714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 282/A der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, BGBl. Nr. 746/1996, geändert wird

Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Angesichts der finanziellen Lage der sozialen Krankenversicherung ist es geboten, jene Ungerechtigkeiten, die die geltende Beihilfenregelung des GSBG zu deren Lasten enthält, zu beseitigen und insbesondere die Krankenkassen ebenso zu behandeln wie die Betreiber von Spitälern und die Ärzte. Eine Schlechterstellung der Kassen gegenüber ihren Partnern im Gesundheitswesen ist keinesfalls gerechtfertigt.

Durch die Umstellung des österreichischen Mehrwertsteuersystems auf die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften und den dadurch bedingten Entfall der („echten") Umsatzsteuerbefreiungen im öffentlichen Gesundheitswesen (Vertragsärzte der Kassen, [gemeinnützige] Spitäler, Versicherungen, Krankenfürsorgen etc.) entstanden den genannten Stellen wesentliche finanzielle Belastungen. Dafür wurde durch das GSBG ein unterschiedlicher Ausgleich vorgesehen: Krankenanstalten erhalten einen vollständigen Ausgleich („1:1") ihrer Steuerbelastung, während Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten lediglich eine pauschalierte Abgeltung erhalten und Ärzte in Erwerbsgesellschaften nach wie vor den Vorsteuerabzug geltend machen können, was in der Praxis ebenfalls auf einen 1:1-Ausgleich hinausläuft.

Derzeit ist der Pauschalbeitrag nach der Verordnung zum GSBG für die Sozialversicherung 4,3 %. Dieser Satz ist zu gering.

Die Pauschalierung war ursprünglich (1997) höher als die tatsächliche Steuerbelastung, in den letzten Jahren blieben die Pauschalbeträge aber deutlich hinter den zusätzlichen Steuerbelastungen der Sozialversicherungsträger zurück. Die finanzielle Entwicklung zeigt folgendes Bild:

 

Jahr

in Mio. Euro

Kostenneutraler

Prozentsatz GSBG

NAV

Beihilfe GSBG (4,3 %)

Differenz

1997

347

361

+ 14

4,1

1998

395

381

- 14

4,5

1999

439

405

- 34

4,7

2000

457

419

- 38

4,7

2001

478

435

- 43

4,7

2002

500

451

- 49

4,8

1997-2002

2.616

2.452

- 164

(ab 1997 bis 2002) 4,6

Im gesamten Zeitraum betrug die Belastung der Sozialversicherung 164 Mio. Euro.

Insgesamt ergibt sich somit in diesen Jahren ein Saldo von ca. 164 Mio. € zu Lasten der Sozialversicherung, was auch wesentlich die Gebarungsabgänge der Krankenkassen erklärt. Davon entfielen rund 93 % bzw. 153 Mio. Euro auf die Krankenversicherung.

Dieser Gebarungsabgang ist derzeit wesentlich durch eine Verordnung des Finanzmimsters bedingt, nicht durch das Verhalten der Krankenkassen selbst.

Für die Jahre darauf zeigt sich folgende Vorausberechnung, welche belegt, dass der Prozentsatz kein geeignetes Mittel ist, die Situation adäquat zu regeln - aus diesem Grund erhalten ja auch Krankenanstalten ihre Ansprüche nach dem GSBG nicht über einen Pauschalsatz, sondern nach konkreten Beträgen abgerechnet:

 

 

 

in Mio. Euro

 

Kostenneutraler

Prozentsatz GSBG

 

 

 

 

Jahr

NAV

Beihilfe GSBG

(4,3 %)

Differenz

 

 

 

 

 

 

 

 

2003

530

471

- 59

4,8

2004

561

491

- 70

4,9

2005

595

512

- 83

5,0

2006

630

534

- 96

5,1

2003-2006

2.316

2.008

- 308

(für 2003 bis 2006) 5,0

 

Abgesehen von der dadurch entstehenden Ungleichbehandlung führt die pauschalierte Abrechnung überdies zu einem unzweckmäßigen Verwaltungsaufwand durch Erhebungen, Akontozahlungen und Rückverrechnungen. Diese Belastung ist einer der wesentlichen Gründe für die schlechte finanzielle Situation der sozialen Krankenversicherung. Es soll daher vorgesehen werden, dass Versicherungsträger ebenso wie Krankenanstalten den Vorsteuerausfall vollständig ersetzt erhalten. Dies soll rückwirkend ab Inkrafttreten des GSBG gelten.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter im Ausschuss Ing. Erwin Kaipel die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Theresia Haidlmayr, Mag. Johann Maier, Ridi Steibl, Elmar Lichtenegger, Mag. Christine Lapp, Erika Scharer, Heidrun Silhavy, Karl Donabauer, Anna Höllerer, Beate Schasching sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Manfred Lackner nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004-12-01

Ridi Steibl                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau