719 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 279/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten

Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, US Advisory Committee on Blood Safety- and Availability, Europäische Union) über die Erkrankungen Hepatitis C, TSE und anderen durch Blut übertragbaren Erkrankungen zeigen, dass es zu verstärkten Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss.

Die Bestimmungen des österreichischen Blutsicherheitsgesetzes 1999 berücksichtigen die jüngsten Entwicklungen natürlich noch nicht und müssen erweitert werden.

Insbesondere durch den technischen Fortschritt ist es im Gesundheitsbereich notwendig, die Instrumente der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Die Ergebnisse der Vorarbeiten auf europäischer Ebene sind bei allen Überlegungen einzubeziehen, da sich die Verarbeitung und Verwendung von Blut und Blutprodukten, insbesonders von Blutplasma, nicht auf Österreich begrenzt.

Grundsätzlich ist im Sinne einer durchgängigen Qualitätssicherung sowohl für Spenderinnen als auch für Patientinnen, aber auch für die Industrie und die Gesundheitsdienstleister, auf dem Sektor Blut und Blutprodukte eine elektronische Dokumentation sicherzustellen.

Die lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen bei der Produktion, Lagerung, Logistik, Transfusion, Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten ist von höchster Bedeutung.

Der gesamte Lebenszyklus von Blut und Blutprodukten reicht über die Regelungen des Blutsicherheitsgesetzes hinaus. Insbesondere die rasche Übermittlung von Informationen über Transfusionsnebenwirkungen oder Qualitätsmangel von Blut und Blutprodukten an die Be- hörde sowie die rasche Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdenden Chargen müssen ermöglicht werden.

Digitale Dokumente müssen in diesem sensiblen Bereich, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000, gegebenenfalls des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung in elektronischer Form an die berechtigten Stellen übermittelt und verarbeitet werden können. Nur dadurch ist sicherzustellen, dass es zu keinem Bruch der Informationskette und damit verbundenen Qualitätsminderungen kommt.

Qualitätsgesicherte Produkte und Daten im Sektor Blut und Blutprodukte sind sowohl für die Einzelperson als auch für die Gesamtbevölkerung von sozialer, medizinischer und ökonomischer Bedeutung.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 17. März und am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin im Ausschuss, Abgeordnete Heidrun Silhavy, die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Johann Maier, Ridi Steibl, Dr. Günther Kräuter, Dr. Kurt Grünewald, Manfred Lackner sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Manfred Lackner nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004-12-01

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler   Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau