578 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (511 der Beilagen): Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“ geändert wird

Vom Rat der EU-Verkehrsminister wurde die „Schienenstrecke für Güter/Personenverkehr Berlin-Verona-Neapel/Mailand-Bologna“ als Projekt Nr. 5 in der Liste 1. unter den Vorrangigen Vorhaben im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-Prioritätenliste) angeführt.

Basierend auf den von der gemäß Bundesgesetz BGBl. 502/1995 errichteten Brenner Eisenbahn GmbH – ab 1999 im Rahmen der Brenner Basistunnel EWIV geleisteten umfangreichen Vorarbeiten soll unter Berücksichtigung des gesamteuropäischen Charakters des Projektes die Planung und Errichtung des Brenner Basis Tunnels gemäß Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004 durch eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) durchgeführt werden.

Sowohl an der in Österreich zu errichtenden Vorgesellschaft der SE als auch für den österreichischen Kapitalanteil an der SE ist eine direkte Beteiligung des Bundes und des Landes Tirol je zur Hälfte entsprechend der im Dezember 2003 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol vorgesehen.

Ziel:

Errichtung und Gründung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ als Vorgesellschaft für die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) zu errichtende Brenner Basistunnel SE durch den Bund. Auf diese Gesellschaft soll der Teilbetrieb Brenner Basistunnel durch Abspaltung von der Brenner Eisenbahn GmbH übertragen werden und sodann das Land Tirol 50 vH der Anteile des Bundes an der BBT AG erwerben.

Inhalt:

-       Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie eine Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“, (BBT AG) und dem Sitz in Innsbruck zu errichten und zu gründen.

-       Anordnung der Übertragung des Teilbetriebes Brenner Basistunnel auf die BBT AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung von der Brenner Eisenbahn GmbH einschließlich der Mitgliedschaftsrechte an der „Brenner Basistunnel EWIV“.

-       Anpassung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, BGBl. Nr. 502/1995

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Gerhard Reheis, Mag. Karin Hakl sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„ Zu Z 1 (§ 4 BBT AG-Gesetz):

Die Bestimmung des Abs. 2 ist unüblich, einschränkend und kann somit entfallen. Die Stammkapitalherabsetzung bei der Brenner Eisenbahn GmbH würde im Übrigen einen Gläubigeraufruf und ein Aufgebotsverfahren, die Grundkapitalserhöhung bei der Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft im Übrigen eine Gründungsprüfung bedingen.

Zu Z 2 (Paragraphenüberschrift zu § 6 BBT AG-Gesetz):

Da der § 6 keine Regelungen über eine Bundeshaftung enthält, ist die Paragraphenüberschrift entsprechend anzupassen.

Zu Z 3 (§ 6 Abs. 1 BBT AG-Gesetz):

Eine Interpretation dahin gehend, dass sich die Anordnung zur Herstellung des Einvernehmens nicht nur auf den Bundesminister für Finanzen, sondern auch auf das Land Tirol und die Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft beziehen könnte, wird durch die zweimalige Einfügung des Wortes ‚mit’ vermieden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 06 30

Klaus Wittauer              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann