717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (700 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird
Der Konsum von
Tabak ist in Industrieländern wie Österreich die bedeutendste Ursache vermeidbarer
Krankheiten und Todesfälle. Weltweit sterben derzeit nach Schätzungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich über vier Millionen Menschen
vorzeitig an den Folgen tabakbedingter Krankheiten. Diese Zahl wird sich
innerhalb der nächsten Jahrzehnte auf rund 10 Millionen pro Jahr erhöhen, wenn
gegen diese Entwicklung nichts unternommen wird. Angesichts dieser enormen
Bedrohung ist politisches Handeln dringend erforderlich.
Der Entwurf sieht
in Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG, CELEX 32003L0033, in Zusammenschau mit
der Empfehlung des Rates 2003/54/EG, CELEX 32003H0054, sowie dem
Tabakrahmenübereinkommen der WHO WHA56.1 ein umfassendes Verbot der Werbung und
des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor. Darüber hinaus wird - der Empfehlung
des Rates 2003/54/EG, CELEX 32003H0054, folgend - ein Verbot des
Inverkehrbringens von Einzelzigaretten oder Zigarettenpackungen unter 20 Stück
statuiert.
Es ist heute
wissenschaftlich anerkannt, dass auch Passivrauchen schadet, immer mehr
Erkrankungen werden mit Passivrauchen in Verbindung gebracht. Im Lichte dieser
Erkenntnis sowie der bis dato als lex imperfecta bestehenden
Rauchverbotsregelungen werden die Nichtraucherschutzbestimmungen im Sinne einer
Ausweitung der bestehenden Rauchverbote, verpflichtender Ausschilderung von
Rauchverboten und der Einführung einer künftigen Sanktion bei Verstoß gegen die
Ausschilderungspflicht nach einer Einführungsphase ab 1.1.2007 verschärft.
Bis zum 1.1.2007
wird überdies die Einhaltung der Rauchverbote evaluiert und werden
gegebenenfalls notwendige darüber hinausgehende Maßnahmen einschließlich
Sanktionen auch bei einem Verstoß gegen sonstige Rauchverbotsregelungen
geprüft.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die
Abgeordneten Beate Schasching, Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp,
Manfred Lackner, Mag. Johann
Maier
sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Lichtenegger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (700 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004-12-01
Elmar Lichtenegger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau