576 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 67/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte
Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen
und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. März
2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Dem Bericht der Volksanwaltschaft von 1999 ist auf Seite 17 ein
Bericht über Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen.
VA 49 - UK/98
‚Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach der
Aufnahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer
körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern
bloß ein ‚Zertifikat’. Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in
die Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der
Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der
Beschwerde seitens der Volksanwaltschaft Berechtigung zuerkannt.
Im Zuge des
Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung entsprechenden
Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen Akademien
grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem zu
lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des
Bundeskanzleramtes seien im Gange. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch
Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der
Studienvorschriften einerseits behinderten Menschen den Zugang zu
Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits behinderten Absolventen von
Pädagogischen Akademien in weiterer Folge Beschäftigungschancen zu eröffnen.’
Erst kürzlich
wurde ein weiterer Fall bekannt. So berichtete die Tageszeitung ‚Der Standard’
am 3. März 2003 über eine gehörlose junge Frau, der die Ausbildung zur
Sonderschullehrerin auf Grund ihrer Behinderung verweigert wird. Auch eine nach
einem Unfall querschnittgelähmte Religionslehrerin erhielt keine Chance zur
Ausbildung als Sonderschullehrerin.
Bundesministerin Gehrer beantwortete eine entsprechende Anfrage der
Grünen in der Beantwortung 1009/AB, XXI. GP
wie folgt:
Da die in der Anfrage angesprochenen
Gesetzesänderungen nicht nur das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz und das
Akademiestudiengesetz betreffen, sondern die gesamte komplexe Materie auch in
die Überlegungen zu einem neuen Lehrerbesoldungsschema mit einbezogen werden
muss, ist derzeit noch nicht exakt feststellbar, bis zu welchem Zeitpunkt die
einzelnen Regierungsvorlagen erstellt werden
können.
Zur gleichen
Materie wurde von den Grünen bereits am 31. Jänner 2001 ein entsprechender
Entschließungsantrag (366/A(E)) eingebracht. Dieser wurde am 01. Februar 2001
dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. In weiterer Folge wurde der Entschließungsantrag
in der 4. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 28. Februar 2001 vertagt und in
der 5. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 16. Mai 2001 mit den Stimmen der
Regierungsparteien vertagt.
Um sicher zu
stellen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen umgehend vorbereitet werden,
stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut den gegenständlichen
Entschließungsantrag.“
Der Unterrichtsausschuss hat den
vorliegenden Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 18. Mai und 30.
Juni 2004 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dieter Brosz,
die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag.
Christine Lapp, Michaela Sburny,
Mag. Dr. Alfred Brader, Mares Rossmann
und Werner Amon, MBA
sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Im Zuge der Debatte am 30. Juni 2004 haben
die Abgeordneten Werner Amon, MBA
und Mares Rossmann einen Entschließungsantrag
betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für körper- und
sinnesbehinderte Studierende, die Ausbildung mit einem Lehramtsdiplom
abzuschließen, eingebracht.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag 67/A(E) keine Mehrheit. Der von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle
1. diesen
Bericht zur Kenntnis nehmen,
2. die
angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2004 06 30
Wolfgang
Großruck Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann