568 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (503 der
Beilagen): Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau
der Ozonschicht führen
Durch das Montrealer Protokoll
(Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen,
BGBl. Nr. 283/1989 idgF.) zur Wiener Konvention (Wiener Übereinkommen zum
Schutz der Ozonschicht, BGBl. Nr. 596/1988 idgF.) konnte der weltweite
Ausstoß an ozonabbauenden Stoffen erheblich eingeschränkt werden. Für stark
ozonschichtschädigende Stoffe, wie vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW) und Halone, gilt in den Industriestaaten bereits ein Produktionsverbot,
und der Verbrauch war bis zum Jahr 1996 einzustellen. Selbst in den
Entwicklungsländern ist ein Rückgang des Einsatzes dieser Stoffe zu
verzeichnen. Durch diese Maßnahmen gelang es auch, den Abbau der stratosphärischen
Ozonschicht deutlich zu verlangsamen, wobei die vollständige Regeneration der
Ozonschicht auf ein Niveau vor Auftreten eines Ozonlochs noch weitere 50 bis 60
Jahre dauern wird.
Im Gegensatz zu stark ozonabbauenden
Stoffen sind die Produktion und der Verbrauch von schwach
ozonschichtschädigenden Substanzen, wie teilhalogenierten
Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) und Methylbromid (MB) weltweit stark
angestiegen. Diese Zunahme stellt in vielen Fällen eine Folgewirkung des
FCKW-Ausstiegs dar, da diese Stoffe als Ersatz für die verbotenen FCKW
herangezogen wurden. Ein starker Zuwachs, wie er im Laufe des vergangenen
Jahrzehnts beobachtet wurde, könnte durch die große Menge emittierter Stoffe
selbst bei Substanzen mit geringem Ozonzerstörungspotential negative Wirkungen
auf die Ozonschicht haben und die bisher erreichten Erfolge wieder zunichte machen.
Darüber hinaus konnte in den vergangenen
Jahren vermehrt die Verwendung neuer Stoffe mit Ozonabbaupotential beobachtet
werden. Dies betrifft insbesondere den Stoff Bromchlormethan (BCM), der vor
allem als Lösungsmittel und Feuerlöschmittel Verwendung findet.
Durch die Ratifizierung der Änderungen von
Peking zum Montrealer Protokoll zur Wiener Konvention über ozonschädigende
Stoffe wird die internationale und nationale Rechtslage für eine weitergehende
Verringerung des Einsatzes ozonschädigender Substanzen gestärkt und verbessert.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält
keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der
Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht zugänglich. Eine Beschlussfassung
des Nationalrates nach Art. 50 Abs. 2 B-VG ist aber nicht
erforderlich, da die inhaltlichen Änderungen zur Gänze durch die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 umgesetzt
werden.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
geregelt werden.
Der Umweltausschuss hat den
gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am
29. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten
Petra Bayr, Christoph Kainz,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke
Achleitner sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Josef Pröll.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Umweltausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages:
Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der
Ozonschicht führen (503 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004-06-29
Dipl.-Ing.
Klaus Hubert Auer Dr. Eva
Glawischnig
Berichterstatter Obfrau