732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Finanzausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die
Regierungsvorlage (702 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der
Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige
finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden
(Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten
und Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Bundesfinanzgesetz
2005 geändert werden, hat der
Finanzausschuss am 1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr.
Günter Stummvoll und Josef Bucher mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem
Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen
Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz
1967 zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war
wie folgt begründet:
„Diese Änderung ist eine notwendige Ergänzung zur Umsetzung der im
Rahmen des Gesamtpaketes zum Finanzausgleich 2005 bis 2008 zwischen Ländern,
Städten, Gemeinden und den Bund vereinbarten Krankenversicherungsbeitragserhöhung
um 0,1% für die Jahre 2005 bis 2008.“
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 01
Franz Glaser Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann