753 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (669 der
Beilagen): Bundesgesetz über
Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung –
Wasserstraßengesetz
Das Bundesgesetz regelt die Aufgaben und Organisation der
Bundes-Wasserstraßenverwaltung,
welche nach dem Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie fällt und derzeit im Wege der
Wasserstraßendirektion wahrgenommen wird. Im Verwaltungsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie befinden sich
darüber hinaus die „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, deren
Tochterunternehmen „Österreichische DONAU-Technik-GmbH“ und die „via donau –
Entwicklungsgesellschaft mbH für Telematik und Donauschifffahrt“.
Mit diesem
Bundesgesetz sollen die Organisation auf diesem Fachgebiet gestrafft,
Organisationseinheiten des Bundes ausgegliedert und zusammengeführt, sowie eine
Abgrenzung zum privatwirtschaftlichen Markt durchgeführt werden.
Grundsätzliches Ziel der Neuregelung ist es, dass die Durchführung und Umsetzung von Aufgaben des Bundes im Sinne von Planung, Vergabe und Kontrolle von Wasserbauarbeiten, Sammlung und Verwaltung für den Bund notwendiger Grundsatzdaten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, Verwaltungsagenden der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz sowie Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt durch die neu zu gründende Bundesgesellschaft „via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H“ sichergestellt werden. Die strategische Planung, Steuerung und Kontrolle der Bundes-Wasserstraßenverwaltung soll auch weiterhin unmittelbar vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer, Gerhard Reheis sowie
der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Klaus Wittauer und
Werner Miedl einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Zu § 2 Abs. 1 Z
4:
Die Erweiterung
des Begriffes ‚Ufergestaltung’ dient der Präzisierung insofern, dass in den diesbezüglichen
Aufgaben ökologisch relevante Maßnahmen, wie sie bereits bisher inhaltsgleich
in der Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985, geregelt waren; die
Bestimmung entspricht somit der geltenden Rechtslage.
Zu § 4 Abs. 2 und
3:
Die Erweiterung der
nichtanzuwendenden Bestimmungen des Aktiengesetzes dient der Beschleunigung der
gesellschaftsrechtlichen Abwicklung. Die nähere Bestimmung über die Herkunft
des Stammkapitals dient der Präzisierung.
Zu § 9:
Diese Änderung
dient der Beschleunigung der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung.
Zu § 22 Abs. 1 bis
4 und § 23 Abs. 2:
Diese Bestimmung
dient der Rechtssicherheit für Beamte, die bisher in ihrem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund einer territorial an
Österreich gebundenen Institution angehörten, in der Form, dass auch zukünftig
eine Zuweisung nur an eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich möglich ist.
Die Erweiterung
des Abs. 3 soll folgendes sicherstellen: Schifffahrtspolizeiorgane, die bisher
überwiegend Aufgaben versehen haben, die unabhängig von der
Schleusenverkehrsregelung waren, verbleiben im Dienststand der
Schifffahrtspolizei des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie.
Bedienstete, die
für die Erfüllung dieser Aufgaben des Verkehrsressorts erforderlich sind, bisher
jedoch aus Personalknappheit auch Schleusendienst versehen mussten, verbleiben
ebenfalls im Dienststand der Schifffahrtspolizei. Insgesamt handelt es sich
dabei um 42 Planstellen der Schifffahrtspolizei.
Von den
ursprünglich 49 der Schleusenverkehrsregelung zuzuordnenden Planstellen sind
aus Personalknappheit nur mehr 36 besetzt; diese Personen gehen auf die
Gesellschaft über.
Alle anderen
Änderungen betreffen orthografische Korrekturen bzw. Korrekturen von
Rechtszitaten.“
Ein von der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht
die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Klaus Wittauer und Werner Miedl mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 02
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Kurt Eder
Berichterstatterin Obmann