Bundesgesetz, mit dem das
Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes
Das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G), BGBl. I
Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:
1. Im § 17 Abs. 6 wird die Wortfolge "gemäß Abs. 5 Z
2" geändert in "gemäß Abs. 5 Z
4"
2. § 25 Abs. 2 lautet:
"Der Geschäftsführer hat
unverzüglich die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines Kollektivvertrages
für ab dem 1. Mai 2004 in ein Arbeitsverhältnis zur Buchhaltungsagentur
eintretende Bedienstete, mit dem Ziel bis 30. Juni 2006 abzuschließen, zu
führen. Der Abschluss des Kollektivvertrages erfolgt nach Zustimmung durch den
Aufsichtsrat."
3. § 31 lautet:
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai
2004 in Kraft.