663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2000, wird wie folgt geändert:

In § 8 Abs. 3 Z 3 wird nach der Wortfolge „bis zu zehn Stück“ die Wortfolge „und bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 1 000 Euro“ eingefügt.