575 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 296/A(E) der Abgeordneten
DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der
Erwachsenenbildung
Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
03. Dezember 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Obwohl
• im
Regierungsprogramm ‚Lebensbegleitendes Lernen’ zu einem zentralen Schwerpunkt
der Bildungspolitik erklärt worden ist;
• Bundeskanzler
Schüssel versprochen hat, dass bei der Bildung nicht gespart wird;
• eine
Studie der OECD ergeben hat, dass Österreich 1,11 Milliarden Euro investieren
müsste, um ein optimales Weiterbildungssystem zu gestalten;
• auch
der Rechnungshof die geringen Ausgaben der öffentlichen Hand für
Erwachsenenbildung kritisiert hat,
hat Bildungsministerin Gehrer keine
konkreten politischen Konzepte präsentiert, wie der dringend notwendige Ausbau
des Weiterbildungssystems erfolgen kann.
Während europaweit die Bedeutung des
‚Lebenslangen Lernens’ wächst, drohen den ohnehin bescheidenen öffentlichen
Mitteln für Erwachsenenbildung in Österreich weitere Einschränkungen.
Mit Subventionskürzungen von 25 % ist die
Förderleistung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach
bereits mehreren Jahren rückläufiger Entwicklung auf einem absoluten Tiefpunkt
angelangt. Mehrere hundert Arbeitsplätze sind akut gefährdet. In den
Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Bibliotheken arbeiten rund
400 MitarbeiterInnen, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur als sog. ‚Personal Subventionen des Bundes’ bezuschusst werden. Diese
pädagogischen MitarbeiterInnen bilden die strukturelle Basis für rund 197.000
Bildungsveranstaltungen mit über 5 Mio. Teilnahmen jährlich.
Ursprünglich betrug der Zuschuss des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur € 23.255 pro MitarbeiterIn
und Jahr. Dieser Zuschuss sank kontinuierlich auf zuletzt € 14.856, wobei
allein die Kürzung von 2002 auf 2003 über 20 % betrug. Bei Berücksichtigung der
jährlichen Lohnsteigerungen sanken diese Personalsubventionen in den letzten
Jahren um über 50 %! Unter Aufbietung aller Kräfte konnten Kündigungen bisher
vermieden werden. Aufgrund der neuerlichen drastischen Kürzung ist der
MitarbeiterInnenstand allerdings nicht mehr haltbar. Es besteht die Gefahr,
dass die Erwachsenenbildungseinrichtungen bis zu 400 MitarbeiterInnen beim AMS
zur Kündigung anmelden müssen.
Neben Schule und Universität ist die
Erwachsenenbildung die dritte konstitutive Säule des Bildungssystems in
Österreich. Die Bedeutung der Erwachsenenbildung - darüber herrscht politischer
Konsens - steigt ständig. Vollkommen unverständlich ist dabei aber die
Tatsache, dass dieser steigenden gesellschaftlichen Bedeutung von Seiten des
Bundes budgetär in keiner Weise Rechnung getragen wird. Im Gegenteil: Die
Entwicklung lässt befürchten, dass sich der Bund gänzlich aus seiner
Verantwortung zurückzieht. So wurden u.a. Ende 2002 die Förderungsstellen des
Bundes für Erwachsenenbildung, in denen rund 50 MitarbeiterInnen wichtige
Supportleistungen für die Erwachsenenbildung und das Bibliothekswesen in Österreich
erbracht haben, geschlossen. Die Bundesländer, die im Zuge des
Finanzausgleiches die Agenden übernehmen sollten, haben bisher keine
entsprechende Ersatzstruktur geschaffen. Dies trifft vor allem die regional und
flächendeckend arbeitenden Organisationen sowie das Bibliothekswesen mit einem
hohen Anteil an ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.
Auch die Ausschöpfung von EU-Mitteln wird
immer schwieriger, da die Durchführung größerer Projekte nur auf der Basis
einer gesicherten Grundstruktur möglich ist. Diese Grundstruktur ist durch das
kontinuierliche Aushungern der Erwachsenenbildungsorganisationen durch das
Bildungsministerium nicht mehr gegeben. Außerdem fehlen dadurch ausreichend
nationale Mittel, um entsprechende EU-Mittel zu lukrieren.
Dass vom Budget 2003 für Bildung und
Wissenschaft (8,2 Mrd. Euro) 0,11 % (9 Mio. Euro) für die Erwachsenenbildung
abfallen, ist schlichtweg blamabel. Weder die Kritik des Rechungshofes, der
1998 empfahl, auf ein ausgewogenes Verhältnis der Ausgaben für Erstausbildung zu
jenen der Weiterbildung zu achten, noch die OECD-Studie 1996, die für die
Erwachsenenbildung einen Finanzierungsbedarf von 1,1 Mrd. Euro (!) errechnete,
damit Österreich an das Spitzenfeld der Länder mit überdurchschnittlich hoher
Bildungsbeteiligung aufschließen kann, haben zu einer Verbesserung geführt.
Es geht darum, allen Österreicherinnen und
Österreichern zu sozial verträglichen Preisen flächendeckend die Teilnahme an
Erwachsenenbildung zu ermöglichen. Die Erwachsenenbildung ausschließlich ‚dem
Markt’ zu überlassen, verschlechtert die Bildungsmöglichkeiten großer
Bevölkerungsteile.“
Der Unterrichtsausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter DDr. Erwin Niederwieser, die
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Mares Rossmann, Heidrun Walther,
Dieter Brosz und Werner Amon,
MBA sowie die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Werner Amon, MBA und Mares Rossmann
einen Entschließungsantrag betreffend Stärkung des lebensbegleitenden Lernens
eingebracht.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag 296/A(E) keine Mehrheit. Der von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.
Als
Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen
Bericht zur Kenntnis nehmen,
2. die
angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2004 06 30
Wolfgang
Großruck Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann