576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 67/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem Bericht der Volksanwaltschaft von 1999 ist auf Seite 17 ein Bericht über Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen.

VA 49 - UK/98 ‚Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach der Aufnahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern bloß ein ‚Zertifikat’. Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der Beschwerde seitens der Volksanwaltschaft Berechtigung zuerkannt.

Im Zuge des Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes seien im Gange. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften einerseits behinderten Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge Beschäftigungschancen zu eröffnen.’

Erst kürzlich wurde ein weiterer Fall bekannt. So berichtete die Tageszeitung ‚Der Standard’ am 3. März 2003 über eine gehörlose junge Frau, der die Ausbildung zur Sonderschullehrerin auf Grund ihrer Behinderung verweigert wird. Auch eine nach einem Unfall querschnittgelähmte Religionslehrerin erhielt keine Chance zur Ausbildung als Sonderschullehrerin.

Bundesministerin Gehrer beantwortete eine entsprechende Anfrage der Grünen in der Beantwortung 1009/AB, XXI. GP wie folgt:

Da die in der Anfrage angesprochenen Gesetzesänderungen nicht nur das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz und das Akademiestudiengesetz betreffen, sondern die gesamte komplexe Materie auch in die Überlegungen zu einem neuen Lehrerbesoldungsschema mit einbezogen werden muss, ist derzeit noch nicht exakt feststellbar, bis zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Regierungsvorlagen erstellt werden können.

Zur gleichen Materie wurde von den Grünen bereits am 31. Jänner 2001 ein entsprechender Entschließungsantrag (366/A(E)) eingebracht. Dieser wurde am 01. Februar 2001 dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. In weiterer Folge wurde der Entschließungsantrag in der 4. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 28. Februar 2001 vertagt und in der 5. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 16. Mai 2001 mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Um sicher zu stellen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen umgehend vorbereitet werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut den gegenständlichen Entschließungsantrag.“

Der Unterrichtsausschuss hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 18. Mai und 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dieter Brosz, die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Michaela Sburny, Mag. Dr. Alfred Brader, Mares Rossmann und Werner Amon, MBA sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Debatte am 30. Juni 2004 haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann einen Entschließungsantrag betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für körper- und sinnesbehinderte Studierende, die Ausbildung mit einem Lehramtsdiplom abzuschließen, eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 67/A(E) keine Mehrheit. Der von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Wolfgang Großruck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2004 06 30

              Wolfgang Großruck Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann