708 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (692 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Die für die Jahre
2001 bis 2004 abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.
Nach intensiven
Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf eine Organisations- und
Finanzierungsreform, die insbesondere zur besseren Kooperation zwischen den
einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens führen soll.
Ziele:
- Überwindung
der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und
Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung
des gesamten Gesundheitswesens
- Längerfristige
Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens
durch Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im
Gesundheitswesen
- Unterstützung
von Vorsorgemaßnahmen und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der
Qualität im österreichischen Gesundheitswesen
Inhalt:
Diese Vereinbarung
umfasst folgende wesentliche Punkte:
- Laufzeit 2005 bis 2008;
- Verankerung einer Leistungsangebotsplanung und eine alle Gesundheitsbereiche umfassende integrative Versorgungsplanung einschließlich des Nahtstellenmanagements; Festlegung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit;
- Implementierung und Intensivierung der systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen;
- Forcierung des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (Gesundheitstelematik) und Harmonisierung mit europäischen Initiativen und Aktionsplänen;
- Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene und finanzielle Beiträge der Bundesgesundheitsagentur (des Bundes), der Länder und der Gemeinden sowie der Träger der Sozialversicherung an die Landesgesundheitsfonds;
- Förderung von vereinbarten Strukturveränderungen im Rahmen eines Kooperationsbereiches (Reformpool) zwischen den Ländern und der Sozialversicherung
- Fortsetzung und Weiterentwicklung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems in Entsprechung nationaler und internationaler Vorgaben und damit abgestimmte Entwicklung leistungsorientierter Finanzierungssysteme für andere Bereiche des Gesundheitswesens, insbesondere für den ambulanten Bereich;
- Förderung des Transplantationswesens, Finanzierung von Planungen und Strukturveränderungen, Förderung von wesentlichen Gesundheitsvorsorgeprogrammen und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung;
- Sicherstellung und Weiterentwicklung der bestehenden Dokumentation und Erfassung weiterer Daten, Einführung einer bundeseinheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich;
- Einrichtung
des Sanktionsmechanismus;
- Schutzklausel
für Bund und Träger der Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden;
- Regelung der Abgeltung in- und
ausländischer Gastpatienten/innen.
Der Gesundheitsausschuss
hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald,
Dr. Erwin Rasinger, Heidrun Silhavy,
Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger,
Theresia Haidlmayr, Dr. Günther Kräuter sowie die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Barbara Rosenkranz.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung dieser
Vereinbarung zu empfehlen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (692 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004-12-01
August Wöginger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau