Entschließung

Die österreichische Regierung und insbesondere die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten werden ersucht, ihr Engagement zur Lösung des Konflikts und zur humanitären Hilfe weiter zu führen und zu verstärken und sich in ihren bilateralen Kontakten, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen sowie bei der sudanesischen Regierung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass

       Kampfhandlungen sowie Übergriffe auf die Zivilbevölkerung sofort gestoppt werden, dass also, wie in der Sicherheitsrats-Resolution vom 11. Juni gefordert, das Ndjamena Ceasefire Agreement vom 8. April eingehalten wird;

      alle Parteien des Ndjamena Ceasefire Agreements, wie ebenfalls in der Sicherheitsrats-Resolution vom 11. Juni gefordert, eine politische Vereinbarung abschließen;

       Hilfsorganisationen und internationalen Organisationen nicht nur ohne Verzögerungen der Zutritt zum Konfliktgebiet gewährt wird sondern diese seitens der sudanesischen Regierung mit allen Kräften unterstützt werden;

       internationale Menschenrechts-BeobachterInnen für einen längeren Zeitraum entsandt werden, um die Menschenrechtsverletzungen in Darfour zu untersuchen und die Situation der Menschenrechte zu verbessern sowie um effektive Menschenrechtsschutz-Mechanismen aufzubauen;

      jene Personen, die sich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben, vor Gericht gestellt werden;

      alle Milizen, insbesondere Janjaweed, tatsächlich entwaffnet werden, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten in Hinkunft Einhalt geboten wird;

      die Bemühungen für eine Friedensmission der Vereinten Nationen, die auch  Darfour umfasst, unterstützt werden;

      alles unternommen wird, um eine Ausweitung des Konfliktes in die Nachbarländer des Sudan (insbesondere Tschad) zu verhindern und eine rasche und wirksame Hilfe für die Flüchtlinge vor Ort zu gewährleisten

      eine sichere Rückkehr der Flüchtlinge garantiert wird.

 

Die österreichische Regierung und insbesondere die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten wird weiters ersucht,

      sich innerhalb der EU für ein in personeller und finanzieller Hinsicht kontinuierlich erweitertes EU-Engagement (im Sinne der Rats-Schlussfolgerungen vom 17. und 18. Juni) einzusetzen,

      die Vereinten Nationen und den vom  Generalsekretär eingesetzten Sondergesandten Jan Pronk, die in der Region befindlichen Strukturen und insbesondere auch den von der UNO einzusetzenden Resident Coordinator/Humanitarian Coordinator zu unterstützen,

      die Initiativen von anderen EU-Mitgliedstaaten, wie insbesondere die der niederländischen Regierung im Rahmen der EU-Troika, zur Erleichterung der Gespräche zwischen den verschiedenen Konfliktparteien im Sudan zu unterstützen und auf eine gemeinsame Strategie der internationalen Gemeinschaft hinzuwirken.