732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (702 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert werden, hat der Finanzausschuss am 1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Diese Änderung ist eine notwendige Ergänzung zur Umsetzung der im Rahmen des Gesamtpaketes zum Finanzausgleich 2005 bis 2008 zwischen Ländern, Städten, Gemeinden und den Bund vereinbarten Krankenversicherungsbeitragserhöhung um 0,1% für die Jahre 2005 bis 2008.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

Franz Glaser Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann