608 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 401/A der Abgeordneten Dr.
Andrea Wolfmayr, Maga. Christine Muttonen, Mag.
Eduard Mainoni, Dr Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern
geändert wird
und
über den Antrag 392/A(E) der Abgeordneten
Maga. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Novellierung der „Änderung der Verordnung zur Bestimmung jener Güter
und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind" (BGBl 312/2002)
Die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Christine Muttonen, Mag. Eduard Mainoni, Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen
Initiativantrag am 26. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Bei seiner Erlassung wurde das
Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern auf fünf Jahre bis zum
30. Juni 2005 befristet. Die bisherigen Erfahrungen im Vollzug mit dem
Buchpreisbindungsgesetz waren durchwegs positiv. Das Buchpreisbindungsgesetz
konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Büchervielfalt sowie einer Vielfalt
von Verlagen und Buchhandlungen gerecht werden.
Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz
ist zwischenzeitlich auch Vorbild für andere Staaten geworden. In Deutschland
ist am 1.10.2002 ein der österreichischen Regelung sehr ähnliches Buchpreisbindungsgesetz
in Kraft getreten.
Auf EU-Ebene hat das Europäische Parlament
im Mai 2002 den Gedanken einer gesetzlichen Regelung der Preisbindung bei
Büchern positiv beurteilt und in einer Entschließung der Kommission empfohlen,
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Buchpreisbindung auszuarbeiten. Die Kommission wird aber in absehbarer Zeit
einen solchen Vorschlag vermutlich nicht vorlegen.
Aus diesen Gründen und um Rechtssicherheit
für die Buchbranche zu schaffen, wird vorgeschlagen, die in § 8
Abs. 2 enthaltene Befristung des Buchpreisbindungsgesetzes ersatzlos
aufzuheben.“
Die Abgeordneten Maga.
Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 6. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Mit der o.a. Verordnung wurde die zentrale
Beschaffung von Fachzeitschriften, Fachbüchern und Zeitungen (§1 Z 16)
normiert.
Die Absicht, Bücher, Zeitschriften und
Zeitungen nicht wie bisher dezentral bei verschiedenen Buchhandlungen, sondern
zentral für alle Bundesstellen bei einem großen Händler anzuschaffen, hat
bereits im Vorfeld des Verfahrens für beträchtliche Aufregung gesorgt: Seitens
des Buchhandels wurde u.a. befürchtet, dass mit den angebotenen Rabatten die
gesetzliche Buchpreisbindung mit der Rabatt-Obergrenze von 5% unterwandert
werden könnte.
Medienberichten zufolge lagen vier Angebote
für den ausgeschriebenen zentralen Bucheinkauf des Bundes über der in der
Buchpreisbindung gesetzlich eingeräumten Rabatt-Obergrenze von 5 %. So auch die
Firma Morawa & Co, an die der Zuschlag letztendlich erteilt wurde. Möglich
geworden sein sollen die angebotenen hohen Rabatte (16 %) durch sogenannte
„Mischkalkulationen". Derzeit wird im Buchhandels-Hauptverband geprüft, ob
Klagen in Zusammenhang mit den Rabatten für den zentralen Bucheinkauf des
Bundes eingebracht werden sollen.
Die Vergabe der zentralen Beschaffung von
Büchern und Zeitschriften an einen der großen Buchhändler Österreichs hat in
der Branche Befürchtungen hinsichtlich einer Konzentration im österreichischen
Buchmarkt und eines Verdrängungsprozesses kleiner Buchhandlungen erhärtet. Die
Entscheidungen zur zentralen Buchbeschaffung stehen auch im diametralen
Gegensatz zu den Intentionen des im Jahr 2000 beschlossenen Bundesgesetzes zur
Preisbindung von Büchern: seinerzeit hatte Staatssekretär Morak davon
gesprochen, dass das Buchpreisbindungsgesetz so gestaltet werden sollte „dass
nicht nur die Produktion von qualitativ hochwertigen Inhalten und eine
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden, sondern auch
der Bestand von vielen kleinen Verlagen und Buchhandlungen möglichst
sichergestellt wird. Deshalb wurde auch die Rabattierung mit 5 Prozent
festgelegt"(Sten Protokoll 29. Sitzung NR XXI.GP, 6.6.2000, Seite 155)
Wie das kürzlich abgewickelte Verfahren zur
zentralen Beschaffung von Fachbüchern, Fachzeitschriften und Zeitungen deutlich
aufgezeigt hat, wurde auf die in § 3 Abs. 2 BB-GmbH-Gesetz normierte „regionale
Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und
Wertschöpfung" keinesfalls ausreichend Bedacht genommen. Kleine
Buchhandlungen dürften wohl kaum in der Lage gewesen sein, derart „attraktive
Rabatte" anbieten zu können, um den Zuschlag der BBG für die zentrale
Beschaffung von Büchern zu erhalten.
Der Ansicht des Bundeskanzlers, wonach
durch die zentrale Beschaffung von Literatur „kaum eine Auswirkung auf die
Struktur des Buchhandels zu erwarten ist" ist entgegenzuhalten, dass zahlreiche
kleine Buchhandlungen - deren Umsatz zu einem hohen Anteil aus
Bundesbestellungen besteht - ab 1.1.2005 mit massiven Umsatzeinbußen rechnen
werden müssen.
Eine Ausnahme der Beschaffung von
Fachbüchern aus der zentralen Ankaufspolitik des Bundes stellt daher die
einzige Alternative zum sukzessiven Zusammenbruch der österreichischen
Buchhandelsstruktur dar.“
Der Kulturausschuss hat den
gegenständlichen Initiativantrag sowie den Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 2. Juli 2004 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin für den
Antrag 401/A war die Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr,
für den Antrag 392/A(E) die Abgeordnete Maga.
Christine Muttonen.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr,
Maga. Elisabeth Grossmann,
Detlev Neudeck, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie Staatssekretär Franz Morak
und die Ausschussobfrau Maga. Christine Muttonen .
Im Zuge der Debatte hat der Abgeordnete Dr.
Reinhold Mitterlehner den Antrag eingebracht, dem Präsidenten
des Nationalrates zu empfehlen, den Antrag 392/A(E) dem Finanzausschuss
zuzuweisen.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf
einstimmig angenommen.
Der Antrag des Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat
wolle
1. dem
angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen;
2. hinsichtlich
des Entschließungsantrages 392/A(E) den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2004 Juli 02
Dr. Andrea
Wolfmayr Maga. Christine Muttonen
Berichterstatterin Obfrau