670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII
Kapitel 17:
Gesundheit und Frauen
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene
Kapitel 17 „Gesundheit und Frauen“ des Bundesvoranschlages 2005 am
29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Der Voranschlag
für 2005 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben in Höhe von 623,000 Mio. € und Einnahmen in
Höhe von 56,800 Mio. € vor. Für Personalausgaben ist ein
Betrag in Höhe von 37,720 Mio. € budgetiert.
Ausgaben
Von diesen
Ausgaben entfallen
auf
Personalausgaben |
37,720
Mio. € |
oder |
6,055 % |
auf Sachausgaben |
585,280
Mio. € |
oder |
93,945 % |
davon
gesetzliche Verpflichtungen |
514,623
Mio. € |
oder |
82,604 % |
Personalausgaben
Die Veranschlagung
erfolgte auf Grund der tatsächlichen Personalausgaben in Folge der Neugründung
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen per 1. Mai 2003.
Sachausgaben
Der Sachaufwand scheint mit 585,280 Mio. € in diesem
Voranschlag auf.
Im Einzelnen ist
zu bemerken:
Bei Titel 170 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“
sind neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen der Mitgliedsbeitrag zur WHO
in Höhe von 3,994 Mio. €, die Förderung des Österreichischen
Bundesinstitutes für Gesundheitswesen in Höhe von 4,109 Mio. €
veranschlagt.
Weiters sind für
den Bereich der Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung ein Betrag in Höhe von insgesamt
6,050 Mio. € veranschlagt. Davon sind zur Förderung von
Fraueninitiativen 3,550 Mio. € vorgesehen, die in erster Linie zur
Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und
Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen,
Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern und der Durchsetzung der
Chancengleichheit in der Arbeitswelt dienen werden. Zur Aufarbeitung
frauenspezifischer Themenschwerpunkte, für Aufgaben in Angelegenheiten der
Gleichbehandlung und für Gender Mainstreaming ist im Bereich der Aufwendungen
mit 2,500 Mio. € vorgesorgt.
Bei Titel 171 „Bundesministerium, Zweckaufwand“ sind
insgesamt 27,981 Mio. € für die Finanzierung der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH entsprechend den
Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I
Nr. 63/2002 vorgesehen.
Bei Titel 172 „Gesundheitsvorsorge“ sind insgesamt
61,239 Mio. € veranschlagt.
Von den im Bereich
der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für
Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 19,531 Mio. €.
Für die Bekämpfung
des Suchtgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 3,861 Mio. €
aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 2,060 Mio. € für Förderungen
und 1,799 Mio. € für Aufwendungen verwendet werden. Für den Fonds
”Gesundes Österreich” sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten
und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung
7,250 Mio. € veranschlagt.
Für den
„Mutter-Kind-Pass“ sind 30,595 Mio. € vorgesehen.
Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten,
Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 15,671 Mio. €
veranschlagt.
Für das
Veterinärwesen sind 14,295 Mio. € vorgesehen, davon allein
4,678 Mio. € auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für
Tierseuchenbekämpfung und für staatliche Entschädigungsleistungen nach
Veterinärgesetzen sowie 3,941 Mio. € für Angelegenheiten im Bereich
des Tierschutzes, 3,000 Mio. € für den Betrieb einer
Schweinedatenbank sowie 1,600 Mio. € für den Aufbau einer Schaf- und
Ziegendatenbank.
Für Maßnahmen auf
dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von
fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln sind
0,506 Mio. € veranschlagt.
Auf die
Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 0,372 Mio. €.
Für den Bereich
Strahlenschutz sind 0,498 Mio. € veranschlagt. Der Bedarf ist durch
Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von
Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in
strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.
Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind
417,565 Mio. € veranschlagt:
407,642 Bundeszuschüsse für die
Krankenanstaltenfinanzierung (die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen)
1,632 zur
Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz
1,311 für
Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und
3,816 für
Studienförderungen für Absolventen von med.- techn.- Akademien und Hebammen- akademien
3,164 für Schülerbeihilfen für Absolventen von
medizinisch technischen Fachschulen und sonstige Sachverständigenleistungen.
Bei Titel 175 „Leistungen zur Krankenversicherung und sonstigen
Leistungen zur Sozialversicherung“ sind Beträge in Höhe von
31,973 Mio. € veranschlagt.
Die Träger der
Krankenversicherungen haben die bei ihnen pflichtversicherten Jugendlichen
zwecks Überwachung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer
ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Bundeszuschuss in Höhe von
1,602 Mio. € veranschlagt sind.
In der Unfallversicherung
beteiligt sich das BMGF an der Finanzierung, wofür 30,371 Mio. €
veranschlagt sind.
Bei Titel 179 „Dienststellen“ ist im Jahre 2005 ein
Sachaufwand von 2,595 Mio. € veranschlagt.
Auf die einzelnen
Dienststellenbereiche entfallen:
1,840 auf das Bundesinstitut
für Arzneimittel
0,755 auf den
Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst
Ab 1. Mai
2004 sinkt der Aufwand für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst in
Folge der Erweiterung der Europäischen Union.
Einnahmen
Die Einnahmen in
Höhe von 56,800 Mio. € gliedern sich in folgende inhaltliche
Schwerpunkte:
30,595 Überweisungen
vom Familienlastenausgleichssfonds für Mutter-Kind-Pass
11,300 Kostenersatz
für Überlassung von Bediensteten (AGES)
7,250 Umsatzsteueranteil
für Gesundheitsförderung
5,639 Einnahmen
im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung
0,307 Gebühren
gemäß Einfuhr- und Binnenmarktverordung (vet.-med. Grenzbeschau)
1,709 sonstige
verschiedene Einnahmen.
An der Debatte,
die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss,
beteiligten sich die Abgeordneten Manfred Lackner,
Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald,
Dr. Erwin Rasinger, Renate Csörgits,
Elmar Lichtenegger, Theresia Haidlmayr,
Ridi Steibl, Ing. Erwin Kaipel, Anna Höllerer, Erika Scharer,
Barbara Riener, Kai Jan Krainer,
Günter Kößl, Heidrun Silhavy,
Maria Grander, Beate Schasching,
Maga. Elisabeth Scheucher-Pichler,
Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger,
Karl Donabauer, Gabriele Heinisch-Hosek,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Maga. Brigid
Weinzinger, Sabine Mandak,
Bettina Stadlbauer, Anita Fleckl und
Maga. Andrea Kuntzl.
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat
nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung
am 29. Oktober 2004 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze
der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des
Bundesvoranschlages 2005 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 17: Gesundheit und Frauen
des
Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die
verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2004 10 29
Ridi Steibl Jakob
Auer
Spezialberichterstatterin Obmann