748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (644 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2004 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2004 – BÜG 2004)
Verschiedene
Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2004 nicht
voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell
geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen
Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2004.
Die
Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung
dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages,
wobei der überwiegende Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der
restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den
Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge
wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der
Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2004
zusammengefasst.
|
Millionen
Euro |
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund............................................................... |
39 |
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund............................................................ |
16 |
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund................................................................................... |
21 |
und in einer Rücklagenauflösung von rund................................................................................ |
2 |
bedeckt werden.
Nähere
Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im
§ 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden
Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den
einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses
Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine
Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund
23 Millionen Euro.
Der
Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des
Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat
keine Mitwirkung zusteht.
Der
Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing.
Kurt Gartlehner, Dr. Christoph Matznetter,
Mag. Werner Kogler und Helga Machne sowie
der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Die
Bedeckungsänderung durch Minderausgaben im Betrag von insgesamt 0,475 Millionen
Euro ergibt sich durch einen geringeren Anfall an Familienbeihilfen,
Einsparungen im Rahmen der Abwicklung des Bezügegesetzes durch das Ableben von
Ruhe- bzw. VersorgungsbezugsempfängerInnen und geringere Vorschreibungen beim
OECD-Mitgliedsbeitrag infolge eines geänderten Zahlungsplanes im Zusammenhang
mit der Sanierung des OECD-Hauptquartiers.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 01
Johann Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann