670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe I
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05: Volksanwaltschaft
Kapitel 06: Rechnungshof
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefassten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages 2005 am 20. und am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Im
Bundesvoranschlag 2005 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln
Gesamtausgaben von 165,224 Millionen Euro veranschlagt. Hievon
entfallen 54,945 Millionen Euro auf personelle und
110,279 Millionen Euro auf Sachausgaben. An Gesamteinnahmen werden
bei dieser Beratungsgruppe 8,562 Millionen Euro erwartet.
Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Gesamtausgaben von
5,244 Millionen Euro budgetiert, das ergibt gegenüber dem
Jahr 2004 eine Erhöhung von 0,372 Millionen Euro. An Einnahmen
wird mit einer Summe von 24.000 Euro gerechnet.
Im Jahr 2005 sind die Personalausgaben mit 3,499 Millionen Euro veranschlagt, die Sachausgaben mit 1,745 Millionen Euro, was bei den Personalausgaben eine Erhöhung um 0,414 Millionen Euro und bei den Sachausgaben eine Reduzierung um 0,042 Millionen Euro darstellt.
Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 111,351 Millionen Euro veranschlagt, das sind 4,645 Millionen Euro mehr als für 2004. An Einnahmen werden 7,379 Millionen Euro erwartet.
Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 2005 mit 94,183 Millionen Euro angesetzt; das bedeutet eine Steigerung der Aufwendungen um 4,078 Millionen Euro gegenüber 2004.
Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 7,663 Millionen Euro, das sind um 0,474 Millionen Euro mehr als im Jahr 2004, vorgesehen (BVA 2004: 7,189 Millionen Euro – zu erwartender Erfolg: 7,439 Millionen Euro). An Einnahmen sind – wie im Jahr 2004 – 0,539 Millionen Euro budgetiert.
Wie im Jahr 2004 ist der Personalaufwand mit 3,175 Millionen Euro veranschlagt. Der Sachaufwand war im Jahr 2004 mit 4,014 Millionen Euro veranschlagt; im Jahr 2005 ist dieser mit 4,488 Millionen Euro – das sind um 0,474 Millionen Euro mehr als im Jahr 2004 – veranschlagt.
Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 11,717 Millionen Euro veranschlagt; das sind um 85.000 Euro mehr als für das Jahr 2004. An Einnahmen wird wie im Jahr 2004 mit 0,331 Millionen Euro gerechnet.
Der Personalaufwand ist mit 10,323 Millionen Euro gleich wie im Vorjahr budgetiert. Mit 1,394 Millionen Euro liegen die Sachausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 85.000 Euro höher.
Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 4,745 Millionen Euro, also um 0,121 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2004, veranschlagt. Hievon entfallen 2,749 Millionen Euro auf den Personalaufwand; das sind um 0,14 Millionen Euro mehr als 2004. Für Sachausgaben sind 1,996 Millionen Euro vorgesehen, das bedeutet eine Verringerung um 0,019 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2004. An Einnahmen sind im Voranschlag bei diesem Kapitel 0,154 Millionen Euro budgetiert.
Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 2005 Gesamtausgaben von 24,504 Millionen Euro präliminiert; das sind um 0,235 Millionen Euro mehr als im Jahr 2004. An Einnahmen wird mit 0,135 Millionen Euro gerechnet.
Der Personalaufwand ist mit 18,031 Millionen Euro budgetiert und somit gleich hoch 2004. Die Sachausgaben sind mit 6,473 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr um 0,235 Millionen Euro höher veranschlagt.
In der Debatte, die sich an die
Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, ergriffen die Abgeordneten
Otto Pendl, Mag. Wilhelm Molterer,
Herbert Scheibner, Maga. Terezija Stoisits,
Dr. Peter Wittmann, Maga. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Walter Posch, Maga. Ruth Becher,
Stefan Prähauser, Maga. Gisela
Wurm, Karl Donabauer,
Mag. Werner Kogler, Dr. Günther Kräuter, Josef Bucher,
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Dr. Johannes Jarolim das Wort.
Der Präsident des Nationalrates
Dr. Andreas Khol, die zweite Präsidentin
des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser,
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und der Staatssekretär im
Bundeskanzleramt Franz Morak gaben Stellungnahmen zum Gegenstand ab. Die
Volksanwälte Dr. Peter Kostelka und
Mag. Ewald Stadler beantworteten die an sie
gerichteten Fragen.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt begründet war:
„Für die Vorbereitung parlamentarischer Veranstaltungen und Konferenzen im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 ist insbesonders wegen der Erhöhung der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten seit der österreichischen EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 1998 ein zusätzlicher Personalbedarf gegeben. Zudem wird zur aktiven Teilnahme am Netzwerk der bereits vor Ort ansässigen Büros der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und zur Vertiefung der Kontakte zu den EU-Institutionen, insbesondere zum Europäischen Parlament, eine Verbindungsstelle des österreichischen Parlaments in Brüssel eingerichtet. Diese ist in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments angesiedelt und wird während der Dauer der Troika-Zugehörigkeit auch Teil des neu eingerichteten COSAC-Sekretariats sein.“
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Christoph Matznetter, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 06 (Rechnungshof) ein, der wie folgt begründet war:
„Durch einen 4-Parteienantrag sollen zusätzliche Budgetmittel für ein verstärktes Engagement des Rechnungshofes in der INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden), deren Generalsekretär der Präsident des Rechnungshofes ist, zur Verfügung gestellt werden.“
Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004 wurden die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze ebenso wie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe I einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und
dem Kapitel 06: Rechnungshof
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2005 (650 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2004-10-29
Karl Donabauer Jakob Auer
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage A
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz
wie folgt zu ändern:
|
|
|
abzuändern |
|||
VA-Ansatz |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
von |
um |
auf |
|
|
bereich |
|
Millionen
Euro |
|||
|
|
|
|
|
|
|
1/02400 |
43 |
Parlamentsdirektion; Personalausgaben |
17,157 |
+ 0,220 |
17,377 |
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Anlage B
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende
Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
|
|
|
abzuändern |
|||
VA-Ansatz |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
von |
um |
auf |
|
|
bereich |
|
Millionen
Euro |
|||
|
|
|
|
|
|
|
1/06008 |
43 |
Rechnungshof; Aufwendungen |
5,336 |
+ 0,101 |
5,437 |
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.