581 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (557 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
(24. KFG-Novelle)
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält
weitere Punkte für Änderungen des Kraftfahrgesetzes. So z.B. Anregungen aus dem
Bereich der Wirtschaft und Landwirtschaft für in der Praxis bereits
existierende neue Fahrzeugkategorien (Starrdeichselanhänger,
landwirtschaftlicher 4-achsiger Anhänger) sowie Erleichterungen bei
Ausnahmegenehmigungen für Sondertransporte. Durch Auflösung der Zollwache wird
es notwendig, die Bestimmungen des KFG, die auf Fahrzeuge der Zollwache
abzielen, entsprechend zu ändern. Die Richtlinie 2002/85/EG über Einbau und
Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern wird im § 24a umgesetzt. Weiters
wird das Mitführen von reflektierender Warnkleidung in mehrspurigen
Kraftfahrzeugen und in bestimmten Situationen auch das Tragen dieser
Warnkleidung vorgeschrieben.
Der Verkehrsausschuss hat die
gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Rudolf Parnigoni,
Dr. Evelin Lichtenberger, Klaus Wittauer,
Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni und
der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Werner Miedl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (557
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 30
Werner
Miedl Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann