735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (642 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung die Ermächtigung zur Veräußerung einer für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft in Wien.

Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI  des Bundesfinanzgesetzes 2004 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keineVeräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.

Gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes kommt dem Bundesrat kein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über das Bundesvermögen betreffen, zu.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügung den Bund als Träger von Privatrechten trifft.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (642 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

Franz Glaser Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann