736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (663 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird
Mit der
vorliegenden Novelle zum Scheidemünzengesetz wird die Verpflichtung zur Annahme
von auf Euro lautenden Gedenk- und Goldmünzen im Zahlungsverkehr nunmehr
auch betragsmäßig beschränkt. Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die
Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139 vom 11. Mai 1998, regelt
lediglich den Annahmezwang von Euro- und Cent-Münzen, die für den Umlauf in
allen am Euro teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten bestimmt sind. Die Regelung
für Scheidemünzen, die lediglich im ausgebenden Mitgliedstaat
Zahlungsmittelfunktion haben, bleibt dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Die
Regelung ist somit EU-konform.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr.
Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (663 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 01
Mag. Peter Michael Ikrath Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann