579 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (537 der
Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen
Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse
Das Projekt des Brenner Basistunnels ist
eines der prioritären europäischen Infrastrukturprojekte von gemeinschaftlichem
Interesse, das insbesondere auch im Zuge der gegenwärtigen Revision der
Leitlinien für das Transeuropäische Verkehrsnetz und der darin enthaltenen
neuen TEN-Prioritätenliste Berücksichtigung fand und ein Kernelement der
Eisenbahnverbindung Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina darstellt.
Als juristische und institutionelle
Grundlage für die weiteren Arbeiten in der bis 2006 dauernden Planungsphase
(sogenannte „Phase II“) des Projektes Brenner Basistunnel bedarf es eines
Staatsvertrages zwischen Österreich und Italien.
Gegenstand des Abkommens zwischen der
Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines
Eisenbahntunnels auf der Brennerachse ist die Festlegung von Bedingungen für
die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden
Arbeiten sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils
des Brenner Basistunnels, die im Rahmen der Planungsphase (sogenannte
„Phase II“) dieses Projektes durchzuführen sind. Ziel der Phase II, die
innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden soll, ist die Erarbeitung eines
bau- und genehmigungsreifen Projektes.
Das
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der
Brennerachse hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält
keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat
nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen
Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50
Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen keine
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden,
bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1
zweiter Satz B-VG.
Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom
20. April 2004 (sh. Punkt 17 des Beschl.Prot. Nr. 48) und der
entsprechenden Bevollmächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur
Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse am 30. April 2004
vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie unterzeichnet.
Gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieses
Abkommens wurde ein völkerrechtlich nicht verbindliches Memorandum über die
Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission unterzeichnet. Das
Memorandum bedarf als bloße Absichtserklärung keiner parlamentarischen
Genehmigung. Da es jedoch im Hinblick auf die Zwischenstaatliche Kommission
rechtlich relevante Bestimmungen enthält, wird es gleichzeitig mit dem Abkommen
im BGBl. kundgemacht. Um den Inhalt des Memorandums dem Parlament zur Kenntnis
zu bringen, bildet das Memorandum einen integralen Bestandteil der
Erläuterungen.
Der Staatsvertrag ist in deutscher und
italienischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch
ist.
Der Verkehrsausschuss hat den
gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am
30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Gerhard Reheis, Mag. Karin Hakl sowie
der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mag. Helmut Kukacka.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen.
Der Verkehrsausschuss vertritt weiters
einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur
unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert
sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50
Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur
Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse (537 der
Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 06 30
Klaus
Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann