670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe X

Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie

 

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe X enthaltene Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ des Bundesvoranschlages 2005 am 27. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Dipl. Ing. Thomas Prinzhorn sowie am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die der nach­geordneten Dienststellen und der Ämter veranschlagt.

In die Zuständigkeit des Kapitel 65 fallen unter anderem die Angelegenheiten:

-       der ÖBB und Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an bestimmten Unternehmen 

-       der Verkehrspolitik und der Verkehrsförderung

-       des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt sowie des Wasserbaues

-       des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und Verkehrssicherheitsfonds

-       der Regulierung des Postwesens und teilweise Aufsicht über die Telekomm-Regulierungsbehörde

-       der wirtschaftlich-technischen Forschung und der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen

-       der Wasserbauverwaltung

-       der Bundesstraßen A und S und Unternehmungen, die gesetzlich mit Bau und Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind

-       des gewerblichen Rechtsschutzes (Österr. Patentamt).

 

Die Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ Ausgaben in der Größenordnung von 2.290,4 Mio Euro, denen Einnahmen in Höhe von 151,7 Mio Euro gegenüberstehen.

 

Die wesentlichsten Ausgaben beziehen sich beim Kapitel 65 auf Kosten für

        Eisenbahninfrastruktur rd. 1.011,5 Mio Euro,

        Gemeinwirtschaftliche Leistungen ÖBB und Privatbahnen rd. 621,9 Mio Euro,

        Gemeinwirtschaftliche Leistungen (Telefon) 53,5 Mio Euro,

        Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr (VV/ÖPNRV-G) rd. 63,6 Mio Euro,

        Bundesstraßenverwaltung A und S (inkl. Katastrophenfonds und

        Straßenforschung) rd. 12,5 Mio Euro,

        für den Bundesbeitrag zum Wr.U-Bahnbau (Schienenverbund) 109,0 Mio Euro,

        sowie für Förderungen nicht bundeseigener Haupt- und Nebenbahnen rd. .28,4 Mio Euro.

        Weiters sind für die wirtschaftlichtechnische Forschung rd. 222,8 Mio Euro

        vorgesehen (gesamter Titel 653); davon entfallen auf die

        Innovationsförderung (nicht zweckgebunden) rd. 31,8 Mio Euro;

        auf die FFG fallen 59 Mio Euro,

        auf den FWF fallen 43,862 Mio Euro.

 

Für den Katastrophenfonds sind im Bereich

        der Wasserbauverwaltung rd. 39,4 Mio Euro und

        der Bundesstraßenverwaltung A u. S rd. 1,1 Mio Euro

einnahmen- und ausgabenseitig vorgesehen.

 

Als wesentlichste Einnahmen neben den zweckgebundenen Einnahmen sind veranschlagt:

-         das Frequenznutzungsentgelt gem. Telekommunikationsgesetz in Höhe von rd. 6,0 Mio Euro

-         Funkgebühren und Strafen in Höhe von rd. 24,2 Mio Euro

-         nicht zweckgebundene Strafgelder im Bereich der Bundesstraße in Höhe von rd. 34 Mio Euro und

-         Gebühren gemäß Patent- und Markenschutzgesetz in Höhe von rd. 27,9 Mio Euro.

 

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Kurt Eder, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Kurt Grünewald, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl, Mag. Heribert Donnerbauer, Michaela Sburny, Georg Oberhaidinger, Johann Kurzbauer, Dietmar Keck, Christoph Kainz, Erika Scharer, Maga. Christine Lapp, Petra Bayr, Werner Miedl, Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer, Peter Marizzi, Wolfgang Großruck, Heidemarie Rest-Hinterseer, Gerhard Steier, Maga. Karin Hakl, Anita Fleckl, Gabriele Binder und Ing. Erwin Kaipel.

 

Der Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach sowie der Staatssektetär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

 

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Umschichtungen im Hinblick auf die Anwendung der Flexibilisierungsklausel ab 1. Jänner 2005 durch das Österreichische Patentamt.“

 

Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005 unter Berücksichtigung des oberwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie

des Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2004 10 29

Klaus Wittauer           Jakob Auer

Spezialberichterstatter              Obmann


Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe X)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2005 in 650 der Beilagen

 

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern und bei Einnahmen- und Ausgabenparagraf 6580 jeweils die Anmerkung "Anwendung der Flexibilisierungsklausel" einzufügen.

 

 

 

 

abzuändern

VA-Ansatz

Aufgaben

Bezeichnung

von

um

auf

 

bereich

 

Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

1/65807

 

Österreichisches Patentamt; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

0,417

+ 0,050

0,467

 

36

 

0,250

+ 0,050

0,300

1/65817

36

Oberster Patent- und Markensenat

0,050

-0,050

-

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.