709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 257/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festlegung von qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen
Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Ziele der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre sind in qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen festzulegen. Damit ist sicherzustellen, dass alle Akteure im Gesundheitswesen zielgerichtet und koordiniert vorgehen.
Es geht dabei insbesondere um die koordinierte Vorgangsweise bei:
Herz- Kreislauferkrankungen; Krebserkrankungen; der mentalen Gesundheit/psychischen Störungen; Diabetes; Erkrankungen des Bewegungsapparates; Allergien;
Demenzerkrankungen; der geriatrischen Versorgung/Hospizwesen; der betrieblichen Gesundheitsförderung und einer „Gesunden Gesellschaft".
Die SPÖ hat zehn konkrete Gesundheitsziele für Österreich erarbeitet
In den Jahren 2004 - 2014 sollen folgende Gesundheitsziele erreicht werden:
Gesundheitsziel 1 Herz-Kreislauferkrankungen
Deutlicher Rückgang der Morbidität und Mortalität in Folge von Herz-Kreislauferkrankungen um 20 % bei den unter 60-Jährigen sowie Steigerung der Eigenkompetenz in der Bevölkerung.
Gesundheitsziel 2 Krebserkrankungen
Steigerung der Inanspruchnahme der Vorsorgemaßnahmen mit spezieller Berücksichtigung sozioökonomisch benachteiligter Gruppen um 30 %, sowie Verbreitung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Früherkennung und Bekämpfung der Brustkrebserkrankungen bei Frauen.
Gesundheitsziel 3 Mentale Gesundheit/Psychische Störungen
Aus- und Aufbau niederschwelliger psychologischer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgungsangebote im intra- und extramuralen Bereich mit dem Ziel der Reduktion von individuellen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen.
Gesundheitsziel 4 Diabetes
Steigerung der Identifizierung von Risikopersonen (Verringerung der Dunkelziffer) von Diabetes-Typ II um 50 %, Vermeidung von Neuerkrankungen bei Risikopersonen und effizientes Case-Management im Krankheitsfall.
Gesundheitsziel 5 Erkrankungen des Bewegungsapparates
Reduzierung von Haltungsschäden bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen um 20 % sowie die Verzögerung von altersbedingten Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates.
Gesundheitsziel 6 Allergien
Schaffung allergen- und toxinarmer Umweltbedingungen sowie Verbreitung von Informationen über potentielle Allergierisikofaktoren im privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich.
Gesundheitsziel 7 Demenzerkrankungen
Früherkennung und Therapie demenzieller
Erkrankungen sowie Förderung und Stabilisierung
der Alltagskompetenz und physischen Mobilität bei betroffenen Personen.
Gesundheitsziel 8 Geriatrische Versorgung / Hospizwesen
Sicherstellung einer flächendeckenden und menschenwürdigen
geriatrischen Versorgung
sowie Integration des sterbenden Menschen und seiner Bedürfnisse in das
gesellschaftliche
Bewusstsein und in die Strukturen des Gesundheitswesens (Sterbebegleitung).
Gesundheitsziel 9 Betriebliche Gesundheitsförderung
Innerhalb der nächsten 10 Jahre sollen 50 %
der österreichischen Betriebe betriebliche
Gesundheitsförderung nachhaltig als moderne Unternehmensstrategie implementiert
haben.
Gesundheitsziel 10 Gesunde Gesellschaft
Höhere Lebenserwartung und Steigerung der
Lebensqualität durch sozialen Zusammenhalt
und sozioökonomische Solidarität.
Zur konsequenten Ausrichtung der
Gesundheitspolitik sollen diese evaluierbaren
Gesundheitsziele festgelegt werden, die den gesundheitspolitischen Akteuren als
Orientierung
dienen und so in den Versorgungsalltag einfließen.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen
Sitzungen am 28. November 2003 und am 1. Dezember 2004 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter im
Ausschuss, Abgeordneter Manfred Lackner die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Heidrun Silhavy, Dr. Erwin Rasinger,
Ridi Steibl, Elmar Lichtenegger,
Dr. Kurt Grünewald, Heidrun Walther,
Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger,
Dr. Günther Kräuter sowie die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Barbara Rosenkranz.
Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Manfred Lackner nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004-12-01
Barbara Riener Barbara
Rosenkranz
Berichterstatterin Obfrau