583 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 422/A der Abgeordneten Mag.
Eduard Mainoni, Werner Miedl,
Mares Rossmann, Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Mares Rossmann, Jochen Pack,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am
17. Juni 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Beschreibung der A 2 Süd Autobahn im
Bereich der Stadt Graz im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) des
BStG 1971 enthält die Wortfolge ‚einschließlich Graz/Ost – Graz/Liebenau
(ehemalige B 73)’. Dieser Teilabschnitt wird auch ‚A2Z’ genannt.
Die Stadt Graz projektiert die Verlängerung
der Straßenbahnlinie 4 in Liebenau bis zum Einkaufszentrum Sternäckerweg, die
Errichtung eines Park & Ride-Platzes, eines Gewerbegebietes und zweier
niveaugleicher Anschlüsse an die ‚A2Z’.
Zu diesem Zweck haben die Republik (Bund),
die Stadt Graz und die Autobahnen- und
Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) eine Vereinbarung
getroffen. Danach übernimmt die Stadt Graz das Autobahnteilstück zwischen dem
projektierten Autobahnende Sternäckerweg und dem derzeitigen Ende der Autobahn
an der ehemaligen Bundesstraße B 73. Zur Abgeltung des dadurch entfallenden
Fruchtgenussrechtes der ASFINAG bezahlt die Stadt Graz € 2,1 Mio. an diese. Die
Übertragung des Eigentums an den Grundstücken des Bundes erfolgt entgeltlos.
Die Stadt Graz verpflichtet sich, diese Grundstücke in das öffentliche Gut zu
übernehmen, ausschließlich als Verkehrsfläche zu verwenden und die
Erhaltungskosten hiefür zu übernehmen.
Aufgrund der Übernahme dieses
Autobahnstückes durch die Stadt Graz stimmt die Beschreibung im Verzeichnis 1
mit dem beabsichtigten Autobahnende nicht überein. Die vorgesehene
Gesetzesänderung soll daher das künftige Autobahnende mit ‚Graz/Liebenau
(Sternäckerweg)’ festlegen. Die oben angeführte Vereinbarung wurde unter der
Bedingung geschlossen, dass die vorgesehene Änderung des Bundesstraßengesetzes
beschlossen wird.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung in
Verbindung mit der Vereinbarung wird ein wesentlicher Impuls für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung des Südens der Stadt Graz gegeben und gleichzeitig
eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsversorgung ermöglicht.“
Der Verkehrsausschuss hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters
die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger,
Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing,. Mag. Roderich Regler und Petra Bayr.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf
einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Werner Miedl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 30
Werner
Miedl Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann