589 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (553 der
Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten
Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
samt Protokoll
Das Abkommen zwischen der Republik
Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag
und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50
Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG
die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, da Angelegenheiten, die den
selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Es hat
nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch
verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur
unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich ausreichend
determiniert, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist.
Mit Mexiko besteht derzeit keine Regelung
zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Angesichts der wachsenden Wirtschaftsbeziehungen
Österreichs zu diesem Staat ist die Vermeidung internationaler
Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens vordringlich geworden.
Es soll damit auch der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der
wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Staat gestärkt werden.
Am 23. Mai 1994 sind daher in Mexiko-City
Verhandlungen mit Mexiko aufgenommen worden, die im November 1996 in Wien
fortgesetzt wurden. Die weitere Textabstimmung erfolgte schriftlich, wobei die
endgültige Einigung mit Notenwechsel vom 11. November bzw. 21. November 2003
erzielt wurde.
Das Abkommen folgt im größtmöglichen
Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen
der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens (OECD-MA)
aus dem Jahr 1992 idF des Jahres 2000. Mit dem In-Kraft-Treten des
Staatsvertrages werden im wesentlichen keine finanziellen und keine personellen
Wirkungen verbunden sein.
Der Finanzausschuss hat den
gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 30.
Juni 2004 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus
die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen
zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (553 der Beilagen) wird
genehmigt.
Wien, 2004 06 30
Mag. Hans
Langreiter Dipl.-Kfm. Dr. Günter
Stummvoll
Berichterstatter Obmann