608 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 401/A der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Christine Muttonen, Mag. Eduard Mainoni, Dr Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird

und

über den Antrag 392/A(E) der Abgeordneten Maga. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung der „Änderung der Verordnung zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind" (BGBl 312/2002)

 

Die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Christine Muttonen, Mag. Eduard Mainoni, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei seiner Erlassung wurde das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern auf fünf Jahre bis zum 30. Juni 2005 befristet. Die bisherigen Erfahrungen im Vollzug mit dem Buchpreisbindungsgesetz waren durchwegs positiv. Das Buchpreisbindungsgesetz konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Büchervielfalt sowie einer Vielfalt von Verlagen und Buchhandlungen gerecht werden.

Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz ist zwischenzeitlich auch Vorbild für andere Staaten geworden. In Deutschland ist am 1.10.2002 ein der österreichischen Regelung sehr ähnliches Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten.

Auf EU-Ebene hat das Europäische Parlament im Mai 2002 den Gedanken einer gesetzlichen Regelung der Preisbindung bei Büchern positiv beurteilt und in einer Entschließung der Kommission empfohlen, eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Buchpreisbindung auszuarbeiten. Die Kommission wird aber in absehbarer Zeit einen solchen Vorschlag vermutlich nicht vorlegen.

Aus diesen Gründen und um Rechtssicherheit für die Buchbranche zu schaffen, wird vorgeschlagen, die in § 8 Abs. 2 enthaltene Befristung des Buchpreisbindungsgesetzes ersatzlos aufzuheben.“

Die Abgeordneten Maga. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der o.a. Verordnung wurde die zentrale Beschaffung von Fachzeitschriften, Fachbüchern und Zeitungen (§1 Z 16) normiert.

Die Absicht, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nicht wie bisher dezentral bei verschiedenen Buchhandlungen, sondern zentral für alle Bundesstellen bei einem großen Händler anzuschaffen, hat bereits im Vorfeld des Verfahrens für beträchtliche Aufregung gesorgt: Seitens des Buchhandels wurde u.a. befürchtet, dass mit den angebotenen Rabatten die gesetzliche Buchpreisbindung mit der Rabatt-Obergrenze von 5% unterwandert werden könnte.

Medienberichten zufolge lagen vier Angebote für den ausgeschriebenen zentralen Bucheinkauf des Bundes über der in der Buchpreisbindung gesetzlich eingeräumten Rabatt-Obergrenze von 5 %. So auch die Firma Morawa & Co, an die der Zuschlag letztendlich erteilt wurde. Möglich geworden sein sollen die angebotenen hohen Rabatte (16 %) durch sogenannte „Mischkalkulationen". Derzeit wird im Buchhandels-Hauptverband geprüft, ob Klagen in Zusammenhang mit den Rabatten für den zentralen Bucheinkauf des Bundes eingebracht werden sollen.

Die Vergabe der zentralen Beschaffung von Büchern und Zeitschriften an einen der großen Buchhändler Österreichs hat in der Branche Befürchtungen hinsichtlich einer Konzentration im österreichischen Buchmarkt und eines Verdrängungsprozesses kleiner Buchhandlungen erhärtet. Die Entscheidungen zur zentralen Buchbeschaffung stehen auch im diametralen Gegensatz zu den Intentionen des im Jahr 2000 beschlossenen Bundesgesetzes zur Preisbindung von Büchern: seinerzeit hatte Staatssekretär Morak davon gesprochen, dass das Buchpreisbindungsgesetz so gestaltet werden sollte „dass nicht nur die Produktion von qualitativ hochwertigen Inhalten und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden, sondern auch der Bestand von vielen kleinen Verlagen und Buchhandlungen möglichst sichergestellt wird. Deshalb wurde auch die Rabattierung mit 5 Prozent festgelegt"(Sten Protokoll 29. Sitzung NR XXI.GP, 6.6.2000, Seite 155)

Wie das kürzlich abgewickelte Verfahren zur zentralen Beschaffung von Fachbüchern, Fachzeitschriften und Zeitungen deutlich aufgezeigt hat, wurde auf die in § 3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz normierte „regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung" keinesfalls ausreichend Bedacht genommen. Kleine Buchhandlungen dürften wohl kaum in der Lage gewesen sein, derart „attraktive Rabatte" anbieten zu können, um den Zuschlag der BBG für die zentrale Beschaffung von Büchern zu erhalten.

Der Ansicht des Bundeskanzlers, wonach durch die zentrale Beschaffung von Literatur „kaum eine Auswirkung auf die Struktur des Buchhandels zu erwarten ist" ist entgegenzuhalten, dass zahlreiche kleine Buchhandlungen - deren Umsatz zu einem hohen Anteil aus Bundesbestellungen besteht - ab 1.1.2005 mit massiven Umsatzeinbußen rechnen werden müssen.

Eine Ausnahme der Beschaffung von Fachbüchern aus der zentralen Ankaufspolitik des Bundes stellt daher die einzige Alternative zum sukzessiven Zusammenbruch der österreichischen Buchhandelsstruktur dar.“

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag sowie den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2004 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin für den Antrag 401/A war die Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr, für den Antrag 392/A(E) die Abgeordnete Maga. Christine Muttonen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Elisabeth Grossmann, Detlev Neudeck, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie Staatssekretär Franz Morak und die Ausschussobfrau Maga. Christine Muttonen .

Im Zuge der Debatte hat der Abgeordnete Dr. Reinhold Mitterlehner den Antrag eingebracht, dem Präsidenten des Nationalrates zu empfehlen, den Antrag 392/A(E) dem Finanzausschuss zuzuweisen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Der Antrag des Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      hinsichtlich des Entschließungsantrages 392/A(E) den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2004 Juli 02

Dr. Andrea Wolfmayr   Maga. Christine Muttonen

    Berichterstatterin                    Obfrau