Entschließung

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, im Zuge der Einrichtung der Hochschulen für pädagogische Berufe gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die körper- und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben, die Ausbildung mit einem Lehramtsdiplom abzuschließen. Die im Rahmen des Studiums erworbenen Unterrichtsberechtigungen sind in einem Anhang zum Diplomzeugnis (Diplom-Supplement) festzuhalten.

In der Studieneingangsphase ist eine ausführliche Beratung über die Berufserfordernisse und die voraussichtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten verpflichtend vorzusehen.