Entschließung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die zuständigen Bundesminister den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen zeitgerecht auffordern werden, Maßnahmen zu erarbeiten, die spätestens nach zwei Jahren wirksam werden sollen, welche die Freiwilligkeit des Pensionsantritts innerhalb des Korridors gem. § 4 Abs. 2 APG gewährleisten.