730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 222/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Lehrereinstiegsgehälter - Änderung der Lebensverdienstkurve
Die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Lebensverdienstkurve der LehrerInnen
in Österreich weicht stark vom OECD-Mittel ab. Dazu gibt es jährlich einen auf
US-Dollar basierenden Vergleich der Jahreseinkommen in allen OECD-Staaten. Das
Einstiegsgehalt österreichischer LehrerInnen beträgt jährlich 24.200 Dollar,
das Gehalt nach 15 Jahren 30.600 Dollar und das Höchstgehalt 53.800 Dollar.
Verglichen mit dem OECD-Durchschnitt steigen Österreichs LehrerInnen mit 400
Dollar mehr ein, verdienen nach 15 Jahren 3.000 Dollar weniger und liegen beim
Höchstgehalt um 12.400 (!) Dollar über dem Durchschnitt.
Es zeigt sich also, dass Österreichs
LehrerInnen an höheren Schulen vor allem im Hinblick auf den Wohlstand des
Landes und die dadurch über dem Durchschnitt liegenden Lebenseinkommen mit
unterdurchschnittlichen Gehältern einstiegen, nach 15 Jahren wesentlich unter
dem Durchschnitt und dafür am Ende drastisch darüber liegen. Das Gehalt steigt
im Lauf der Jahre auf das 2,4-fache des Einstiegsgehaltes. Während es in fast
allen Ländern verschiedene Zulagensysteme gibt, z.B. für Weiterbildung,
Lehrqualifikation in mehreren Fächern oder besondere Aufgaben wie
Lernbetreuung, wird in Österreich nur eines honoriert, das Altern. Ein
ähnliches Bild zeigt sich auch im PflichtschullehrerInnenbereich.
Niemand wird ernsthaft behaupten, dass die
Leistung knapp vor der Pensionierung um 140% höher als zu Beginn der
Berufslaufbahn oder um fast 80% höher als nach 15 Jahren Berufserfahrung ist.
Gerade dann, wenn durch Hausstandsgründung,
durch Kinder in Folge eingeschränkter Erwerbstätigkeit bzw. des notwendigen
Betreuungsaufwands der finanzielle Bedarf am höchsten ist, wird in Österreich
weit unterdurchschnittlich verdient. Die hohen Einkünfte vor der Pensionierung
führen zu einer beträchtlichen Sparquote. Das ist weder volkswirtschaftlich
sinnvoll noch entspricht es den Bedürfnissen. Im öffentlichen Bereich endet der
Versuch, die Personalkosten einzudämmen nach wie vor in
Frühpensionierungswellen. Ein solches, auf Altersbelohnung ausgerichtetes
Gehaltsschema führt auch dazu, dass die Bereitschaft zu einem Wechsel der
beruflichen Tätigkeit sehr gering ist. In vielen Fällen ist es nicht
wünschenswert, dass LehrerInnen bis 65 im Klassenzimmer stehen. Aber wer
verzichtet freiwillig auf Bezüge, die bei einem Wechsel in diesem Alter sonst
nirgends zu erzielen sind?
Bei den LehrerInnen ist die Differenz
zwischen Einstiegs- und Höchstbezug (242%) international einzigartig. Einige
Länder wie Dänemark, Australien oder England haben bereits wesentlich flachere
Gehaltskurven mit einer Steigerung von etwa 40% eingeführt. Im
Volksschulbereich verdienen dänische LehrerInnen am Ende überhaupt nur 10% mehr
als zu Beginn.
Die Grünen haben für LehrerInnen an höheren
Schulen ein neues Gehaltsmodell entwickelt, das analog für den gesamten
öffentlichen Bereich angewendet werden kann und Vorbildwirkung für die
Privatwirtschaft hätte. Die Einstiegsgehälter werden von 1.750 auf 2.500 Euro
monatlich angehoben, nach drei Jahren steigt der Bezug auf 2.750 Euro, nach 6
Jahren wird der Höchstbezug von 3.000 Euro monatlich erreicht. Statt der
bestehenden 18 gibt es in Zukunft nur mehr 2 Steigerungsstufen. Der
Lebensverdienst bleibt gleich, die Einstiegsbezüge könnten um 750 Euro
angehoben werden, nach 6 Jahren würden LehrerInnen um 1.040 Euro mehr
verdienen. Ab dem 22. Berufsjahr liegen in diesem Schema die Bezüge unter den
heutigen. Am Ende des Erwerbslebens verdienen LehrerInnen dann um 1.240 Euro pro Monat weniger.
Im Zuge der Pensionsharmonisierung wird es
zumindest bei neu einsteigenden öffentlich Bediensteten zu Pensionsverlusten
kommen. Die Grünen fordern, dass diese Verluste zum Teil durch eine Erhöhung
der Aktivbezüge ausgeglichen werden. Anstatt diese zusätzlichen Mittel
gleichmäßig zu verteilen, sollen dafür, wie international üblich,
Leistungsanreize im Bereich zusätzlicher Ausbildung, der Weiterbildung sowie
besonderer Aufgaben gesetzt werden.
Damit hätte Österreich ein modernes,
volkswirtschaftlich sinnvolles Gehaltsschema, das die Benachteiligung junger
Menschen abbaut, wesentlich besser an die Bedürfnisse in den Lebensphasen
angepasst ist und Anreize für Qualitätsverbesserungen liefert.“
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Dieter Brosz. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Fritz Neugebauer, Wolfgang Großruck und Dieter Brosz. Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.
Am 1. Dezember 2004 hat der Unterrichtsausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dieter Brosz, Silvia Fuhrmann, Fritz Neugebauer, Mares Rossmann und DDr. Erwin Niederwieser das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Fritz Neugebauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 12 01
Fritz Neugebauer Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann