Bundesgesetz, mit dem das
Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den Fonds für
freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und
Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz),
BGBl. I Nr. 74/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.
18/2003, wird wie folgt geändert:
§ 15 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Fonds wird befristet bis 31. Dezember 2005 eingerichtet. Bis zum 31. Dezember 2004 hat das Kuratorium über die Verwendung des restlichen Vermögens des Fonds für Leistungen im Zusammenhang mit Unrecht, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschah, zu entscheiden, wobei vor allem auch Erben jener Sklaven- und Zwangsarbeiter, die vor dem Stichtag (§ 4 Abs. 2) verstorben sind, Berücksichtigung finden sollen.“