zu gewähren und damit die Ausarbeitung entsprechend begründeter
Anträge an die Schiedsinstanz zu ermöglichen, erscheint die Verlängerung der
Antragsfrist insgesamt geboten.
Schließlich soll mit der Verlängerung der
Antragsfrist ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass der österreichische
Gesetzgeber ernsthaft bemüht ist, zu einer umfassenden und endgültigen Lösung
von offenen Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus zu kommen.
Hinsichtlich der durch die Verlängerung der
Antragsfrist entstehenden Kosten kann derzeit keine Prognose getroffen werden,
da diese natürlich von Anzahl und Umfang der allenfalls noch zusätzlich
einlangenden Anträge abhängen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die
Schiedsinstanz allein für die Erledigung der bereits bei ihr anhängigen Anträge
noch rund drei Jahre benötigen wird; dabei findet Berücksichtigung, dass die
Schiedsinstanz die Behandlung eines substantiierten Antragsvorbringens durchschnittlich
mehrere Monate beansprucht. Eine maßvolle Verlängerung der bisher geschätzten
Tätigkeitsdauer der Schiedskommmission kann daher nicht ausgeschlossen werden.“
Der Verfassungsausschuss hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Mag. Walter Posch, Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer und der Staatssekretär
im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf
einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 29
Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer Dr.
Peter Wittmann
Berichterstatterin Obmann