670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe V

Kapitel 30: Justiz

 

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages 2005 am 21. Oktober unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer sowie am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Die Gesamtausgaben des Justizressorts werden für 2005 mit 975,851 Mio € veranschlagt. Im Bundesvoranschlag 2004 waren es 874,926 Mio €. Ausgaben des Ausgleichshaushalts wurden nicht veranschlagt.

Für Personalausgaben sind 475,0 Mio € vorgesehen; im Bundesvoranschlag 2004 waren es 444,121 Mio €. Die Erhöhung um 30,879 Mio € ist auf Struktureffekte (wie z.B. Vorrückungen), Bezugserhöhungen und auf eine durch dramatisch gestiegene Häftlingszahlen erforderliche Personalaufstockung in den Justizanstalten zurückzuführen.

Auf Sachausgaben entfallen 500,851 Mio € gegenüber 430,805 Mio € im Vorjahr. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt rund 49% zu 51% und entspricht der Struktur des Justizressorts als eines personalintensiven Dienst­leistungs­betriebs.

Die Ausgaben für Gesetzliche Verpflichtungen sind mit 95,914 Mio € um 4,943 Mio €, die Ermessensausgaben mit 404,947 Mio € um 65,103 Mio € höher als im BVA 2004.

Die Erhöhung bei den Gesetzlichen Verpflichtungen ist auf Mehrausgaben für Entschädigungen gemäß Gebührenanspruchsgesetz (Sachverständige und Dolmetscher) und für Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Insassen der Justiz­anstalten zurückzuführen.

Bei den Ermessensausgaben entfallen auf Anlagen 22,948 Mio € (+6,275 Mio €), auf Aufwendungen 356,359 Mio € (+61,835 Mio €). Mehrausgaben entstehen hier insbe­sondere durch Mieten und Betriebskosten für BIG-Gebäude, Entgelte an die neu er­rich­­tete Buchhaltungsagentur, Porto- und Telefonüberwachungskosten, die Schaf­fung von Haftplätzen, die Versorgung (ein­schließ­lich der medizini­schen Versorgung), Betreuung und Beschäftigung einer gestiegenen Zahl an Insassen von Justiz­anstalten, für die Bewährungshilfe sowie für Informations- und Kommuni­ka­tionstechnologie (Entgelte an die Bundesrechenzentrum GmbH).

Die Förderungen wurden um 5,993 Mio € auf 25,630 Mio € erhöht, der Mehrbetrag kommt zum Teil Einrichtungen der Opferhilfe zu, zum Teil ist er für den Aufwand der Vereinssachwalter- und Patientenanwaltschaft (auch im Zusammenhang mit dem neuen Heimaufenthaltsgesetz) erforderlich.

An Einnahmen erwartet das Justizressort im Jahr 2005 727,315 Mio € (+ 65,0 Mio €), womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung durch Einnahmen aus eigenen Leistungen von 74,5 % erreicht. Von den ver­an­schlagten Einnahmen entfallen 614,413 Mio € auf Gebühren und Ersätze in Rechts­sachen, 30,5 Mio € auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechts­sachen, 15,8 Mio € auf Strafgelder, 9,8 Mio € auf Geldbußen (§ 90b und 90c StPO) 3,49 Mio € auf Vollzugs- und Wegegebühren und 48,351 Mio € auf Einnahmen der Justiz­an­stalten. Der Rest sind sonstige Einnahmen.

 

 

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters Dr. Dieter Böhmdorfer anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, MagaDr. Maria Theresia Fekter,
Mag
aTerezija Stoisits, Dr. Dieter Böhmdorfer, Maga. Gisela Wurm, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pable, Maga. Ruth Becher, Mag. Peter Michael Ikrath, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Christian Puswald sowie Betina Stadlbauer.

Zu den aufgeworfenen Fragen nahm die Bundesministerin für Justiz Maga. Karin Miklautsch Stellung.

 

Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 30: Justiz

des Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2004 10 29

Dr. Dieter Böhmdorfer           Jakob Auer

Spezialberichterstatter              Obmann