568 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (503 der Beilagen): Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Durch das Montrealer Protokoll (Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, BGBl. Nr. 283/1989 idgF.) zur Wiener Konvention (Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, BGBl. Nr. 596/1988 idgF.) konnte der weltweite Ausstoß an ozonabbauenden Stoffen erheblich eingeschränkt werden. Für stark ozonschichtschädigende Stoffe, wie vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, gilt in den Industriestaaten bereits ein Produktionsverbot, und der Verbrauch war bis zum Jahr 1996 einzustellen. Selbst in den Entwicklungsländern ist ein Rückgang des Einsatzes dieser Stoffe zu verzeichnen. Durch diese Maßnahmen gelang es auch, den Abbau der stratosphärischen Ozonschicht deutlich zu verlangsamen, wobei die vollständige Regeneration der Ozonschicht auf ein Niveau vor Auftreten eines Ozonlochs noch weitere 50 bis 60 Jahre dauern wird.

Im Gegensatz zu stark ozonabbauenden Stoffen sind die Produktion und der Verbrauch von schwach ozonschichtschädigenden Substanzen, wie teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) und Methylbromid (MB) weltweit stark angestiegen. Diese Zunahme stellt in vielen Fällen eine Folgewirkung des FCKW-Ausstiegs dar, da diese Stoffe als Ersatz für die verbotenen FCKW herangezogen wurden. Ein starker Zuwachs, wie er im Laufe des vergangenen Jahrzehnts beobachtet wurde, könnte durch die große Menge emittierter Stoffe selbst bei Substanzen mit geringem Ozonzerstörungspotential negative Wirkungen auf die Ozonschicht haben und die bisher erreichten Erfolge wieder zunichte machen.

Darüber hinaus konnte in den vergangenen Jahren vermehrt die Verwendung neuer Stoffe mit Ozonabbaupotential beobachtet werden. Dies betrifft insbesondere den Stoff Bromchlormethan (BCM), der vor allem als Lösungsmittel und Feuerlöschmittel Verwendung findet.

Durch die Ratifizierung der Änderungen von Peking zum Montrealer Protokoll zur Wiener Konvention über ozonschädigende Stoffe wird die internationale und nationale Rechtslage für eine weitergehende Verringerung des Einsatzes ozonschädigender Substanzen gestärkt und verbessert.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht zugänglich. Eine Beschlussfassung des Nationalrates nach Art. 50 Abs. 2 B-VG ist aber nicht erforderlich, da die inhaltlichen Änderungen zur  Gänze durch die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 umgesetzt werden.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Petra Bayr, Christoph Kainz, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke
Achleitner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (503 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004-06-29

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer   Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter                     Obfrau