737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (627 der
Beilagen): Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Das Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag
und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50
Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG
die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, da Angelegenheiten, die den
selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Das
Abkommen hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde
noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind der
unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass
eine Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht
erforderlich ist.
Mit Kasachstan
besteht derzeit noch kein Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Durch die Entwicklung der
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kasachstan ist jedoch der
Abschluss eines Abkommens erforderlich geworden. Es soll damit auch der
Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu
diesem Staat gestärkt werden.
Es wurden daher im
November 1996 in Wien Verhandlungen mit Kasachstan aufgenommen. Die Verhandlungen
wurden im Oktober 1997 in Almaty und im Juni 1998 in Wien fortgesetzt. Die
endgültige Einigung über den Abkommenstext erfolgte auf schriftlichem Wege.
Das Abkommen wurde am 7. Mai 2003
in Astana vom kasachischen Vize-Finanzminister und von der österreichischen
Botschafterin paraphiert.
Das Abkommen folgt
im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen
Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens
(OECD-MA) aus dem Jahr 1992 (idF 1997). Mit dem In-Kraft-Treten des
Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen
Wirkungen verbunden sein.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Mag.
Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (627 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 12 01
Mag. Peter Michael Ikrath Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann