674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit
dem das Dentistengesetz geändert wird (DentG-Novelle 2004)
Das
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über den Dentistenberuf (Dentistengesetz – DentG), BGBl. Nr.
90/1949, zuletzt geändert durch das Verwaltungsreformgesetz 2001, BGBl. I
Nr. 65/2002, wird wie folgt geändert:
Nach § 28 Abs. 1
werden folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:
„(1a) Endet die
fünfjährige Funktionsperiode gemäß Abs. 1 vor dem 1. September 2005, so tritt
an die Stelle der Dauer von fünf Jahren eine bis zu diesem Zeitpunkt währende
Funktionsperiode.
(1b) Bei dauernder
Verhinderung oder Verzicht eines Vorstandsmitglieds wird, sofern nach den
Bestimmungen der Dentistenkammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 142/1995, keine
Ersatzperson mehr ermittelt werden kann, ein Vorstandsmitglied aus dem Kreis
der Kammerangehörigen vom Präsidenten ernannt.“