752 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (682 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die
3. Kraftfahrgesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das
Arbeitsruhegesetz geändert werden
Das Kontrollgerät
im Straßenverkehr wird durch Änderung der unmittelbar geltenden EU-Verordnung
Nr. 3821/85 in Zukunft durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Es
müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen (insbesondere Zuständigkeiten für
die Ausstellung der erforderlichen Kontrollgerätekarten) zur Einführung des
digitalen Kontrollgerätes in Österreich geschaffen werden. Das erfordert
Anpassungen im Kraftfahrgesetz und im Arbeitszeitgesetz sowie im
Arbeitsruhegesetz. Weiters wird die Höhe der Organstrafverfügung für
Telefonieren während der Fahrt und Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes
angehoben.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Anita Fleckl, Klaus Wittauer, Werner Miedl, Petra
Bayr, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und
Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Zu § 20 Abs. 7,
ua: Als Folge der Umstrukturierung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
soll auch eine Umbenennung in Bundesanstalt für Verkehr erfolgen. Damit soll es
auch möglich werden, in Zukunft das Tätigkeitsfeld dieser Bundesanstalt durch
entsprechende gesetzliche Regelungen auf andere Verkehrsträger auszudehnen.
Zu § 57a Abs.1 a:
Da die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge bzw. die neue Bundesanstalt für
Verkehr in Zukunft nicht mehr im Bereich der § 57a Begutachtung tätig sein
soll, kann der Hinweis auf die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge gestrichen
werden.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 02
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Kurt Eder
Berichterstatterin Obmann