591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 64/A(E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften

Die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Kosten der freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld. Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.

Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 290.000,- €, den Gegenwert eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 50.000 € Mehrwertsteuer.

Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und Anlagen.

Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz der Mitglieder erwirtschaftet werden.

Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren die dringend benötigten Förderungen zu geben.

Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider-) Schüssel die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.

Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des §2, der diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan. Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

Für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, gilt beispielsweise, dass sie nach § 6 Absatz l-Ziffer 22 UstG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Absatz 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten. Diese Regelung sollte auch Vorbild für eine analoge Lösung für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen sein.

Denn es gilt nach wie vor ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen sichtbares Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der freiwilligen Organisationen hinzuweisen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 in Verhandlung genommen. Den Bericht im Ausschuss erstattete Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner. An der Debatte beteiligten sich weiters die Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Josef Bucher, Ing. Hermann Schultes, Heinz Gradwohl und der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag  64/A(E) keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Jakob Auer und Josef Bucher eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Die freiwilligen Feuerwehren leisten für die Gesellschaft wertvolle und unverzichtbare Dienste. Diese Dienste sind mit hohem finanziellen Aufwand verbunden, dessen Bedeckung unter anderem durch das stetig steigende Feuerschutzsteueraufkommen gedeckt wird. Dieses Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist seit dem Jahr 2000 relativ konstant ansteigend:

2000                        44,4 Mio. Euro

2001                        46,1 Mio. Euro

2002                        50,3 Mio. Euro

2003                        52,1 Mio. Euro

Den Schätzungen zu Folge wird bereits ab dem Jahr 2005 mit einem Aufkommen um die 55 Mio. Euro zu rechnen sein.

 

In den letzten Jahren hat sich die Einsatzstatistik dahingehend geändert, dass die Feuerwehren viel mehr zu technischen Einsätzen als zu Brandeinsätzen gerufen werden. Vor allem im Bereich des Straßenverkehrs hat sich die Zahl der Einsätze dramatisch erhöht. Um diese schwierige Aufgabe bewältigen zu können und drohende Gefahren für Mensch und Umwelt abwenden zu können, bedarf es einer technischen Ausstattung auf höchstem Niveau. Gerade im Gefahrenguttransport sind diese Geräte ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausstattung einer Feuerwehr.

 

Die österreichische Bundesregierung hat die erhöhten finanziellen Anforderungen, denen sich die Feuerwehren gegenüber sehen, bereits erkannt. Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2005 erfolgte eine Erhöhung der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds um eine Million Euro. (BGBl. I Nr. 55/2004).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2004 06 30

Jakob Auer Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann