646 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die
Regierungsvorlage (560 der Beilagen): Änderung des Übereinkommens zur
Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Die Änderung des
Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Sie ist
nicht politisch und hat keinen verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden
Charakter. Die Änderung des Übereinkommens ist der unmittelbaren Anwendbarkeit
im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG
nicht erforderlich ist. Da durch die Änderung des Übereinkommens keine
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden,
ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG
nicht erforderlich.
Die Änderung des
Übereinkommens ist in deutscher, englischer, französischer und russischer
Sprache authentisch. Hinsichtlich der französischen und russischen
Sprachfassung ist eine Sonderkundmachung gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG
vorgesehen.
Die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde 1990 zu dem Zweck gegründet,
den Übergang zur freien Marktwirtschaft durch Förderung privater
unternehmerischer Initiativen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die
sich zu den fundamentalen Prinzipien der Mehrparteiendemokratie, des
Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, zu fördern. Bankfinanzierungen
sind auf diesen Länderkreis beschränkt. Die Mitgliedschaft in der Bank ist aber
international.
Österreich ist
Gründungsmitglied der Bank.
Die Mongolei ist
seit dem Jahr 2000 Mitglied der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD). Auf Grund der einschränkenden Bestimmungen des Artikel 1
ihrer Satzung ist die EBRD gegenwärtig nicht zur Ausübung der
Geschäftstätigkeit in diesem Land bevollmächtigt. Das Land liegt außerhalb des
Gebietes, das die Gründer der Bank ursprünglich für ihre Aktivitäten vorgesehen
hatten. Es gehört geographisch nicht zu den mittel- und osteuropäischen
Förderländern der Bank. Die Regierung der Mongolei hatte daher die Bank darum
ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Bank in die Lage zu
versetzen, Projekte in ihrem Land zu finanzieren. Österreich hat wie die
meisten Bankmitglieder dieses Vorhaben begrüßt.
Gemäß der am
30. Januar 2004 verabschiedeten Resolution Nr. 90 hat sich in der
Folge die Gesamtheit der Mitglieder des Gouverneursrats der Europäischen Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung – einschließlich des österreichischen
Gouverneurs – für eine Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der EBRD
(Satzung) mit dem Ziel der Zulassung der Mongolei als Empfängerland von
Finanzierungen der EBRD, ausgesprochen.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Johann Moser, Michaela Sburny, Dr.
Christoph Matznetter, Marianne Hagenhofer
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Ebenso wurde
einstimmig beschlossen, dass dessen französische und russische Sprachfassungen
dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im
Bundesministerium für Finanzen aufliegen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat
wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Änderung
des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung
(560 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG
hat die Kundmachung der französischen und russischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch
zu erfolgen, dass diese zur
öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegen.
Wien,
2004 10 07
Jakob Auer Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn
Berichterstatter Obmann-Stellvertreter