746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (699 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

Von Sozialversicherungsträgern werden geringere Gebühren eingehoben, als für unversicherte Privatpatienten. Für externe medizinische Versorgungsleistungen im Straf- und Maßnahmenvollzug soll diese Begünstigung durch Gewährung eines freiwilligen Pauschalbetrages durch die Länder für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 erreicht werden, nachdem der Bund keine Beiträge für Insassen von Justizanstalten an eine Krankenversicherung leistet.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung dieser Vereinbarung  zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (699 der Beilagen)  wird genehmigt.

Wien, 2004 12 01

Michael Praßl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau