749 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (645 der Beilagen): Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004
Seit der Erstellung
bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2004 sind Entwicklungen
eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2004 haben. Hiebei handelt es sich
insbesondere um zwei weitere Organisationseinheiten, die die
Flexibilisierungsklausel anwenden (Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und
Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft). Die damit verbundenen
Umschichtungen von Budgetmitteln lassen die Gesamtausgaben im Kapitel 60
unverändert.
Weiters enthält
die vorliegende Novelle eine vorsorgliche Ermächtigung zur Durchführung
zusätzlicher Kreditoperationen.
Der
Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß
Art. 42 Abs. 5 B -VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Der
Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Christoph Matznetter,
Mag. Werner Kogler und Helga Machne sowie
der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen mit redaktionellen Ergänzungen
begründeten Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 01
Johann Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann