715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Über die Notwendigkeit einer Verbesserung der medizinischen Datenlage in Österreich besteht parteiübergreifender Konsens.

Trotz einer riesigen Datenfülle werden Daten schlecht kommuniziert, kaum verglichen oder auf Plausibilität überprüft. Statt brauchbarer Unterlagen entstehen so Datenfriedhöfe. Gesundheitspolitische relevante Analysen und zielgerichtete Handlungen bedürfen allerdings einer klaren Datenlage.

Nicht- und Fehlinformationen führen zu fehlendem Problembewusstsein und anhaltenden Qualitätsmängeln. Nicht nur Expertinnen und Entscheidungsträger werden so getäuscht auch Patientinnen und ihre Angehörige haben ein Anrecht auf Transparenz und das Offenlegen von Ergebnisqualitäten.

Diese Problem wurden kürzlich durch die gegenwärtige Auseinandersetzung um das Buch „Weggelegt - Kinder ohne Medizin" nochmals in der Öffentlichkeit deutlich und exemplarisch aufgezeigt.

So sind etwa die Angaben über die Bettenzahl diverser klinischer Abteilungen der Universitätskinderklinik in Wien widersprüchlich und entsprechen in der Praxis nicht jenen des Krankenanstaltenplanes.

Im Gegensatz zur Darstellung des ÖBIG standen am 25.0.03 an der klinischen Abteilung für allgemeine Pädiatrie nicht die laut Spitalskompass genannten 96 Betten, sondern lediglich 49 Betten zur Verfügung.

Derartige Widersprüchlichkeiten in der gesundheitspolitischen Diskussion um Leistungsangebotsplanung und Versorgungsqualität sind nicht hinzunehmen und werfen ein schlechtes Bild auf Planung und Dokumentation im Bereich verantwortlicher Stellen.

Wenn nun in dieser Auseinandersetzung sogar die Zahl an Kindern durchgeführter Herzoperationen nicht den realen Verhältnissen entspricht (siehe Daten ÖBIG und jene von der AG Kinderkardiologie erhobene Mortalitätsstatistik ), so sind politische Konsequenzen angezeigt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 28. November 2003, am 5. Oktober 2004 und am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter im Ausschuss, Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Theresia Haidlmayr, Dr. Erwin Rasinger, Renate Csörgits, Maria Grander, Erwin Spindelberger, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier, Elmar Lichtenegger, Erika Scharer, Ridi Steibl, Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Karl Donabauer, Anna Höllerer, Beate Schasching sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag und damit auch ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Herta Mikesch gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004-12-01

Herta Mikesch                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau