Anlage
Bundesgesetz zur Änderung des Bundesgesetzes
über die Preisbindung bei Büchern
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die
Preisbindung bei Büchern, BGBl. I Nr. 45/2000, wird wie folgt
geändert:
1. In § 8 Abs. 1 entfällt die
Absatzbezeichnung „(1)“.
2. § 8 Abs. 2 entfällt.