670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI

Kapitel 12: Bildung und Kultur

Kapitel 14: Wissenschaft

 

Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des Bundesvoranschlages 2005 am 28. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer sowie am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

Kapitel 12: Bildung und Kultur

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlags-Entwurf (BVA-E) 2005 ist für das Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen von 5 950 000 000 € vorgesehen.

Hievon entfallen auf die Personalausgaben 2 252 893 000 € und die Sachausgaben 3 697 107 000 €.

Personalausgaben:

Die gegenüber dem BVA 2004 um 70 988 000 € erhöhten Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus den 2003 beschlossenen Bezugserhöhungen und dem Schülermehr.

Sachausgaben:

Für die Sachausgaben sind 2005 um 1 664 000 € weniger veranschlagt als im BVA 2004. Der Grund dafür liegt in der Reduzierung bei den Transferzahlungen gemäß FAG (Landeslehrer) um rund 65 Mio. Euro wegen geringerer Anzahl von Schülern.

 

Darstellung der wesentlichsten Bereiche:

 

VA-Titel 1/127

Allgemein bildende Schulen

(ohne Bereich „Pflichtschulen“)

Personalausgaben 991 019 000 €

  Sachausgaben 95 270 000 €

Summe         1 086 289 000 €

 

VA-Titel 1/128

Berufsbildende Schulen

(ohne Bereich „Pflichtschulen“)

Personalausgaben 988 417 000 €

  Sachausgaben 114 870 000 €

Summe         1 103 287 000 €

 

VA-Titel 1/129

Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung

Personalausgaben 143 220 000 €

  Sachausgaben 47 202 000 €

Summe     190 422 000 €

 

Bereich Pflichtschulen

Allgemeinbildende Pflichtschulen – Par 1/1275 2 611 939 000 €

Berufsbildende Pflichtschulen – Par 1/1285 110 123 000 €

Summe         2 722 062 000 €

 

Kulturbereich

(Kapitalbeteiligungen – 1/12043,

Anstalten öffentlichen Rechts – 1/1205,

Denkmalfonds (zweckgeb. Geb.) – 1/1229,

Hofmusikkapelle – 1/1240,

Museen – 1/1244

(einschl. zweckgeb. Geb.) – 1/1245,

Bundesdenkmalamt – 1/1247

(einschl. zweckgeb. Geb.) – 1/1248

 

Personalausgaben 10 549 000 €

  Sachausgaben  146 257 000 €

Summe 156 806 000 €

 

VA-Paragraf 1/1201

Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz 306 592 000 €

 

Einnahmen:

  Die Einnahmen betragen 73 080 000 €.

 

Kapitel 14: Wissenschaft

Der von der Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlags-Entwurf 2005 sieht für das Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen von 3 120 000 000 € vor.

In diesem Entwurf ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 659 381 000 € veranschlagt, für die Sachausgaben sind 2 460 619 000 € vorgesehen.

Personalausgaben:

Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist wie bereits oben erwähnt - mit einem Gesamtausgabenrahmen von 659 381 000 € fixiert, wobei der größte Anteil auf die Ämter der Universitäten mit 635 764 000 € entfällt, welche die Ausgaben für die Beamten an den wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten enthalten. Dieser Betrag ist allerdings im Kapitel 14 zweimal in den Ausgaben und als Refundierungsposition einmal in den Einnahmen enthalten.

Sachausgaben:

Im Jahr 2005 sind 4 293 000 € für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.

Für die Universitäten ist ein Betrag von 1 906 057 000 € veranschlagt. In diesem Betrag, der sich aus dem Universitätsgesetz 2002 ergibt, sind sowohl die Personal- als auch die Sachausgaben der Universitäten enthalten.

Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 194 287 000 € zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 12 213 000 € für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 146 614 000 € auf die Studienförderung.

Für den Forschungsblock - das sind die Paragraphen 1413 bis 1418 - sind insgesamt Mittel in der Höhe von 88 009 000 € veranschlagt.

Die bedeutendsten Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit 2 542 000 €, die Forschungseinrichtungen mit 13 282 000 €, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute mit  35 000 000 € und die Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation mit 32 339 000 €.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten – das sind die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, die Geologische Bundesanstalt, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung - betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen 13 313 000 €.

Für die Studienbeihilfenbehörde und für die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt ist für die Sachausgaben ein Budget von insgesamt 4 212 000 € vorgesehen.

Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 152 169 000 € veranschlagt.

 

An Einnahmen sieht der BVAE 2005 für das Kapitel 14 insgesamt 670 899 000 € vor, die überwiegend (646 582 000 €) auf die Ersätze für die Universitätsbeamten entfallen.

 

An der sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 „Bildung und Kultur“ beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Mares Rossmann, Dieter Brosz, Werner Amon, MBA, MagaAndrea Kuntzl, Sabine Mandak, Mag. Dr. Alfred Brader, Maga. Christine Lapp, Wolfgang Großruck, Maga. Christine Muttonen, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Franz Riepl, Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Elisabeth Grossmann, Barbara Rosenkranz, Dr. Gertrude Brinek, Beate Schasching, Anna Franz, Mag. Kurt Gaßner, Christian Faul, Dr. Helene Partik-Pablé, Wolfgang Zinggl, Detlev Neudeck, Dr. Peter Pilz, Johann Rädler, Mag. Walter Posch, Dr. Elisabeth Hlavac, Ing. Hermann Schultes und Ulrike Königsberger-Ludwig

sowie über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten Josef Broukal, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, DDr. Erwin Niederwieser, Klaus Wittauer, Silvia Fuhrmann, MagaAndrea Kuntzl, Mag. Dr. Alfred Brader, Mag. Johann Moser, Dieter Brosz, Martin Preineder, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Andrea Wolfmayr, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Günther Hütl, MagaMelitta Trunk, MagaKarin Hakl, Heidrun Walther und Kai Jan Krainer.

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 12 (Bildung und Kultur) ein, der wie folgt begründet war:

„Umschichtungen sind auf Grund der Auswirkungen des Artikel 9 (Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002) im Budgetbegleitgesetzes 2005 erforderlich. Damit sollen Mieten- und Betriebskostenzahlungen des Naturhistorischen Museums und der Österreichischen Nationalbibliothek berücksichtigt werden, die erst ab 2005 durch eine Korrektur der Mietflächen des Naturhistorischen Museums bzw. durch die Fertigstellung des Palais Mollard und Zuweisung an die Österreichische Nationalbibliothek fällig werden.“

 

Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004 hat der Budgetausschuss die vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze mit Stimmenmehrheit und die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe VI mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Dr. Christpoh Matznetter , Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 12: Bildung und Kultur und

         dem Kapitel 14: Wissenschaft

des Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2004 10 29

Dr. Gertrude Brinek        Jakob Auer

Spezialberichterstatterin           Obmann


Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

 

 

 

 

abzuändern

VA-Ansatz

Aufgaben-

Bezeichnung

von

um

auf

 

bereich

 

Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

1/12057

13

Anstalten öffentlichen Rechts; Aufwendungen (Gesetzl.

Verpflichtungen)

89,351

+ 1,160

90,511

1/12058

13

Anstalten öffentlichen Rechts; Aufwendungen

1,160

- 1,160

-

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.