722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege
Die Abgeordneten
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 24. September 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„In Österreich wohnen 65.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, mehr als 30.000 sind pflegebedürftig. Das Pflegeheim stellt für diese Personengruppe die letzte Lebensstation dar.
Lt. internationalen Studien sterben 14 % der Pflegeheimbewohnerinnen im ersten Monat, 33 % im ersten Vierteljahr, 46 % im ersten halben Jahr und 58 % im gesamten ersten Jahr nach der Aufnahme. Nach 5 Jahren sind 90 % verstorben.
Pflegeheime sind also im Grunde genommen Hospize, jedoch mit gravierenden Unterschieden zu den echten Hospizen.
Das oft überlastete Personal hat nur wenig Zeit für Sterbebegleitung, und ist auch nicht entsprechend ausgebildet.
Es besteht ein enormer rechtlicher und
faktischer Handlungsbedarf, um insbesondere das im Krankenanstaltengesetz
garantierte Recht auf einen würdigen Tod allen Menschen in stationären
Einrichtungen umsetzen zu können.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter im Ausschuss, Abgeordneter Dr. Kurt
Grünewald die Abgeordneten Ridi Steibl, Ing. Erwin Kaipel sowie
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Ein von den Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Manfred Lackner, Barbara Rosenkranz und Ridi Steibl eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„In Österreich wohnen 65.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen, mehr als 30.000 sind pflegebedürftig. Das Pflegeheim stellt für diese Personengruppe die letzte Lebensstation dar.
Lt. internationalen Studien sterben 14 % der Pflegeheimbewohner/innen im ersten Monat, 33 % im ersten Vierteljahr, 46 % im ersten halben Jahr und 58 % im gesamten ersten Jahr nach der Aufnahme. Nach 5 Jahren sind 90 % verstorben. Pflegeheime sind also im Grunde genommen Hospize, jedoch mit gravierenden Unterschieden zu den echten Hospizen.
Das oft überlastete Personal hat nur wenig Zeit für Sterbebegleitung, und ist auch nicht entsprechend ausgebildet.
In der neuen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG wurde dazu vereinbart:
’Im Besonderen wird vereinbart, eine
österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgung im
Palliativ- und Hospizbereich einheitlich zu planen sowie prioritär umzusetzen.
Im Sinne eines bedarfsgerechten Angebotes ist die Realisierung der
übergreifenden Planung der Palliativ- und Hospizversorgung in allen Bereichen
und auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung, d.h. im stationären Akut- und
Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie an den Nahtstellen zum
Pflegebereich sicherzustellen.’“
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Lichtenegger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2004-12-01
Elmar Lichtenegger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau