717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (700 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabak­erzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird

Der Konsum von Tabak ist in Industrieländern wie Österreich die bedeutendste Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle. Weltweit sterben derzeit nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich über vier Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen tabakbedingter Krankheiten. Diese Zahl wird sich innerhalb der nächsten Jahrzehnte auf rund 10 Millionen pro Jahr erhöhen, wenn gegen diese Entwicklung nichts unternommen wird. Angesichts dieser enormen Bedrohung ist politisches Handeln dringend erforderlich.

Der Entwurf sieht in Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG, CELEX 32003L0033, in Zusammenschau mit der Empfehlung des Rates 2003/54/EG, CELEX 32003H0054, sowie dem Tabakrahmenübereinkommen der WHO WHA56.1 ein umfassendes Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor. Darüber hinaus wird - der Empfehlung des Rates 2003/54/EG, CELEX 32003H0054, folgend - ein Verbot des Inverkehrbringens von Einzelzigaretten oder Zigarettenpackungen unter 20 Stück statuiert.

Es ist heute wissenschaftlich anerkannt, dass auch Passivrauchen schadet, immer mehr Erkrankungen werden mit Passivrauchen in Verbindung gebracht. Im Lichte dieser Erkenntnis sowie der bis dato als lex imperfecta bestehenden Rauchverbotsregelungen werden die Nichtraucherschutzbestimmungen im Sinne einer Ausweitung der bestehenden Rauchverbote, verpflichtender Ausschilderung von Rauchverboten und der Einführung einer künftigen Sanktion bei Verstoß gegen die Ausschilderungspflicht nach einer Einführungsphase ab 1.1.2007 verschärft.

Bis zum 1.1.2007 wird überdies die Einhaltung der Rauchverbote evaluiert und werden gegebenenfalls notwendige darüber hinausgehende Maßnahmen einschließlich Sanktionen auch bei einem Verstoß gegen sonstige Rauchverbotsregelungen geprüft.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Beate Schasching, Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Lichtenegger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (700 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004-12-01

                     Elmar Lichtenegger                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau