749 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (645 der Beilagen): Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2004 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2004 haben. Hiebei handelt es sich insbesondere um zwei weitere Organisationseinheiten, die die Flexibilisierungsklausel anwenden (Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft). Die damit verbundenen Umschichtungen von Budgetmitteln lassen die Gesamtausgaben im Kapitel 60 unverändert.

Weiters enthält die vorliegende Novelle eine vorsorgliche Ermächtigung zur Durchführung zusätzlicher Kreditoperationen.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B -VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler und Helga Machne sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen mit redaktionellen Ergänzungen begründeten Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 01

                   Johann Kurzbauer Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann