Anlage

 

Bundesgesetz zur Änderung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern, BGBl. I Nr. 45/2000, wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“.

2. § 8 Abs. 2 entfällt.