753 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (669 der Beilagen): Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz

 

Das Bundesgesetz regelt die Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung, welche nach dem Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt und derzeit im Wege der Wasserstraßendirektion wahrgenommen wird. Im Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie befinden sich darüber hinaus die „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, deren Tochterunternehmen „Österreichische DONAU-Technik-GmbH“ und die „via donau – Entwicklungsgesellschaft mbH für Telematik und Donauschifffahrt“.

Mit diesem Bundesgesetz sollen die Organisation auf diesem Fachgebiet gestrafft, Organisationseinheiten des Bundes ausgegliedert und zusammengeführt, sowie eine Abgrenzung zum privatwirtschaftlichen Markt durchgeführt werden.

Grundsätzliches Ziel der Neuregelung ist es, dass die Durchführung und Umsetzung von Aufgaben des Bundes im Sinne von Planung, Vergabe und Kontrolle von Wasserbauarbeiten, Sammlung und Verwaltung für den Bund notwendiger Grundsatzdaten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, Verwaltungsagenden der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz sowie Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt durch die neu zu gründende Bundesgesellschaft „via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H“ sichergestellt werden. Die strategische Planung, Steuerung und Kontrolle der Bundes-Wasserstraßenverwaltung soll auch weiterhin unmittelbar vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer, Gerhard Reheis sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 2 Abs. 1 Z 4:

Die Erweiterung des Begriffes ‚Ufergestaltung’ dient der Präzisierung insofern, dass in den diesbezüglichen Aufgaben ökologisch relevante Maßnahmen, wie sie bereits bisher inhaltsgleich in der Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985, geregelt waren; die Bestimmung entspricht somit der geltenden Rechtslage.

Zu § 4 Abs. 2 und 3:

Die Erweiterung der nichtanzuwendenden Bestimmungen des Aktiengesetzes dient der Beschleunigung der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung. Die nähere Bestimmung über die Herkunft des Stammkapitals dient der Präzisierung.

Zu § 9:

Diese Änderung dient der Beschleunigung der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung.

Zu § 22 Abs. 1 bis 4 und § 23 Abs. 2:

Diese Bestimmung dient der Rechtssicherheit für Beamte, die bisher in ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund einer territorial an Österreich gebundenen Institution angehörten, in der Form, dass auch zukünftig eine Zuweisung nur an eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich möglich ist.

Die Erweiterung des Abs. 3 soll folgendes sicherstellen: Schifffahrtspolizeiorgane, die bisher überwiegend Aufgaben versehen haben, die unabhängig von der Schleusenverkehrsregelung waren, verbleiben im Dienststand der Schifffahrtspolizei des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Bedienstete, die für die Erfüllung dieser Aufgaben des Verkehrsressorts erforderlich sind, bisher jedoch aus Personalknappheit auch Schleusendienst versehen mussten, verbleiben ebenfalls im Dienststand der Schifffahrtspolizei. Insgesamt handelt es sich dabei um 42 Planstellen der Schifffahrtspolizei.

Von den ursprünglich 49 der Schleusenverkehrsregelung zuzuordnenden Planstellen sind aus Personalknappheit nur mehr 36 besetzt; diese Personen gehen auf die Gesellschaft über.

Alle anderen Änderungen betreffen orthografische Korrekturen bzw. Korrekturen von Rechtszitaten.“

 

Ein von der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 02

Dipl.-Ing. Elke Achleitner    Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann