578 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (511 der
Beilagen): Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel
Aktiengesellschaft“ und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner
Eisenbahn GmbH“ geändert wird
Vom Rat der EU-Verkehrsminister wurde die
„Schienenstrecke für Güter/Personenverkehr
Berlin-Verona-Neapel/Mailand-Bologna“ als Projekt Nr. 5 in der Liste 1.
unter den Vorrangigen Vorhaben im Transeuropäischen Verkehrsnetz
(TEN-Prioritätenliste) angeführt.
Basierend auf den von der gemäß
Bundesgesetz BGBl. 502/1995 errichteten Brenner Eisenbahn GmbH – ab 1999 im
Rahmen der Brenner Basistunnel EWIV geleisteten umfangreichen Vorarbeiten soll
unter Berücksichtigung des gesamteuropäischen Charakters des Projektes die
Planung und Errichtung des Brenner Basis Tunnels gemäß Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines
Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004 durch eine
Europäische Aktiengesellschaft (SE) durchgeführt werden.
Sowohl an der in Österreich zu errichtenden
Vorgesellschaft der SE als auch für den österreichischen Kapitalanteil an der
SE ist eine direkte Beteiligung des Bundes und des Landes Tirol je zur Hälfte
entsprechend der im Dezember 2003 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Tirol vorgesehen.
Ziel:
Errichtung und Gründung einer „Brenner Basistunnel
Aktiengesellschaft“ als Vorgesellschaft für die gemäß Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) zu errichtende Brenner Basistunnel SE durch den
Bund. Auf diese Gesellschaft soll der Teilbetrieb Brenner Basistunnel durch
Abspaltung von der Brenner Eisenbahn GmbH übertragen werden und sodann das Land
Tirol 50 vH der Anteile des Bundes an der BBT AG erwerben.
Inhalt:
- Ermächtigung
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie eine
Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut „Brenner Basistunnel
Aktiengesellschaft“, (BBT AG) und dem Sitz in Innsbruck zu errichten und
zu gründen.
- Anordnung
der Übertragung des Teilbetriebes Brenner Basistunnel auf die BBT AG im
Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung von der Brenner Eisenbahn GmbH
einschließlich der Mitgliedschaftsrechte an der „Brenner Basistunnel EWIV“.
- Anpassung
des Bundesgesetzes zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, BGBl.
Nr. 502/1995
Der Verkehrsausschuss hat die
gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger,
Gerhard Reheis, Mag. Karin Hakl
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mag. Helmut Kukacka.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Klaus Wittauer, Werner Miedl,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt
begründet war:
„ Zu Z 1 (§ 4 BBT AG-Gesetz):
Die Bestimmung des Abs. 2 ist unüblich,
einschränkend und kann somit entfallen. Die Stammkapitalherabsetzung bei der
Brenner Eisenbahn GmbH würde im Übrigen einen Gläubigeraufruf und ein
Aufgebotsverfahren, die Grundkapitalserhöhung bei der Brenner Basistunnel
Aktiengesellschaft im Übrigen eine Gründungsprüfung bedingen.
Zu Z 2 (Paragraphenüberschrift zu § 6 BBT
AG-Gesetz):
Da der § 6 keine Regelungen über eine
Bundeshaftung enthält, ist die Paragraphenüberschrift entsprechend anzupassen.
Zu Z 3 (§ 6 Abs. 1 BBT AG-Gesetz):
Eine Interpretation dahin gehend, dass sich
die Anordnung zur Herstellung des Einvernehmens nicht nur auf den
Bundesminister für Finanzen, sondern auch auf das Land Tirol und die Brenner
Basistunnel Aktiengesellschaft beziehen könnte, wird durch die zweimalige
Einfügung des Wortes ‚mit’ vermieden.“
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer, Werner Miedl, Kolleginnen
und Kollegen einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 30
Klaus
Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann