756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (610 der Beilagen): Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage

Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), dem Österreich am 6. März 1998 beigetreten ist (BGBl. III Nr. 73/1998). Auf der 14. Tagung des ERO-Rates am 9.April 2002 wurde die Zusammenlegung der bisherigen zwei ständigen Büros der CEPT, nämlich des ERO (European Radiocommunication Office) und des ETO (European Telecommunications Office) beschlossen und damit die Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des ERO angenommen, dem das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) in der Fassung der Änderung vom 9. April 2002 als Anlage beigefügt ist. Es tritt an die Stelle des ursprünglichen Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO). Die Unterzeichnung fand am 17. Dezember 2002 in Kopenhagen statt.

Mit der Änderung des Übereinkommens wird das Europäische Büro für Kommunikation (ECO) gegründet. Das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten wurde nach Art. 50 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz ratifiziert. Für die Änderungen ist daher die Genehmigung des Nationalrates erforderlich.

Die Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten samt Anlage hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Sie enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Sie ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch die Urkunde keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Das geänderte Übereinkommen tritt nach Artikel 20 des Übereinkommens am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung von Dänemark den Vertragsparteien den Eingang der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden aller Vertragsparteien notifiziert hat. Das geänderte Übereinkommen ist gemäß Schlussklausel der Urkunde zur Änderung des Übereinkommens – wie auch das bisher geltende Übereinkommen – in deutscher, englischer und französischer Sprache gleichermaßen verbindlich.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Dr. Gabriela Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der  somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss des Staatsvertrages: Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage (610 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 12 02

Peter Haubner              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann