575 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 296/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Erwachsenenbildung

Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 03. Dezember 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Obwohl

       im Regierungsprogramm ‚Lebensbegleitendes Lernen’ zu einem zentralen Schwerpunkt der Bildungspolitik erklärt worden ist;

       Bundeskanzler Schüssel versprochen hat, dass bei der Bildung nicht gespart wird;

       eine Studie der OECD ergeben hat, dass Österreich 1,11 Milliarden Euro investieren müsste, um ein optimales Weiterbildungssystem zu gestalten;

       auch der Rechnungshof die geringen Ausgaben der öffentlichen Hand für Erwachsenenbildung kritisiert hat,

hat Bildungsministerin Gehrer keine konkreten politischen Konzepte präsentiert, wie der dringend notwendige Ausbau des Weiterbildungssystems erfolgen kann.

Während europaweit die Bedeutung des ‚Lebenslangen Lernens’ wächst, drohen den ohnehin bescheidenen öffentlichen Mitteln für Erwachsenenbildung in Österreich weitere Einschränkungen.

Mit Subventionskürzungen von 25 % ist die Förderleistung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach bereits mehreren Jahren rückläufiger Entwicklung auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt. Mehrere hundert Arbeitsplätze sind akut gefährdet. In den Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Bibliotheken arbeiten rund 400 MitarbeiterInnen, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als sog. ‚Personal Subventionen des Bundes’ bezuschusst werden. Diese pädagogischen MitarbeiterInnen bilden die strukturelle Basis für rund 197.000 Bildungsveranstaltungen mit über 5 Mio. Teilnahmen jährlich.

Ursprünglich betrug der Zuschuss des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur € 23.255 pro MitarbeiterIn und Jahr. Dieser Zuschuss sank kontinuierlich auf zuletzt € 14.856, wobei allein die Kürzung von 2002 auf 2003 über 20 % betrug. Bei Berücksichtigung der jährlichen Lohnsteigerungen sanken diese Personalsubventionen in den letzten Jahren um über 50 %! Unter Aufbietung aller Kräfte konnten Kündigungen bisher vermieden werden. Aufgrund der neuerlichen drastischen Kürzung ist der MitarbeiterInnenstand allerdings nicht mehr haltbar. Es besteht die Gefahr, dass die Erwachsenenbildungseinrichtungen bis zu 400 MitarbeiterInnen beim AMS zur Kündigung anmelden müssen.

Neben Schule und Universität ist die Erwachsenenbildung die dritte konstitutive Säule des Bildungssystems in Österreich. Die Bedeutung der Erwachsenenbildung - darüber herrscht politischer Konsens - steigt ständig. Vollkommen unverständlich ist dabei aber die Tatsache, dass dieser steigenden gesellschaftlichen Bedeutung von Seiten des Bundes budgetär in keiner Weise Rechnung getragen wird. Im Gegenteil: Die Entwicklung lässt befürchten, dass sich der Bund gänzlich aus seiner Verantwortung zurückzieht. So wurden u.a. Ende 2002 die Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung, in denen rund 50 MitarbeiterInnen wichtige Supportleistungen für die Erwachsenenbildung und das Bibliothekswesen in Österreich erbracht haben, geschlossen. Die Bundesländer, die im Zuge des Finanzausgleiches die Agenden übernehmen sollten, haben bisher keine entsprechende Ersatzstruktur geschaffen. Dies trifft vor allem die regional und flächendeckend arbeitenden Organisationen sowie das Bibliothekswesen mit einem hohen Anteil an ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

Auch die Ausschöpfung von EU-Mitteln wird immer schwieriger, da die Durchführung größerer Projekte nur auf der Basis einer gesicherten Grundstruktur möglich ist. Diese Grundstruktur ist durch das kontinuierliche Aushungern der Erwachsenenbildungsorganisationen durch das Bildungsministerium nicht mehr gegeben. Außerdem fehlen dadurch ausreichend nationale Mittel, um entsprechende EU-Mittel zu lukrieren.

Dass vom Budget 2003 für Bildung und Wissenschaft (8,2 Mrd. Euro) 0,11 % (9 Mio. Euro) für die Erwachsenenbildung abfallen, ist schlichtweg blamabel. Weder die Kritik des Rechungshofes, der 1998 empfahl, auf ein ausgewogenes Verhältnis der Ausgaben für Erstausbildung zu jenen der Weiterbildung zu achten, noch die OECD-Studie 1996, die für die Erwachsenenbildung einen Finanzierungsbedarf von 1,1 Mrd. Euro (!) errechnete, damit Österreich an das Spitzenfeld der Länder mit überdurchschnittlich hoher Bildungsbeteiligung aufschließen kann, haben zu einer Verbesserung geführt.

Es geht darum, allen Österreicherinnen und Österreichern zu sozial verträglichen Preisen flächendeckend die Teilnahme an Erwachsenenbildung zu ermöglichen. Die Erwachsenenbildung ausschließlich ‚dem Markt’ zu überlassen, verschlechtert die Bildungsmöglichkeiten großer Bevölkerungsteile.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter DDr. Erwin Niederwieser, die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Mares Rossmann, Heidrun Walther, Dieter Brosz und Werner Amon, MBA sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann einen Entschließungsantrag betreffend Stärkung des lebensbegleitenden Lernens eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 296/A(E) keine Mehrheit. Der von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2004 06 30

              Wolfgang Großruck Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann