733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (701 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)

 

Im Paktum über den Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 verpflichteten sich Bund, Länder und Gemeinden durch ein gemeinsames Zusammenwirken dazu beizutragen, dass Attraktivität und Stabilität des Wirtschaftsstandortes, die hohe Lebensqualität und der Wohlstand in Österreich und unser hoher sozialer Standard weiterhin langfristig abgesichert werden. Beiträge des Bundes zur Verwirklichung dieses Zieles wurden bereits im Budgetprogramm der Bundesregierung gemäß § 12 BHG vom Juni 2003 dargelegt, Länder und Gemeinden verpflichteten sich im Paktum in Wahrnehmung ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung, zu diesem Ziel im Wege des Finanzausgleichs und einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik nach den Bestimmungen des Paktums beizutragen.

Von wesentlicher Bedeutung für die erforderliche Orientierung Österreichs ist die internationale Stabilitätsentwicklung insbesondere in den EU-Ländern, die generell einen weiterhin hohen Stabilitätsbedarf erzeugt.

Budgetsaldo (Maastricht, in % des BIP)

1991-95

1996-00

2000

2001

2002

2003

2004e

2005f

Belgien

-5,9

-1,3

0,2

0,6

0,1

0,4

-0,1

-0,3

Deutschland

-3,1

-1,7

1,3

-2,8

-3,7

-3,8

-3,9

-3,4

Griechenland

-11,5

-4,0

-4,1

-3,7

-3,7

-4,6

-5,5

-3,6

Spanien

-5,6

-2,6

-0,9

-0,4

-0,1

0,4

-0,6

-0,1

Frankreich

-4,5

-2,6

-1,4

-1,5

-3,2

-4,1

-3,7

-3,0

Irland

-2,1

2,1

4,4

0,9

-0,2

0,1

-0,2

-0,6

Italien

-9,1

-3,0

-0,6

-2,6

-2,3

-2,4

-3,0

-3,0

Luxemburg

1,7

3,6

6,0

6,4

2,8

0,8

-0,8

-1,6

Niederlande

-3,5

-0,2

2,2

-0,1

-1,9

-3,2

-2,9

-2,4

Portugal

-5,2

-3,4

-2,8

-4,4

-2,7

-2,8

-2,9

-3,7

Finnland

-5,0

1,3

7,1

5,2

4,3

2,3

2,3

2,1

Tschechien

:

-3,6

-3,7

-5,9

-6,8

-12,6

-4,8

-4,7

Dänemark

-2,6

0,4

1,7

2,1

0,7

0,3

1,0

1,5

Estland

:

-0,9

-0,6

0,3

1,4

3,1

0,5

0,2

Zypern

:

:

-2,4

-2,4

-4,6

-6,4

-5,2

-3,0

Lettland

0,8

-1,5

-2,8

-2,1

-2,7

-1,5

-2,0

-2,8

Litauen

:

-3,2

-2,5

-2,0

-1,5

-1,9

-2,6

-2,5

Ungarn

:

:

-3,0

-4,4

-9,2

-6,2

-5,5

-5,2

Malta

:

:

-6,2

-6,4

-5,8

-9,6

-5,1

-4,0

Polen

-3,2

-2,4

-0,7

-3,8

-3,6

-3,9

-5,6

-4,1

Slowenien

:

:

-3,5

-2,8

-2,4

-2,0

-2,3

-2,2

Slowakei

:

-7,4

-12,3

-6,0

-5,7

-3,7

-3,9

-4,0

Schweden

-7,3

1,2

5,1

2,8

0,0

0,3

0,6

0,6

Vereinigtes Königreich

-5,7

-0,3

3,8

0,7

-1,7

-3,3

-2,8

-2,6

Eurozone

-5,0

-2,1

0,1

-1,7

-2,4

-2,7

-2,9

-2,5

EU-25

:

:

0,8

-1,2

-2,3

-2,8

-2,8

-2,4

EU-15

-5,1

-1,6

1,0

-1,1

-2,1

-2,7

-2,7

-2,4

USA

-4,8

0,0

1,6

-0,4

-3,8

-4,6

-4,2

-4,0

Japan

-0,9

-6,9

-7,5

-6,1

-7,9

-7,5

-7,1

-7,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

-3,9

-2,3

-1,5

0,3

-0,2

-1,1

-1,3

-1,9

Quelle: Herbstprognose der Kommission 2004, Österreich: BMF

Im Rahmen der Einigung über den Finanzausgleich wurde am 25. Oktober 2005 Einver­nehmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Wortlaut eines erneuerten Österreichischen Stabilitätspaktes erzielt. Aufbauend auf den Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspakts 2001 wurden mit diesem Österreichischen Stabilitätspakt 2005 im Wesentlichen folgende Neuerungen vereinbart:

            Zur Erreichung des gesamtstaatlichen Nulldefizits im Jahr 2008 werden geänderte Stabilitätsbeiträge für Bund, Länder und Gemeinden festgelegt.

            Für die Ermittlung des Maastrichtergebnisses für die Jahre 2007 und 2008 werden die Auslegungsregeln des ESVG 95 zugrundegelegt.

            Für das Jahr 2005 und 2006 sind Unterschreitungen des ordentlichen jährlichen Stabilitätsbeitrags nicht zulässig.

            Die Bemühungen zur Haushaltskoordinierung und wechselseitigen Information über die mittelfristige Haushaltsführung werden durch die Vereinbarung der jährlichen Erfassung und Darstellung der Personalstände und der Aktivitätsausgaben der Länder für bestimmte Bereiche sowie durch die Erstellung und Übermittlung einer Sensitivitätsanalyse intensiviert.

Verfassungsrechtliche Erfordernisse:

Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung bildet das Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998 („Ermächtigungs-BVG“). Dieses Bundesverfassungsgesetz ermächtigt Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, miteinander Vereinbarungen ua. über einen Stabili­tätspakt abzuschließen. Auf diese Vereinbarung sind gemäß Art. 2 des genannten Bundes­verfassungsgesetzes die für Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG geltenden bundes- und landesrecht­lichen Vorschriften mit bestimmten Abweichungen anzuwenden.

Dem Inhalt nach bindet die Vereinbarung auch Organe der Bundesgesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a Abs. 1 B-VG der Genehmigung des Nationalrates.

Die Vereinbarung enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Auch die neuerlich vorgesehene Einrich­tung des gesamtösterreichischen Koordinationskomitees und der Länder-Koordinationskomitees, deren Beschlüsse mangels anders lautender Vorschriften einvernehmlich zu fassen sind, ist nicht verfas­sungsändernd, da Art. 2 Abs. 1 Z 1 des „Ermächtigungs-BVG“ dazu ermächtigt, derartige Organe vorzusehen.

Kosten

Zur Vollziehung des Stabilitätspaktes 2005 wird die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Erarbeitung von Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen nach den Bestimmungen des Stabilitätspaktes zu beauftragen sein. Dadurch entstehen dem Bund Kosten in einer mit der Bundesanstalt Statistik Österreich noch endgültig zu verhandelnden Höhe.

Im Übrigen werden bei vereinbarungsgemäßer Umsetzung durch den Stabilitätspakt 2005 keine quantifizierbaren Kosten verursacht. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpflichtungen treten die in der Vereinbarung näher geregelten Kostenfolgen ein.

Generell wird die Vereinbarung jedoch durch die geregelten Stabilitätsverpflichtungen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dauerhaft stabiler und gesunder öffentlicher Finanzen der österreichischen öffentlichen Haushalte und damit zur Kosteneinsparung leisten.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Werner Fasslabend, Mag. Werner Kogler, Jakob Auer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Josef Bucher, Dr. Reinhold Mitterlehner, Mag. Dietmar Hoscher, Michaela Sburny, Mag. Kurt Gaßner, Georg Keuschnigg, Mag. Hans Langreiter, Mag. Johann Moser, Mag. Walter Tancsits sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) (701 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 12 01

 

Franz Glaser Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann