670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI
Kapitel 12:
Bildung und Kultur
Kapitel 14:
Wissenschaft
Der
Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten
Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des
Bundesvoranschlages 2005 am 28. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des
Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer
sowie am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Kapitel 12:
Bildung und Kultur
In dem von der
Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlags-Entwurf (BVA-E) 2005 ist für das
Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen
von 5 950 000 000 € vorgesehen.
Hievon entfallen
auf die Personalausgaben 2 252 893 000 € und die
Sachausgaben 3 697 107 000 €.
Personalausgaben:
Die gegenüber dem
BVA 2004 um 70 988 000 € erhöhten Personalausgaben ergeben
sich hauptsächlich aus den 2003 beschlossenen Bezugserhöhungen und dem
Schülermehr.
Sachausgaben:
Für die
Sachausgaben sind 2005 um 1 664 000 € weniger veranschlagt als
im BVA 2004. Der Grund dafür liegt in der Reduzierung bei den
Transferzahlungen gemäß FAG (Landeslehrer) um rund 65 Mio. Euro wegen
geringerer Anzahl von Schülern.
Darstellung
der wesentlichsten Bereiche:
VA-Titel 1/127
Allgemein bildende
Schulen
(ohne Bereich
„Pflichtschulen“)
Personalausgaben 991 019 000 €
Sachausgaben 95 270 000 €
Summe 1
086 289 000 €
VA-Titel 1/128
Berufsbildende
Schulen
(ohne Bereich
„Pflichtschulen“)
Personalausgaben 988 417 000 €
Sachausgaben 114 870 000 €
Summe 1
103 287 000 €
VA-Titel 1/129
Anstalten der
Lehrer- und Erzieherbildung
Personalausgaben 143 220 000 €
Sachausgaben 47 202 000 €
Summe 190
422 000 €
Bereich
Pflichtschulen
Allgemeinbildende Pflichtschulen – Par 1/1275 2 611 939 000 €
Berufsbildende Pflichtschulen – Par 1/1285 110 123 000 €
Summe 2
722 062 000 €
Kulturbereich
(Kapitalbeteiligungen
– 1/12043,
Anstalten
öffentlichen Rechts – 1/1205,
Denkmalfonds
(zweckgeb. Geb.) – 1/1229,
Hofmusikkapelle –
1/1240,
Museen – 1/1244
(einschl. zweckgeb.
Geb.) – 1/1245,
Bundesdenkmalamt –
1/1247
(einschl.
zweckgeb. Geb.) – 1/1248
Personalausgaben 10 549 000 €
Sachausgaben 146 257 000 €
Summe 156 806 000 €
VA-Paragraf 1/1201
Zahlungen im Zusammenhang mit dem
Bundesimmobiliengesetz 306 592 000 €
Einnahmen:
Die Einnahmen betragen 73 080 000 €.
Kapitel 14:
Wissenschaft
Der von der
Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlags-Entwurf 2005 sieht für das
Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen
von 3 120 000 000 € vor.
In diesem Entwurf
ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von
659 381 000 € veranschlagt, für die Sachausgaben sind
2 460 619 000 € vorgesehen.
Personalausgaben:
Der Betrag für die
Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist wie bereits oben erwähnt - mit einem
Gesamtausgabenrahmen von 659 381 000 € fixiert, wobei der größte
Anteil auf die Ämter der Universitäten mit 635 764 000 €
entfällt, welche die Ausgaben für die Beamten an den wissenschaftlichen und
künstlerischen Universitäten enthalten. Dieser Betrag ist allerdings im
Kapitel 14 zweimal in den Ausgaben und als Refundierungsposition einmal in
den Einnahmen enthalten.
Sachausgaben:
Im Jahr 2005 sind
4 293 000 € für Zahlungen an die
Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.
Für die Universitäten
ist ein Betrag von 1 906 057 000 € veranschlagt. In diesem
Betrag, der sich aus dem Universitätsgesetz 2002 ergibt, sind sowohl die
Personal- als auch die Sachausgaben der Universitäten enthalten.
Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von
194 287 000 € zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe
von 12 213 000 € für Mensen und
Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von
146 614 000 € auf die Studienförderung.
Für den Forschungsblock - das sind die Paragraphen 1413 bis 1418 - sind
insgesamt Mittel in der Höhe von 88 009 000 € veranschlagt.
Die bedeutendsten
Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit 2 542 000 €, die Forschungseinrichtungen mit 13 282 000 €, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und
deren Forschungsinstitute
mit 35 000 000 €
und die Forschungsvorhaben in
internationaler Kooperation
mit 32 339 000 €.
Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten – das sind die Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik, die Geologische Bundesanstalt, das Österreichische
Archäologische Institut und das Institut für Österreichische
Geschichtsforschung - betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen
13 313 000 €.
Für die Studienbeihilfenbehörde und für die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz
und Klagenfurt ist für die Sachausgaben ein Budget von insgesamt
4 212 000 € vorgesehen.
Schließlich ist
für die Fachhochschulen ein Betrag von
152 169 000 € veranschlagt.
An Einnahmen sieht
der BVAE 2005 für das Kapitel 14 insgesamt 670 899 000 €
vor, die überwiegend (646 582 000 €) auf die Ersätze für die
Universitätsbeamten entfallen.
An der sich an die
Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die
finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 „Bildung und Kultur“
beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Mares Rossmann, Dieter Brosz,
Werner Amon, MBA, Maga. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Mag. Dr. Alfred Brader, Maga. Christine Lapp, Wolfgang Großruck, Maga. Christine Muttonen, Dipl.-Ing. Günther
Hütl, Franz Riepl, Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Elisabeth Grossmann, Barbara Rosenkranz, Dr. Gertrude Brinek, Beate Schasching, Anna Franz, Mag. Kurt Gaßner, Christian Faul, Dr. Helene Partik-Pablé, Wolfgang Zinggl, Detlev Neudeck, Dr. Peter Pilz, Johann Rädler, Mag. Walter Posch, Dr. Elisabeth Hlavac, Ing. Hermann Schultes und Ulrike Königsberger-Ludwig
sowie über die
finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten
Josef Broukal, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Kurt Grünewald,
Dr. Gertrude Brinek, DDr. Erwin Niederwieser, Klaus Wittauer,
Silvia Fuhrmann, Maga. Andrea Kuntzl, Mag. Dr. Alfred Brader,
Mag. Johann Moser, Dieter Brosz, Martin Preineder, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Andrea Wolfmayr, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Günther
Hütl, Maga. Melitta Trunk, Maga. Karin Hakl, Heidrun Walther und Kai Jan Krainer.
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 12 (Bildung und Kultur) ein, der wie folgt begründet war:
„Umschichtungen sind auf Grund der Auswirkungen des Artikel 9 (Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002) im Budgetbegleitgesetzes 2005 erforderlich. Damit sollen Mieten- und Betriebskostenzahlungen des Naturhistorischen Museums und der Österreichischen Nationalbibliothek berücksichtigt werden, die erst ab 2005 durch eine Korrektur der Mietflächen des Naturhistorischen Museums bzw. durch die Fertigstellung des Palais Mollard und Zuweisung an die Österreichische Nationalbibliothek fällig werden.“
Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004
hat der Budgetausschuss die
vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betroffenen
finanzgesetzlichen Ansätze mit Stimmenmehrheit und die restlichen
finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe VI mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Ein von den Abgeordneten
Dr. Christpoh Matznetter , Kolleginnen und Kollegen eingebrachter
Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 12: Bildung und Kultur und
dem
Kapitel 14: Wissenschaft
des
Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilt.
Wien, 2004 10 29
Dr. Gertrude Brinek Jakob
Auer
Spezialberichterstatterin Obmann
Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden
Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
|
|
|
abzuändern |
|||
VA-Ansatz |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
von |
um |
auf |
|
|
bereich |
|
Millionen
Euro |
|||
|
|
|
|
|
|
|
1/12057 |
13 |
Anstalten
öffentlichen Rechts; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
89,351 |
+
1,160 |
90,511 |
|
1/12058 |
13 |
Anstalten
öffentlichen Rechts; Aufwendungen |
1,160 |
-
1,160 |
- |
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.