746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die
Regierungsvorlage (699 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung
stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen
Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
Von
Sozialversicherungsträgern werden geringere Gebühren eingehoben, als für
unversicherte Privatpatienten. Für externe medizinische Versorgungsleistungen
im Straf- und Maßnahmenvollzug soll diese Begünstigung durch Gewährung eines
freiwilligen Pauschalbetrages durch die Länder für die Jahre 2005 bis
einschließlich 2008 erreicht werden, nachdem der Bund keine Beiträge für
Insassen von Justizanstalten an eine Krankenversicherung leistet.
Der
Justizausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in
Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Art.
15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von
öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (699 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 12 01
Michael Praßl Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau