670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe X
Kapitel 65:
Verkehr, Innovation und Technologie
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe X enthaltene
Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ des
Bundesvoranschlages 2005 am 27. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters
Dipl. Ing. Thomas Prinzhorn sowie am
29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die der nachgeordneten
Dienststellen und der Ämter veranschlagt.
In die Zuständigkeit des Kapitel 65 fallen unter anderem die
Angelegenheiten:
- der ÖBB und
Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an bestimmten Unternehmen
- der Verkehrspolitik
und der Verkehrsförderung
- des
Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt
sowie des Wasserbaues
- des
Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und
Verkehrssicherheitsfonds
- der
Regulierung des Postwesens und teilweise Aufsicht über die
Telekomm-Regulierungsbehörde
- der
wirtschaftlich-technischen Forschung und der Schwerpunktsetzung in den
nationalen Forschungsprogrammen
- der
Wasserbauverwaltung
- der
Bundesstraßen A und S und Unternehmungen, die gesetzlich mit Bau und Erhaltung
von Bundesstraßen betraut sind
- des
gewerblichen Rechtsschutzes (Österr. Patentamt).
Die
Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“
Ausgaben in der Größenordnung von 2.290,4 Mio Euro,
denen
Einnahmen in Höhe von 151,7 Mio Euro gegenüberstehen.
Die wesentlichsten Ausgaben beziehen sich beim Kapitel 65 auf Kosten für
Eisenbahninfrastruktur rd. 1.011,5 Mio Euro,
Gemeinwirtschaftliche Leistungen ÖBB und Privatbahnen rd. 621,9
Mio Euro,
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (Telefon) 53,5 Mio
Euro,
Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr
(VV/ÖPNRV-G) rd. 63,6 Mio Euro,
Bundesstraßenverwaltung A und S (inkl.
Katastrophenfonds und
Straßenforschung) rd. 12,5 Mio Euro,
für den Bundesbeitrag zum Wr.U-Bahnbau
(Schienenverbund) 109,0 Mio Euro,
sowie für Förderungen nicht bundeseigener
Haupt- und Nebenbahnen rd. .28,4 Mio Euro.
Weiters sind für die wirtschaftlichtechnische
Forschung rd. 222,8 Mio Euro
vorgesehen (gesamter Titel 653); davon
entfallen auf die
Innovationsförderung (nicht zweckgebunden) rd. 31,8
Mio Euro;
auf die FFG fallen 59 Mio Euro,
auf den FWF fallen 43,862 Mio Euro.
Für den Katastrophenfonds sind im Bereich
der Wasserbauverwaltung rd. 39,4 Mio Euro und
der Bundesstraßenverwaltung A u. S rd. 1,1
Mio Euro
einnahmen- und
ausgabenseitig vorgesehen.
Als wesentlichste
Einnahmen neben den zweckgebundenen Einnahmen sind veranschlagt:
- das Frequenznutzungsentgelt gem. Telekommunikationsgesetz
in Höhe von rd. 6,0 Mio Euro
- Funkgebühren und Strafen in Höhe von rd. 24,2
Mio Euro
- nicht zweckgebundene Strafgelder im
Bereich der Bundesstraße in Höhe von rd. 34 Mio Euro und
- Gebühren gemäß Patent- und
Markenschutzgesetz in Höhe von rd. 27,9 Mio Euro.
An der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss,
beteiligten sich die Abgeordneten Kurt Eder,
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Kurt Grünewald,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl,
Mag. Heribert Donnerbauer, Michaela Sburny,
Georg Oberhaidinger, Johann Kurzbauer,
Dietmar Keck, Christoph Kainz, Erika
Scharer, Maga. Christine
Lapp, Petra Bayr, Werner Miedl,
Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer,
Peter Marizzi, Wolfgang Großruck,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Gerhard Steier, Maga. Karin Hakl, Anita Fleckl, Gabriele Binder
und Ing. Erwin Kaipel.
Der Vizekanzler
und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach sowie der Staatssektetär
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni nahmen zu den aufgeworfenen Fragen
Stellung.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Umschichtungen im Hinblick auf die Anwendung der Flexibilisierungsklausel ab 1. Jänner 2005 durch das Österreichische Patentamt.“
Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004
hat der Budgetausschuss die
finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des
Bundesvoranschlages 2005 unter Berücksichtigung des oberwähnten
Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie
des
Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilt.
Wien, 2004 10 29
Klaus Wittauer Jakob
Auer
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe X)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern und bei Einnahmen- und Ausgabenparagraf 6580 jeweils die Anmerkung "Anwendung der Flexibilisierungsklausel" einzufügen.
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abzuändern |
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VA-Ansatz |
Aufgaben |
Bezeichnung |
von |
um |
auf |
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bereich |
|
Millionen Euro |
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1/65807 |
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Österreichisches Patentamt; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
0,417 |
+ 0,050 |
0,467 |
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36 |
|
0,250 |
+ 0,050 |
0,300 |
|
1/65817 |
36 |
Oberster Patent- und Markensenat |
0,050 |
-0,050 |
- |
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2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.