736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (663 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird

Mit der vorliegenden Novelle zum Scheidemünzengesetz wird die Verpflichtung zur Annahme von auf Euro lautenden Gedenk- und Goldmünzen im Zahlungsverkehr nunmehr auch betragsmäßig beschränkt. Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139 vom 11. Mai 1998, regelt lediglich den Annahmezwang von Euro- und Cent-Münzen, die für den Umlauf in allen am Euro teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten bestimmt sind. Die Regelung für Scheidemünzen, die lediglich im ausgebenden Mitgliedstaat Zahlungsmittelfunktion haben, bleibt dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Die Regelung ist somit EU-konform.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (663 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

Mag. Peter Michael Ikrath Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann