Entschließung

Der Bundeskanzler wird ersucht, in Angleichung an die von den ordentlichen Gerichten angebotenen Arten der Gebührenentrichtung auch für Verfahren vor den Höchstgerichten die Möglichkeit der Gebührenentrichtung durch Abbuchung und Einziehung vom Konto des Parteienvertreters prüfen zu lassen und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten, wenn durch eine verwaltungsökonomisch vertretbare Regelung eine echte administrative Mehrbelastung der Höchstgerichte vermieden werden kann.