Entschließung
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, im Zuge der
Einrichtung der Hochschulen für pädagogische Berufe gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die körper- und sinnesbehinderten Studierenden
die Möglichkeit geben, die Ausbildung mit einem Lehramtsdiplom abzuschließen.
Die im Rahmen des Studiums erworbenen Unterrichtsberechtigungen sind in einem
Anhang zum Diplomzeugnis (Diplom-Supplement) festzuhalten.
In der Studieneingangsphase ist eine ausführliche Beratung über die Berufserfordernisse und die voraussichtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten verpflichtend vorzusehen.