670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII

Kapitel 17: Gesundheit und Frauen

 

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene Kapitel 17 „Gesundheit und Frauen“ des Bundesvoranschlages 2005 am 29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Der Voranschlag für 2005 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben in Höhe von  623,000 Mio. und Einnahmen in Höhe von 56,800 Mio. € vor. Für Personalausgaben ist ein Betrag in Höhe von 37,720 Mio. € budgetiert.

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen

 

auf Personalausgaben

37,720 Mio. €

oder

6,055 %

auf Sachausgaben

585,280 Mio. €

oder

93,945 %

      davon gesetzliche Verpflichtungen

514,623 Mio. €

oder

82,604 %

 

Personalausgaben

Die Veranschlagung erfolgte auf Grund der tatsächlichen Personalausgaben in Folge der Neugründung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen per 1. Mai 2003.

Sachausgaben

Der Sachaufwand scheint mit 585,280 Mio. € in diesem Voranschlag auf.

Im Einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 170 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ sind neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen der Mitgliedsbeitrag zur WHO in Höhe von 3,994 Mio. €, die Förderung des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen in Höhe von 4,109 Mio. € veranschlagt.

Weiters sind für den Bereich der Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung ein Betrag in Höhe von insgesamt 6,050 Mio. € veranschlagt. Davon sind zur Förderung von Fraueninitiativen 3,550 Mio. € vorgesehen, die in erster Linie zur Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen, Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern und der Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt dienen werden. Zur Aufarbeitung frauenspezifischer Themenschwerpunkte, für Aufgaben in Angelegenheiten der Gleichbehandlung und für Gender Mainstreaming ist im Bereich der Aufwendungen mit 2,500 Mio. € vorgesorgt.

Bei Titel 171 „Bundesministerium, Zweckaufwand“ sind insgesamt 27,981 Mio. € für die Finanzierung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH entsprechend den Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002 vorgesehen.

Bei Titel 172 „Gesundheitsvorsorge“ sind insgesamt 61,239 Mio. € veranschlagt.

Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 19,531 Mio. €.

Für die Bekämpfung des Suchtgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 3,861 Mio. € aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 2,060 Mio. € für Förderungen und 1,799 Mio. € für Aufwendungen verwendet werden. Für den Fonds ”Gesundes Österreich” sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung 7,250 Mio. € veranschlagt.

Für den „Mutter-Kind-Pass“ sind 30,595 Mio. € vorgesehen.

Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 15,671 Mio. € veranschlagt.

Für das Veterinärwesen sind 14,295 Mio. € vorgesehen, davon allein 4,678 Mio. € auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tierseuchenbekämpfung und für staatliche Entschädigungsleistungen nach Veterinärgesetzen sowie 3,941 Mio. € für Angelegenheiten im Bereich des Tierschutzes, 3,000 Mio. € für den Betrieb einer Schweinedatenbank sowie 1,600 Mio. € für den Aufbau einer Schaf- und Ziegendatenbank.

Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln sind 0,506 Mio. € veranschlagt.

Auf die Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 0,372 Mio. €.

Für den Bereich Strahlenschutz sind 0,498 Mio. € veranschlagt. Der Bedarf ist durch Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.

Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind 417,565 Mio. € veranschlagt:

         407,642 Bundeszuschüsse für die Krankenanstaltenfinanzierung (die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen)

         1,632       zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz

         1,311       für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und

         3,816       für Studienförderungen für Absolventen von med.- techn.- Akademien und Hebammen-         akademien

         3,164 für Schülerbeihilfen für Absolventen von medizinisch technischen Fachschulen und sonstige Sachverständigenleistungen.

Bei Titel 175 „Leistungen zur Krankenversicherung und sonstigen Leistungen zur Sozialversicherung“ sind Beträge in Höhe von 31,973 Mio. € veranschlagt.

Die Träger der Krankenversicherungen haben die bei ihnen pflichtversicherten Jugendlichen zwecks Überwachung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Bundeszuschuss in Höhe von 1,602 Mio. € veranschlagt sind.

In der Unfallversicherung beteiligt sich das BMGF an der Finanzierung, wofür 30,371 Mio. € veranschlagt sind.

Bei Titel 179 „Dienststellen“ ist im Jahre 2005 ein Sachaufwand von 2,595 Mio. € veranschlagt.

Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:

         1,840       auf das Bundesinstitut für Arzneimittel

         0,755       auf den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst

Ab 1. Mai 2004 sinkt der Aufwand für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst in Folge der Erweiterung der Europäischen Union.

Einnahmen

Die Einnahmen in Höhe von 56,800 Mio. € gliedern sich in folgende inhaltliche Schwerpunkte:

         30,595       Überweisungen vom Familienlastenausgleichssfonds für Mutter-Kind-Pass

         11,300       Kostenersatz für Überlassung von Bediensteten (AGES)

         7,250       Umsatzsteueranteil für Gesundheitsförderung

         5,639       Einnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung

         0,307       Gebühren gemäß Einfuhr- und Binnenmarktverordung (vet.-med. Grenzbeschau)

         1,709       sonstige verschiedene Einnahmen.

 

An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Manfred Lackner, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Renate Csörgits, Elmar Lichtenegger, Theresia Haidlmayr, Ridi Steibl, Ing. Erwin Kaipel, Anna Höllerer, Erika Scharer, Barbara Riener, Kai Jan Krainer, Günter Kößl, Heidrun Silhavy, Maria Grander, Beate Schasching, Maga. Elisabeth Scheucher-Pichler, Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger, Karl Donabauer, Gabriele Heinisch-Hosek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Maga. Brigid Weinzinger, Sabine Mandak, Bettina Stadlbauer, Anita Fleckl und Maga. Andrea Kuntzl.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

Bei der Abstimmung am 29. Oktober 2004 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 17: Gesundheit und Frauen

des Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2004 10 29

Ridi Steibl           Jakob Auer

Spezialberichterstatterin           Obmann