631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (614 der Beilagen): Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Die Richtlinie
2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel statuiert ein
schrittweise einsetzendes Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen
Mitteln, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile oder
Kombinationen von Bestandteilen zur Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie
im Tierversuch überprüft wurden, obwohl bereits entsprechende Ersatzmethoden
bestehen, die von der OECD validiert und auf Gemeinschaftsebene angenommen
worden sind.
Das vorgesehene
Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich dieses Verbotes.
Das Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen
Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind,
BGBl. I Nr. 62/2000, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 95/2002, wird aufgehoben, da es ein generelles Verbot
statuiert, welches nicht mehr EU-konform ist.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 5. Oktober 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die
Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kai Jan Krainer
sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Ein von den
Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht
die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (614 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 10 05
Ridi Steibl Barbara
Rosenkranz
Berichterstatterin Obfrau