591 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 64/A(E) der Abgeordneten
Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der
Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung
neuer Gerätschaften
Die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
6. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
Die Kosten der freiwilligen Dienste der
Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für die Allgemeinheit
unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen,
erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld. Eine besondere
Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen
ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der
Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende
Mehrwertsteuer dar.
Alleine die Anschaffung eines
Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest
Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden mit mehr als
300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 290.000,- €, den Gegenwert eines gut
ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 50.000 €
Mehrwertsteuer.
Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung
und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und Anlagen.
Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch
die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem durch Spenden und Einnahmen aus
Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz der Mitglieder
erwirtschaftet werden.
Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt
mittels Förderungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen.
Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in der Höhe der zu entrichtenden
Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine Steuer eingehoben, um
eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren die dringend
benötigten Förderungen zu geben.
Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer
rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz von 8 auf 10 Prozent zu
erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider-) Schüssel die Steuerquote
bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir Sozialdemokraten
weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.
Bereits durch eine einfache Änderung des
Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des §2, der diese Organisationen als Körperschaften
öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung verpflichtet, wäre bereits ein
wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan. Die Änderung
könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die
Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.
Für die Rettungsorganisationen, die Umsätze
im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, gilt beispielsweise, dass sie nach §
6 Absatz l-Ziffer 22 UstG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Absatz 2 des Gesundheits-
und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen
Vorsteuern erhalten. Diese Regelung sollte auch Vorbild für eine analoge Lösung
für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen sein.
Denn es gilt nach wie vor ein konkretes, in
der Kasse der Trägerorganisationen sichtbares Zeichen zu setzen und nicht nur
in Sonntagsreden auf den Stellenwert der freiwilligen Organisationen
hinzuweisen.
Der Finanzausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. Den Bericht im Ausschuss erstattete Abgeordneter Mag.
Kurt Gaßner. An der Debatte beteiligten sich weiters
die Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler,
Josef Bucher, Ing. Hermann Schultes,
Heinz Gradwohl und der Bundesminister für Finanzen
Mag. Karl-Heinz Grasser.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag 64/A(E) keine
Mehrheit.
Ein von den Abgeordneten Jakob Auer und Josef Bucher
eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag
war folgende Begründung beigegeben:
Die freiwilligen
Feuerwehren leisten für die Gesellschaft wertvolle und unverzichtbare Dienste.
Diese Dienste sind mit hohem finanziellen Aufwand verbunden, dessen Bedeckung
unter anderem durch das stetig steigende Feuerschutzsteueraufkommen gedeckt
wird. Dieses Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist seit dem Jahr 2000 relativ
konstant ansteigend:
2000 44,4
Mio. Euro
2001 46,1
Mio. Euro
2002 50,3
Mio. Euro
2003 52,1
Mio. Euro
Den Schätzungen zu
Folge wird bereits ab dem Jahr 2005 mit einem Aufkommen um die 55 Mio. Euro zu
rechnen sein.
In den letzten Jahren
hat sich die Einsatzstatistik dahingehend geändert, dass die Feuerwehren viel
mehr zu technischen Einsätzen als zu Brandeinsätzen gerufen werden. Vor allem
im Bereich des Straßenverkehrs hat sich die Zahl der Einsätze dramatisch
erhöht. Um diese schwierige Aufgabe bewältigen zu können und drohende Gefahren
für Mensch und Umwelt abwenden zu können, bedarf es einer technischen
Ausstattung auf höchstem Niveau. Gerade im Gefahrenguttransport sind diese
Geräte ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausstattung einer Feuerwehr.
Die österreichische
Bundesregierung hat die erhöhten finanziellen Anforderungen, denen sich die
Feuerwehren gegenüber sehen, bereits erkannt. Im Rahmen des
Steuerreformgesetzes 2005 erfolgte eine Erhöhung der Fondsmittel zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds um eine
Million Euro. (BGBl. I Nr.
55/2004).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung
annehmen.
Wien, 2004 06 30
Jakob Auer Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann