752 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (682 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die 3. Kraftfahrgesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

 

Das Kontrollgerät im Straßenverkehr wird durch Änderung der unmittelbar geltenden EU-Verordnung Nr. 3821/85 in Zukunft durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Es müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen (insbesondere Zuständigkeiten für die Ausstellung der erforderlichen Kontrollgerätekarten) zur Einführung des digitalen Kontrollgerätes in Österreich geschaffen werden. Das erfordert Anpassungen im Kraftfahrgesetz und im Arbeitszeitgesetz sowie im Arbeitsruhegesetz. Weiters wird die Höhe der Organstrafverfügung für Telefonieren während der Fahrt und Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes angehoben.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Anita Fleckl, Klaus Wittauer, Werner Miedl, Petra Bayr, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 20 Abs. 7, ua: Als Folge der Umstrukturierung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge soll auch eine Umbenennung in Bundesanstalt für Verkehr erfolgen. Damit soll es auch möglich werden, in Zukunft das Tätigkeitsfeld dieser Bundesanstalt durch entsprechende gesetzliche Regelungen auf andere Verkehrsträger auszudehnen.

Zu § 57a Abs.1 a: Da die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge bzw. die neue Bundesanstalt für Verkehr in Zukunft nicht mehr im Bereich der § 57a Begutachtung tätig sein soll, kann der Hinweis auf die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge gestrichen werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 02

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann