Entschließung
Der Bundeskanzler wird ersucht, in Angleichung an die von den ordentlichen
Gerichten angebotenen Arten der Gebührenentrichtung auch für Verfahren vor den
Höchstgerichten die Möglichkeit der Gebührenentrichtung durch Abbuchung und
Einziehung vom Konto des Parteienvertreters prüfen zu lassen und dem
Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuzuleiten, wenn durch eine
verwaltungsökonomisch vertretbare Regelung eine echte administrative
Mehrbelastung der Höchstgerichte vermieden werden kann.