730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 222/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Lehrereinstiegsgehälter - Änderung der Lebensverdienstkurve

Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Lebensverdienstkurve der LehrerInnen in Österreich weicht stark vom OECD-Mittel ab. Dazu gibt es jährlich einen auf US-Dollar basierenden Vergleich der Jahreseinkommen in allen OECD-Staaten. Das Einstiegsgehalt österreichischer LehrerInnen beträgt jährlich 24.200 Dollar, das Gehalt nach 15 Jahren 30.600 Dollar und das Höchstgehalt 53.800 Dollar. Verglichen mit dem OECD-Durchschnitt steigen Österreichs LehrerInnen mit 400 Dollar mehr ein, verdienen nach 15 Jahren 3.000 Dollar weniger und liegen beim Höchstgehalt um 12.400 (!) Dollar über dem Durchschnitt.

Es zeigt sich also, dass Österreichs LehrerInnen an höheren Schulen vor allem im Hinblick auf den Wohlstand des Landes und die dadurch über dem Durchschnitt liegenden Lebenseinkommen mit unterdurchschnittlichen Gehältern einstiegen, nach 15 Jahren wesentlich unter dem Durchschnitt und dafür am Ende drastisch darüber liegen. Das Gehalt steigt im Lauf der Jahre auf das 2,4-fache des Einstiegsgehaltes. Während es in fast allen Ländern verschiedene Zulagensysteme gibt, z.B. für Weiterbildung, Lehrqualifikation in mehreren Fächern oder besondere Aufgaben wie Lernbetreuung, wird in Österreich nur eines honoriert, das Altern. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im PflichtschullehrerInnenbereich.

Niemand wird ernsthaft behaupten, dass die Leistung knapp vor der Pensionierung um 140% höher als zu Beginn der Berufslaufbahn oder um fast 80% höher als nach 15 Jahren Berufserfahrung ist.

Gerade dann, wenn durch Hausstandsgründung, durch Kinder in Folge eingeschränkter Erwerbstätigkeit bzw. des notwendigen Betreuungsaufwands der finanzielle Bedarf am höchsten ist, wird in Österreich weit unterdurchschnittlich verdient. Die hohen Einkünfte vor der Pensionierung führen zu einer beträchtlichen Sparquote. Das ist weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch entspricht es den Bedürfnissen. Im öffentlichen Bereich endet der Versuch, die Personalkosten einzudämmen nach wie vor in Frühpensionierungswellen. Ein solches, auf Altersbelohnung ausgerichtetes Gehaltsschema führt auch dazu, dass die Bereitschaft zu einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit sehr gering ist. In vielen Fällen ist es nicht wünschenswert, dass LehrerInnen bis 65 im Klassenzimmer stehen. Aber wer verzichtet freiwillig auf Bezüge, die bei einem Wechsel in diesem Alter sonst nirgends zu erzielen sind?

Bei den LehrerInnen ist die Differenz zwischen Einstiegs- und Höchstbezug (242%) international einzigartig. Einige Länder wie Dänemark, Australien oder England haben bereits wesentlich flachere Gehaltskurven mit einer Steigerung von etwa 40% eingeführt. Im Volksschulbereich verdienen dänische LehrerInnen am Ende überhaupt nur 10% mehr als zu Beginn.

Die Grünen haben für LehrerInnen an höheren Schulen ein neues Gehaltsmodell entwickelt, das analog für den gesamten öffentlichen Bereich angewendet werden kann und Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft hätte. Die Einstiegsgehälter werden von 1.750 auf 2.500 Euro monatlich angehoben, nach drei Jahren steigt der Bezug auf 2.750 Euro, nach 6 Jahren wird der Höchstbezug von 3.000 Euro monatlich erreicht. Statt der bestehenden 18 gibt es in Zukunft nur mehr 2 Steigerungsstufen. Der Lebensverdienst bleibt gleich, die Einstiegsbezüge könnten um 750 Euro angehoben werden, nach 6 Jahren würden LehrerInnen um 1.040 Euro mehr verdienen. Ab dem 22. Berufsjahr liegen in diesem Schema die Bezüge unter den heutigen. Am Ende des Erwerbslebens verdienen LehrerInnen dann um 1.240 Euro pro Monat weniger.

Im Zuge der Pensionsharmonisierung wird es zumindest bei neu einsteigenden öffentlich Bediensteten zu Pensionsverlusten kommen. Die Grünen fordern, dass diese Verluste zum Teil durch eine Erhöhung der Aktivbezüge ausgeglichen werden. Anstatt diese zusätzlichen Mittel gleichmäßig zu verteilen, sollen dafür, wie international üblich, Leistungsanreize im Bereich zusätzlicher Ausbildung, der Weiterbildung sowie besonderer Aufgaben gesetzt werden.

Damit hätte Österreich ein modernes, volkswirtschaftlich sinnvolles Gehaltsschema, das die Benachteiligung junger Menschen abbaut, wesentlich besser an die Bedürfnisse in den Lebensphasen angepasst ist und Anreize für Qualitätsverbesserungen liefert.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Fritz Neugebauer, Wolfgang Großruck und Dieter Brosz. Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 1. Dezember 2004 hat der Unterrichtsausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dieter Brosz, Silvia Fuhrmann, Fritz Neugebauer, Mares Rossmann und DDr. Erwin Niederwieser das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Fritz Neugebauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 12 01

Fritz Neugebauer Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann